Vorleistungen Musterklauseln
Vorleistungen. Das Erstgespräch und die erste Offerte des Produktelieferanten sind in der Regel kostenlos. Weitere Vor- schläge, Beratungen, Abklärungen und Bereinigungen sind kostenpflichtig (Planung- und Projektierungsvertrag) und sind gegenseitig zu vereinbaren.
Vorleistungen. 16.1 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung durch Telekabel Riesa Übertra- gungswege, Software oder sonstige technische Leistungen Dritter, insbesondere Strom- belieferungen, benötigt werden, gelten diese als Vorleistungen. Die Leistungsverpflich- tung von Telekabel Riesa steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbst- belieferung der vorbezeichneten Vorleistungen, soweit Telekabel Riesa ein kongru- entes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden von Telekabel Riesa beruht. Telekabel Riesa wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen unverzüglich informieren und bereits gezahlte Entgelte für die nicht verfügbaren Leistungen unverzüglich erstatten.
Vorleistungen. 6.1 Die Leistungsverpflichtung von MDCC ist gegebenenfalls abhängig von der Verfügbarkeit von Vorleistungen, insbesondere von Übertra- gungswegen anderer Netzbetreiber.
6.2 Kann die Leistung mangels qualitätsgerechter Vorleistung nicht im- vereinbarten Rahmen erbracht werden, wird MDCC versuchen, dem Kunden ein Alternativprodukt mit geändertem Leistungsumfang an- zubieten.
6.3 Ist ein solches Alternativangebot nicht möglich oder seitens des Kunden nicht akzeptabel, besteht für beide Vertragsparteien ein Sonderkündigungsrecht unter Ausschluss jeglicher Zahlungs- oder Haftungsansprüche. MDCC wird in diesem Fall bereits von ihr ge- kündigte Vertragsverhältnisse bei einem anderen Anbieter wieder für den Kunden beauftragen, sofern eine Ermächtigung seitens des Kunden hierfür vorliegt. Alle mit dieser Beauftragung direkt in Ver- bindung stehenden Kosten werden dem Kunden nach Vorlage der Rechnung von MDCC zurückerstattet.
Vorleistungen. Leistungen der GKV sind vorab in Anspruch zu nehmen. Leistungen aus den Tarifen ZV und ZK gehen den Leistungen aus anderen versicherten Tarifen der R+V Krankenversicherung AG vor.
Vorleistungen. Etwaige Leistungen der GKV und aus anderen Versicherungen sind vorab in Anspruch zu nehmen und werden angerechnet.
Vorleistungen. E Sonderbedingungen nach Tarif AmbulantPLUS (AmbulantPLUSpur)
Vorleistungen. Etwaige Leistungen der GKV und aus anderen Versicherungen sind vorab in Anspruch zu nehmen und werden gemäß Nr. 2.3 bei der Erstattung abgezogen.
Vorleistungen. Soweit im Versicherungsfall Leistungsverpflichtungen einer gesetzlichen Krankenversicherung oder aus anderen Krankheitskostenzusatzversicherungen bestehen, sind diese Leistungen vorab in Anspruch zu nehmen und werden auf die tariflichen Leistungen angerechnet.
Vorleistungen. Die Höhe der Vorleistungen ist durch einen entsprechenden Leis- tungsvermerk der jeweiligen Leistungsträger auf den Rechnungs- belegen nachzuweisen. Besteht kein Leistungsanspruch gegen- über einer GKV oder des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn, ist dies durch eine Bescheinigung der GKV oder des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn zu bestätigen.
Vorleistungen. Bei Ausführungsbeginn müssen sämtliche bauseitige Arbeiten abgeschlossen sein. Sollten für unsere Leistungserbringung zwingend erforderliche Vorleistungen zu spät oder nicht planmäßig ausgeführt werden gehen sämtliche daraus entstehenden Kosten an den AG über. Weiters wird darauf hingewiesen, dass sich der Gesamtfertigstellungstermin aufgrund dieser Verzögerung verschiebt. Basis für die bauseitige Leistungserbringung sind der letztgültige Werksplan bzw. soweit vorhanden der Bauzeitenplan.
