Vorleistungen. Das Erstgespräch und die erste Offerte des Produktelieferanten sind in der Regel kostenlos. Weitere Vor- schläge, Beratungen, Abklärungen und Bereinigungen sind kostenpflichtig (Planung- und Projektierungsvertrag) und sind gegenseitig zu vereinbaren.
Vorleistungen. 16.1 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung durch Telekabel Riesa Übertra- gungswege, Software oder sonstige technische Leistungen Dritter, insbesondere Strom- belieferungen, benötigt werden, gelten diese als Vorleistungen. Die Leistungsverpflich- tung von Telekabel Riesa steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbst- belieferung der vorbezeichneten Vorleistungen, soweit Telekabel Riesa ein kongru- entes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden von Telekabel Riesa beruht. Telekabel Riesa wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen unverzüglich informieren und bereits gezahlte Entgelte für die nicht verfügbaren Leistungen unverzüglich erstatten.
Vorleistungen. E Sonderbedingungen nach Tarif AmbulantPLUS (AmbulantPLUSpur)
Vorleistungen. 6.1 Die Leistungsverpflichtung von MDCC ist gegebenenfalls abhängig von der Verfügbarkeit von Vorleistungen, insbesondere von Übertra- gungswegen anderer Netzbetreiber.
Vorleistungen. Leistungen der GKV sind vorab in Anspruch zu nehmen. Leistungen aus den Tarifen ZV und ZK gehen den Leistungen aus anderen versicherten Tarifen der R+V Krankenversicherung AG vor.
Vorleistungen. Etwaige Leistungen der GKV und aus anderen Versicherungen sind vorab in Anspruch zu nehmen und werden angerechnet.
Vorleistungen. Etwaige Leistungen der GKV und aus anderen Versicherungen sind vorab in Anspruch zu nehmen und werden nach Nr. 2.3 bei der Erstattung abgezogen.
Vorleistungen. Soweit im Versicherungsfall Leistungsverpflichtungen einer gesetzlichen Krankenversicherung oder aus anderen Krankheitskostenzusatzversicherungen bestehen, sind diese Leistungen vorab in Anspruch zu nehmen und werden auf die tariflichen Leistungen angerechnet.
Vorleistungen. Das Erstgespräch und die dazugehörigen Offerten der Bantli AG sind in der Regel kostenlos. Sind weiterführende Vorschläge, Visualisierungen, Beratungen, Abklärungen und Bereinigungen nötig, welche kostenpflichtig sind, wird vorgängig von der Bantli AG deklariert, (Planung- und Projektierungsvertrag) und sind gegenseitig zu vereinbaren.
Vorleistungen. Erstreckt sich der Auftrag über eine längere Zeit oder erfordert er vom Auftragnehmer hohe finan- zielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen auf die Kundenberatungsleistung zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung. Bei Bereitstellung außergewöhn- lich großer Materialmengen kann der Auftragnehmer hierfür Vorauszahlung verlangen.