VMS-Tarif Musterklauseln

VMS-Tarif. Drahtseilbahn Augustusburg Fahrausweis Erwachsener ermäßigt* Kind** Einzelfahrt 4,00 3,00 1,30 Berg- und Talfahrt 5,00 4,00 2,40 20-Fahrten-Karte (gültig: 1 Jahr) 25,00 Fahrausweis PS 1 PS 2 PS 3 PS VR PS kSv KS 1 ErwKS 2 Einzelfahrt 2,30 4,00 5,70 7,50 1,90 Einzelfahrt Kind 1,50 2,70 3,80 5,00 1,30 4-Fahrten-Karte 8,00 13,20 19,20 25,60 6,40 6,80 9,20 Tageskarte 4,60 8,00 11,40 15,00 3,80 Tageskarte 2 Personen 7,90 11,80 15,70 19,80 6,40 Tageskarte 3 Personen 11,20 15,60 20,00 24,60 9,00 Tageskarte 4 Personen 14,50 19,40 24,30 29,40 11,60 Tageskarte 5 Personen 17,80 23,20 28,60 34,20 14,20 Tageskarte Kind 2,80 4,00 5,20 6,40 2,20 Wochenkarte 22,70 37,40 54,40 72,60 18,10 Wochenkarte Sch/Az3 17,00 28,10 40,80 54,50 13,60 Monatskarte 58,80 97,00 141,10 188,20 47,00 Monatskarte Sch/Az3 44,10 72,80 105,80 141,20 35,30 Abo-Monatskarte 51,00 84,10 122,30 163,10 40,70 Abo-Monatskarte Sch/Az3 36,80 60,70 88,20 117,70 29,40 9-Uhr-Abo-Monatskarte 44,90 74,00 107,60 143,50 35,80 JungeLeuteTicket 48,00 SeniorenTicket 55,00 SeniorenTicket Partner 29,00 SchülerVerbundKarte 48,68 BildungsTicket 15,00 FerienTicket VMS + VVV 20,00 Mobi-Zuschlag (ALiTa) 1,00 2,00 1,00
VMS-Tarif. Drahtseilbahn Augustusburg Fahrausweis Erwachsener ermäßigt* Kind** Einzelfahrschein 4,00 3,00 1,20 Berg- und Talfahrt 5,00 4,00 2,40 20-Fahrten-Karte (gültig: 1 Jahr) 25,00 * Fahrpreis ermäßigt: · gilt bei Vorlage eines tagesgültigen VMS-Fahrausweises oder Fahrausweises nach Bahntarif für die Anreise · gilt bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises ohne Wertmarke · gilt für Studenten, Azubis und Schüler ** Fahrpreis Kind: · gilt für alleinreisende Kinder bis zum 15. Geburtstag
VMS-Tarif. Fahrausweis PS 1 PS 2 PS 3 PS VR PS kSv KS1 ErwKS2 Einzelfahrt 2,30 € 4,00 € 5,70 € 7,50 € 1,90 € Einzelfahrt Kind 1,50 € 2,70 € 3,80 € 5,00 € 1,30 € 4-Fahrten-Karte 8,00 € 13,20 € 19,20 € 25,60 € 6,40 € 6,80 € 9,20 € Tageskarte 4,60 € 8,00 € 11,40 € 15,00 € 3,80 € Tageskarte 2 Personen 7,90 € 11,80 € 15,70 € 19,80 € 6,40 € Tageskarte 3 Personen 11,20 € 15,60 € 20,00 € 24,60 € 9,00 € Tageskarte 4 Personen 14,50 € 19,40 € 24,30 € 29,40 € 11,60 € Tageskarte 5 Personen 17,80 € 23,20 € 28,60 € 34,20 € 14,20 € Tageskarte Kind 2,80 € 4,00 € 5,20 € 6,40 € 2,20 € Wochenkarte 22,70 € 37,40 € 54,40 € 72,60 € 18,10 € Wochenkarte Sch/Az3 17,00 € 28,10 € 40,80 € 54,50 € 13,60 € Monatskarte 58,80 € 97,00 € 141,10 € 188,20 € 47,00 € Monatskarte Sch/Az3 44,10 € 72,80 € 105,80 € 141,20 € 35,30 € Abo-Monatskarte 51,00 € 84,10 € 122,30 € 163,10 € 40,70 € Abo-Monatskarte Sch/Az3 36,80 € 60,70 € 88,20 € 117,70 € 29,40 € 9-Uhr-Abo- Monatskarte 44,90 € 74,00 € 107,60 € 143,50 € 35,80 € JungeLeuteTicket 48,00 € SeniorenTicket 55,00 € SeniorenTicket Partner 29,00 € SchülerVerbundKarte 44,00 € SchülerFreizeitTicket 10,00 € FerienTicket VMS + VVV 19,00 € Mobi-Zuschlag (ALiTa) 1,00 € 2,00 € 1,00 € 1. Klasse - Einzelfahrt 1,00 € 2,00 € 1,00 € 1. Klasse - Einzelfahrt Kind 0,50 € 1,00 € 0,50 € 1. Klasse - Tageskarte 3,50 € 7,00 € 3,50 € 1. Klasse - Wochenkarte 5,00 € 7,50 € 5,00 € 1. Klasse - Monatskarte 15,50 € 20,50 € 15,50 € 1 Kurzstrecke 2 Erweiterte Kurzstrecke 3 Schüler/Azubi

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  • Umzug ins Ausland Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.

  • Service Level Agreement Das folgende Verfügbarkeits-Service-Level-Agreement („SLA“) wird von IBM, so wie im Berechtigungsnachweis angegeben, für den Cloud-Service bereitgestellt. Das SLA stellt keine Gewährleistung dar. Es wird nur Kunden zur Verfügung gestellt und gilt ausschließlich für Produktionsumgebungen.

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Dokumentation und Einhaltung der Klauseln (a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können. (b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise. (c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen. (d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt. (e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.

  • Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.

  • Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats Das SEPA-Lastschriftmandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber dem Zahlungsempfänger oder seiner Bank – möglichst in Textform – mit der Folge widerrufen werden, dass nachfolgende Zahlungsvorgänge nicht mehr autorisiert sind. Erfolgt der Widerruf gegenüber der Bank, wird dieser ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungs- verzeichnis” wirksam. Zusätzlich sollte dieser auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden, damit dieser keine weiteren Lastschriften einzieht.

  • Geltung der AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.

  • Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate) Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA- Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthal- ten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Last- schrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen, und – Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Autorisierungsdaten ent- halten: – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – eine Gläubiger-Identifikationsnummer, – Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung, – Name des Kunden (sofern verfügbar), – Bezeichnung der Bank des Kunden und – seine Kundenkennung (siehe Nummer A. 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zu- sätzliche Angaben enthalten.

  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.