Common use of Veröffentlichung und Verbindlichkeit der Verbotsliste Clause in Contracts

Veröffentlichung und Verbindlichkeit der Verbotsliste. Die WADA veröffentlicht so oft wie nötig, mindestens jedoch einmal jährlich, die Ver- botsliste als International Standard. Die NADA veröffentlicht das englische Original und die deutsche Übersetzung der Verbotsliste auf ihrer Homepage. Sofern die jeweils veröffentlichte Verbotsliste nichts Abweichendes vorsieht, treten diese und ihre Überarbeitungen drei Monate nach Veröffentlichung durch die WADA in Kraft, ohne dass es hierzu weiterer Maßnahmen seitens der Organisationen bedarf. Die Verbotsliste ist in ihrer jeweils aktuellen Fassung Bestandteil des NADC. [NADA-Kommentar zu Artikel 4.1: Die jeweils aktuelle Fassung der Verbotsliste ist auf der Homepage der WADA unter xxx.xxxx-xxx.xxx abrufbar. Eine informatorische Übersetzung (deutsch) ist unter xxx.xxxx.xx verfügbar.]

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Samples: www.karate.de, bvdk.de

Veröffentlichung und Verbindlichkeit der Verbotsliste. Die WADA veröffentlicht so oft wie nötig, mindestens jedoch einmal jährlich, die Ver- botsliste Verbotsliste als International Standard. Die NADA veröffentlicht das englische Original und die deutsche Übersetzung der Verbotsliste auf ihrer Homepage. Sofern die jeweils veröffentlichte Verbotsliste nichts Abweichendes vorsieht, treten tre- ten diese und ihre Überarbeitungen drei Monate nach Veröffentlichung durch die WADA in Kraft, ohne dass es hierzu weiterer Maßnahmen seitens der Organisationen Organisati- onen bedarf. Die Verbotsliste ist in ihrer jeweils aktuellen Fassung Bestandteil des NADC. [NADA-Kommentar zu Artikel 4.1: Die jeweils aktuelle Fassung der Verbotsliste ist auf der Homepage der WADA unter xxx.xxxx-xxx.xxx abrufbar. Eine informatorische Übersetzung (deutsch) ist unter xxx.xxxx.xx verfügbar.]

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Samples: www.alpenverein.de

Veröffentlichung und Verbindlichkeit der Verbotsliste. Die WADA veröffentlicht so oft wie nötig, mindestens jedoch einmal jährlich, die Ver- botsliste Verbotsliste als International Standard. Die NADA veröffentlicht das englische Original und die deutsche Übersetzung der Verbotsliste auf ihrer Homepage. Sofern die jeweils veröffentlichte Verbotsliste nichts Abweichendes vorsieht, treten diese und ihre Überarbeitungen drei Monate nach Veröffentlichung durch die WADA in Kraft, ohne dass es hierzu weiterer Maßnahmen seitens der Organisationen bedarf. Die Verbotsliste ist in ihrer jeweils aktuellen Fassung Bestandteil des NADCNADC und dieses Anti-Doping-Regelwerkes. [NADA-Kommentar zu Artikel 4.1: Die jeweils aktuelle Fassung der Verbotsliste ist auf der Homepage der WADA unter xxx.xxxx-xxx.xxx abrufbar. Eine informatorische Übersetzung (deutsch) ist unter xxx.xxxx.xx verfügbar.]

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Samples: www.hkbv-ev.de

Veröffentlichung und Verbindlichkeit der Verbotsliste. Die WADA veröffentlicht so oft wie nötig, mindestens jedoch einmal jährlich, die Ver- botsliste Verbotsliste als International Standard. Die NADA veröffentlicht das englische Original und die deutsche Übersetzung der Verbotsliste auf ihrer Homepage. Sofern die jeweils veröffentlichte Verbotsliste nichts Abweichendes vorsieht, treten diese und ihre Überarbeitungen drei Monate nach Veröffentlichung durch die WADA in Kraft, ohne dass es hierzu weiterer Maßnahmen seitens der Organisationen des DRIV bedarf. Die Verbotsliste ist in ihrer jeweils aktuellen Fassung Bestandteil des NADCNADC und dieses Anti-Doping-Regelwerkes. [NADA-Kommentar zu Artikel 4.1: Die jeweils aktuelle Fassung der Verbotsliste ist auf der Homepage der WADA unter xxx.xxxx-xxx.xxx abrufbar. Eine informatorische Übersetzung (deutsch) ist unter xxx.xxxx.xx verfügbar.]

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Samples: www.revgruga.de

Veröffentlichung und Verbindlichkeit der Verbotsliste. Die WADA veröffentlicht so oft wie nötig, mindestens jedoch einmal jährlich, die Ver- botsliste Verbotsliste als International Standard. Die NADA veröffentlicht das englische Original und die deutsche Übersetzung der Verbotsliste auf ihrer Homepage. Sofern die jeweils veröffentlichte Verbotsliste nichts Abweichendes vorsieht, treten diese und ihre Überarbeitungen drei Monate nach Veröffentlichung durch die WADA in Kraft, ohne dass es hierzu weiterer Maßnahmen seitens der Organisationen bedarf. Die Verbotsliste ist in ihrer jeweils aktuellen Fassung Bestandteil des NADC. [NADA-Kommentar zu Artikel 4.1: Die jeweils aktuelle Fassung der Verbotsliste ist auf der Homepage der WADA unter xxx.xxxx-xxx.xxx abrufbar. Eine informatorische Übersetzung (deutsch) ist unter xxx.xxxx.xx verfügbar.]

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Samples: www.dsv.de