Vor-Ort-Installation Musterklauseln

Vor-Ort-Installation. Die Vor-Ort Installation für Telefon & Internet ist kostenpflichtig gemäß Preis- liste und nur in Verbindung mit einem Router der net services buchbar. Bei der Vor-Ort Installation werden folgende Leistungen erbracht: • Installation und Inbetriebnahme des WLAN-Routers • Anschluss der Telefone an den WLAN-Router • Anschluss eines PC/Laptop an den WLAN-Router
Vor-Ort-Installation. Die Vor-Ort-Installation umfasst folgende Leistungen: • Einrichten des Anschlusses • Installation des Routers (nur für Router, die über die SW Jülich bezogen worden sind, keine Installation von Drittroutern) • Abschließende Funktionsprüfung
Vor-Ort-Installation. Die Vor-Ort Installation ist kostenpflichtig gem. Preisliste und nur in Verbindung mit einem Router der net services buchbar. Bei der Vor-Ort-Installation werden folgende Leistungen erbracht: • Installation und Inbetriebnahme des WLAN-Routers • Anschluss der Telefone an den WLAN-Router • Anschluss eines PC/Laptop an den WLAN-Router Bei IPTV werden folgende zusätzliche Leistungen erbracht: • Installation und Inbetriebnahme einer Set Top Box • Anschluss eines Fernsehers an die Set Top Box
Vor-Ort-Installation. Die Vor-Ort Installation für Telefon & Internet ist kostenpflichtig gemäß Preis- liste und nur in Verbindung mit einem Router der net services buchbar. Bei der Vor-Ort Installation werden folgende Leistungen erbracht: • Installation und Inbetriebnahme des WLAN-Routers • Anschluss der Telefone an den WLAN-Router • Anschluss eines PC/Laptop an den WLAN-Router Die Vor-Ort-Installation von IPTV ist kostenpflichtig gemäß Preisliste und nur in Verbindung mit einer Set Top Box der net services buchbar. Bei IPTV werden folgende zusätzliche Leistungen erbracht: • Installation und Inbetriebnahme einer Set Top Box • Anschluss eines Fernsehers an die Set Top Box
Vor-Ort-Installation. Die Vor-Ort-Installation umfasst folgende Leistungen: ▪ Installation des ADSL-Modems ▪ Installation von Treibern und ggf. Installation eines WLAN-Netzes und dessen Absicherung ▪ Einrichten des ADSL-Anschlusses ▪ Abschließende Funktionsprüfung
Vor-Ort-Installation. Die Vor-Ort-Installation ist kostenpflichtig gem. Preisliste und nur in Verbindung mit einem Router der SVO buchbar. Bei der Vor-Ort-Installation werden folgende Leistungen erbracht: • Installation und Inbetriebnahme des WLAN-Routers • Anschluss der Telefone an den WLAN-Router • Anschluss eines PC/Laptop an den WLAN-Router
Vor-Ort-Installation. Die Vor-Ort-Installation umfasst folgende Leistungen: ▪ Installation des xDSL-Modems ▪ Installation von Treibern und ggf. Installation eines WLAN-Netzes und dessen Absicherung ▪ Einrichten des xDSL-Anschlusses ▪ Abschließende Funktionsprüfung
Vor-Ort-Installation. Vor-Ort-Installationsservice Vor-Ort-Installationsservice kann nur bei Neukauf des Routers der NetCom BW gebucht werden. Enthaltene Leistungen siehe Leistungsbeschreibung.

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  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).