Tarifbezeichnung. Im Versicherungsschein wird neben der vereinbarten Tarifvariante der Krankheitskostenversicherung das Alter, nach dessen Vollendung die Beitragsentlastung wirksam wird, und der vereinbarte Entlastungsbetrag angegeben, z. B.: BestMed BM3 V65 / 150 EUR oder ET 1 V65 / 150 EUR.
Tarifbezeichnung. Solange die Sonderbedingungen gelten, wird die Tarifbezeich- nung durch „pur” ergänzt (AmbulantPLUSpur).
Tarifbezeichnung. Im Versicherungsschein werden neben den vereinbarten Tarifen der Krankheitskostenversicherung das Alter, nach dessen Vollendung die Beitragsentlastung wirksam wird, und der vereinbarte Entlastungsbetrag angegeben, z. B.: K2B V 65 / 200 EUR oder K2B V 65 / 150 EUR V 70 /50 EUR.
Tarifbezeichnung. T 01.18 Die Höhe des versicherten Krankentagegeldes wird bei der Tarifbezeichnung angegeben. Wird z. B. eine Versicherung mit einer Ka- renzzeit von 63 Tagen (= Tarifstufe T64) über ein Krankentagegeld von 50 EUR gewählt, so lautet die Tarifbezeichnung T64/50.
Tarifbezeichnung. Die Höhe des vereinbarten Kurtagegeldes wird bei der Tarifbezeichnung angegeben. Ist z. B. ein Kurtagegeld von 40 EUR vereinbart, so lautet die Tarifbezeichnung KUT/40.
Tarifbezeichnung. Solange diese Besonderen Bedingungen gelten, wird die Tarifbezeichnung durch „-O“ ergänzt (proMEZSplus-O).
Tarifbezeichnung. Im Versicherungsschein werden neben den vereinbarten Tarifen der Krankheitskostenversicherung das Alter, nach dessen Vollendung die Beitragsentlastung wirksam wird, und der vereinbarte Entlastungsbetrag angegeben, z.B.: AH2 ZM3 SM6 V 65 / 300 EUR oder AH2 ZM3 SM6 V 65 / 200 EUR V 70 / 100 EUR.
Tarifbezeichnung. Solange die Sonderbedingungen gelten, wird die Tarifbezeichnung durch „pur“ ergänzt (AmbulantPLUSpur).
Tarifbezeichnung. Im Versicherungsausweis werden neben den vereinbarten Tarifen der Krankheitskostenversicherung das Alter, nach dessen Vollendung die Beitragsentlastung wirksam wird, und der vereinbarte Entlastungsbetrag angegeben, z.B.: AH 0, ZH 0, SM 6, V65 / 300 EUR
Tarifbezeichnung. Im Versicherungsausweis werden neben dem vereinbarten Tarif KFB das Alter, nach dessen Vollendung die Bei- tragsentlastung wirksam wird, und der vereinbarte Entlastungsbetrag angegeben, z.B.: KFB V 65 / 250 EUR oder KFB V 65 / 100 EUR V 70 / 50 EUR.