VMT-Hopper-Ticket Musterklauseln

VMT-Hopper-Ticket. Das VMT-Hopper-Ticket gilt zwischen der Start- und der Zielzone nur in den Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB, SE) von der Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH (Abellio), den Verkehrsunternehmen des DB Konzerns (DB), der Erfurter Bahn GmbH (EB), der Süd•Thüringen•Bahn GmbH (STB) und der Vogt- landbahn GmbH auf allen Strecken im VMT-Verbundgebiet (siehe Anlagen A/B) für Verbindungen bis 50 Tarifkilometer zwischen Ausgangs- und Zielbahnhof. Zusätzlich gilt das VMT-Hopper-Ticket in der jeweiligen Start- und Zielzone in Richtung Ausgangsbahnhof oder vom Zielbahnhof in Richtung des endgültigen Fahrtzieles in den Bussen und Straßenbahnen der am VMT beteiligten Verkehrsunternehmen. Das VMT-Hopper-Ticket berechtigt zur Fahrt: − Montag bis Xxxxxxx ab 09:00 Uhr des angegebenen Gültigkeitstages bis 03:00 Uhr des Folgetages − an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ab 00:00 Uhr des angegebenen Gültigkeits- tages bis 03:00 Uhr des Folgetages Die Tarifbestimmungen und die Preistabelle für das VMT-Hopper-Ticket sind in Anlage H aufgeführt.
VMT-Hopper-Ticket ab 6 Preisstufe A Einzelfahrt 1,50 2,00 3,40 4,70 6,00 7,40 Einzelfahrt BahnCard – 1,50 2,50 3,50 4,50 5,50 Kinder-Einzelfahrt 1,10 1,50 2,40 3,40 4,30 5,30 Kinder-Einzelfahrt BahnCard – 1,10 1,80 2,50 3,30 4,00 4-Fahrtenkarte 5,40 7,20 11,90 16,60 21,20 25,90 Kinder-4-Fahrtenkarte 3,90 5,20 8,60 11,90 15,30 18,70 Tageskarte 3,20 4,30 7,10 9,90 12,70 15,50 Gruppentageskarte 7,50 10,00 16,50 23,00 29,00 29,00 Wochenkarte 13,00 17,40 23,60 31,50 40,40 49,30 Xxxxxxx-Azubi-Wochenkarte 9,80 13,10 17,70 23,70 30,30 37,00 Monatskarte 41,40 55,20 77,60 108,20 138,80 169,30 Xxxxxxx-Azubi-Monatskarte 31,10 41,40 58,20 81,20 104,10 127,00 Abo Plus 37,30 49,70 69,80 97,40 124,90 152,40 Abo Solo 33,80 45,10 63,30 88,30 113,20 138,20 Xxx Xxxxxxx/Azubi 27,70 36,90 51,90 72,40 92,80 113,20 Abo Mobil65 siehe oben Abo Mobil65 Partnerkarte siehe oben bis 50km innerhalb des Verbundgebietes Erhältlich am Fahrkartenautomat der Eisen- bahnen. In den Verkaufsstellen der Eisenbahnen und DB Agenturen für 2,00 Euro mehr erhältlich.
VMT-Hopper-Ticket. Das VMT-Hopper-Ticket gilt je nach gewähltem Tarif für eine Einzelfahrt oder eine Hin- und Rückfahrt am Gültigkeitstag gemäß dem Geltungsbereich (Ziffer 2.2). Das VMT-Hopper-Ticket wird für Fahrtstrecken bis maximal Preisstufe 7 ausgegeben. Das VMT-Hopper-Ticket gilt je Fahrt max. 240 Minuten am Gültigkeitstag. Es gilt montags bis freitags ab 09:00 Uhr bis 03:00 Uhr des Folgetages sowie samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig bis 03:00 Uhr des Folgetages. Das VMT-Hopper-Ticket berechtigt zur Mitnahme beliebig vieler eigener Kinder/Enkelkinder bis ein- schließlich 14 Jahre.
VMT-Hopper-Ticket für Fahrtstrecken bis maximal Preisstufe 7 Das CityFlex 25 berechtigt zum Erwerb der rabattierten Einzelfahrt CityFlex 25 und Kinder-Einzelfahrt CityFlex 25 für Erfurt, Weimar, Jena und Gera. exklusiv als Handy-Ticket Berechtigung CityFlex 25 (gilt 12 Monate) 36,00 verbundweit gültig Gilt nur in Verbindung mit einem Xxx Xxxxxxx/Xxxxx. verbundweit gültig Zur Nutzung der 1. Wagenklasse in den Eisenbahnen (Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH, DB Regio AG und Erfurter Bahn GmbH) kann eine Zuschlagskarte erworben werden (gilt nicht für Xxxxxxx/Azubi-Zeitkar- ten, VMT-Hopper-Tickets sowie Schwerbehinderten- ausweise). Die Zuschlagskarte kostet unabhängig von der gelösten Preisstufe 2,00 Euro für die Einzelfahrt, 10,00 Euro für die Wochenkarte, 35,00 Euro für die Monatskarte und 17,50 Euro im Monat für Abo-Karten.

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  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.

  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3:

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Krankenrücktransport Wenn Sie infolge einer Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurückgebracht werden müssen, organisieren wir den Rücktransport und übernehmen die Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten auch für die nicht erkrankten mitversicherten Personen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungskosten durch die Erkrankung bedingt sind. Wir zahlen für höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.

  • Wie lange speichern wir Ihre Daten? Wir bewahren Ihre Daten für die Zeit auf, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen gemacht werden können (gesetzliche Ver- jährungsfrist von drei bis zu 30 Jahren). Zudem speichern wir Ihre Daten, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, z. B. nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung oder des Geldwäschegesetzes. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Rücktritt des Hotels 5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Xxxxxxx vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls - Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt. 5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  • Brand Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.