Vorleistungen Musterklauseln

Vorleistungen. Das Erstgespräch und die erste Offerte des Produktelieferanten sind in der Regel kostenlos. Weitere Vorschläge, Beratungen, Abklärungen und Bereinigungen sind kostenpflichtig (Planung- und Projektierungsvertrag) und sind gegenseitig zu vereinbaren.
Vorleistungen. 16.1 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung durch Telekabel Riesa Übertra- gungswege, Software oder sonstige technische Leistungen Dritter, insbesondere Strom- belieferungen, benötigt werden, gelten diese als Vorleistungen. Die Leistungsverpflich- tung von Telekabel Riesa steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbst- belieferung der vorbezeichneten Vorleistungen, soweit Telekabel Riesa ein kongru- entes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden von Telekabel Riesa beruht. Telekabel Riesa wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen unverzüglich informieren und bereits gezahlte Entgelte für die nicht verfügbaren Leistungen unverzüglich erstatten.
Vorleistungen. 6.1 Die Leistungsverpflichtung von MDCC ist gegebenenfalls abhängig von der Verfügbarkeit von Vorleistungen, insbesondere von Übertra- gungswegen anderer Netzbetreiber. 6.2 Kann die Leistung mangels qualitätsgerechter Vorleistung nicht im- vereinbarten Rahmen erbracht werden, wird MDCC versuchen, dem Kunden ein Alternativprodukt mit geändertem Leistungsumfang an- zubieten. 6.3 Ist ein solches Alternativangebot nicht möglich oder seitens des Kunden nicht akzeptabel, besteht für beide Vertragsparteien ein Sonderkündigungsrecht unter Ausschluss jeglicher Zahlungs- oder Haftungsansprüche. MDCC wird in diesem Fall bereits von ihr ge- kündigte Vertragsverhältnisse bei einem anderen Anbieter wieder für den Kunden beauftragen, sofern eine Ermächtigung seitens des Kunden hierfür vorliegt. Alle mit dieser Beauftragung direkt in Ver- bindung stehenden Kosten werden dem Kunden nach Vorlage der Rechnung von MDCC zurückerstattet.
Vorleistungen. E Sonderbedingungen nach Tarif AmbulantPLUS (AmbulantPLUSpur)
Vorleistungen. Leistungen der GKV sind vorab in Anspruch zu nehmen. Leistungen aus den Tarifen ZV und ZK gehen den Leistungen aus anderen versicherten Tarifen der R+V Krankenversicherung AG vor.
Vorleistungen. Etwaige Leistungen der GKV und aus anderen Versicherungen sind vorab in Anspruch zu nehmen und werden angerechnet.
Vorleistungen. Etwaige Leistungen der GKV und aus anderen Versicherungen sind vorab in Anspruch zu nehmen und werden nach Nr. 2.3 bei der Erstattung abgezogen.
Vorleistungen. Soweit im Versicherungsfall Leistungsverpflichtungen einer gesetzlichen Krankenversicherung oder eines anderen Versicherungsträgers bestehen, sind diese Leistungen vorab in Anspruch zu nehmen und werden auf die tariflichen Leistungen angerechnet.
Vorleistungen. Das Erstgespräch und die dazugehörigen Offerten der Bantli AG sind in der Regel kostenlos. Sind weiterführende Vorschläge, Visualisierungen, Beratungen, Abklärungen und Bereinigungen nötig, welche kostenpflichtig sind, wird vorgängig von der Bantli AG deklariert, (Planung- und Projektierungsvertrag) und sind gegenseitig zu vereinbaren.
Vorleistungen. Leistungen der GKV und gegebenenfalls anderer Kosten- xxxxxx werden vom Erstattungsbetrag abgezogen. Soweit Ansprüche gegenüber der GKV bestehen, sind diese auch wahrzunehmen. Die Originalrechnungen sind mit einer Be- stätigung der GKV über die gewährten Leistungen einzurei- chen. Hat die versicherte Person in der GKV einen Selbst- behalt nach § 53 SGB V vereinbart, gilt dieser ebenfalls als Vorleistung der GKV. Die Erstattung ist insgesamt auf max. 100 Prozent des Rech- nungsbetrags begrenzt. Die Behandlung muss im Rahmen der kassenärztlichen Ver- sorgung durchgeführt werden. Werden Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen, x.X. xxxx ein Zahnarzt ohne Kassenzulassung gewählt wur- de, wird ein pauschaler Betrag in Höhe von 30 Prozent des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als Leistungen der GKV angerechnet. Gleiches gilt für Behandlungen im Aus- land, wenn die GKV keine Vorleistungen erbringt.