Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe auch bei Überschreitung der für die einzelnen Meilensteine im Termin- und Leistungsplan gemäß Nummer 8 festgelegten Termine. Die Summe der vorstehenden Vertragsstrafen ist auf den in Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB festge- legten Höchstbetrag anzurechnen. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe nicht bei Überschreitung der für die Teilabnahmen gemäß Nummer 8 festgelegten Termine. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB wird bei Verzug der Leistung die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. vereinbart.
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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems, Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems, Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems
Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe auch bei Überschreitung Über- schreitung der für die einzelnen Meilensteine im Termin- und Leistungsplan gemäß Nummer 8 festgelegten festge- legten Termine. Die Summe der vorstehenden Vertragsstrafen ist auf den in Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB festge- legten Höchstbetrag anzurechnen. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe nicht bei Überschreitung der für die Teilabnahmen gemäß Nummer 8 festgelegten Termine. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB wird bei Verzug der Leistung die Vertragsstrafenregelung Vertragsstrafenre- gelung gemäß Anlage Nr. vereinbart.
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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems, Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems
Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe auch bei Überschreitung der für die einzelnen Meilensteine im Termin- und Leistungsplan gemäß Nummer 8 festgelegten Termine. Die Summe der vorstehenden Vertragsstrafen ist auf den in Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB festge- legten Höchstbetrag anzurechnen. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe nicht bei Überschreitung der für die Teilabnahmen gemäß Nummer 8 festgelegten Termine. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB wird bei Verzug der Leistung die Vertragsstrafenregelung Vertragsstrafenre- gelung gemäß Anlage Nr. 1 vereinbart.
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Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe auch bei Überschreitung Über- schreitung der für die einzelnen Meilensteine im Termin- und Leistungsplan gemäß Nummer 8 festgelegten festge- legten Termine. Die Summe der vorstehenden Vertragsstrafen ist auf den in Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB festge- legten festgeleg- ten Höchstbetrag anzurechnen. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe nicht bei Überschreitung Über- schreitung der für die Teilabnahmen gemäß Nummer 8 festgelegten Termine. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB wird bei Verzug der Leistung die Vertragsstrafenregelung Vertragsstrafenre- gelung gemäß Anlage Nr. vereinbart.
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Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe auch bei Überschreitung der für die einzelnen Meilensteine im Termin- und Leistungsplan gemäß Nummer 8 festgelegten Termine. Die Summe der vorstehenden Vertragsstrafen ist auf den in Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB festge- legten Höchstbetrag anzurechnen. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe nicht bei Überschreitung der für die Teilabnahmen gemäß Nummer 8 festgelegten Termine. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB wird bei Verzug der Leistung die Vertragsstrafenregelung Vertragsstrafenre- gelung gemäß Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) vereinbart.
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