Tarifbezeichnung Musterklauseln

Tarifbezeichnung. Im Versicherungsschein wird neben der vereinbarten Tarifvariante der Krankheitskostenversicherung das Alter, nach dessen Vollendung die Beitragsentlastung wirksam wird, und der vereinbarte Entlastungsbetrag angegeben, z. B.: BestMed BM3 V65 / 150 EUR oder ET 1 V65 / 150 EUR.
Tarifbezeichnung. Im Versicherungsschein wird neben der vereinbarten Tarifvariante der Krankheitskostenversicherung das Alter, nach dessen Vollendung die Beitragsentlastung wirksam wird, und der vereinbarte Entlastungsbetrag angegeben, z. B.: VollMed Akzent V65 / 200 EUR.
Tarifbezeichnung. Im Versicherungsschein werden neben den vereinbarten Tarifen der Krankheitskostenversicherung das Alter, nach dessen Vollendung die Beitragsentlastung wirksam wird, und der vereinbarte Entlastungsbetrag angegeben, z. B.: K2B V 65 / 200 EUR oder K2B V 65 / 150 EUR V 70 /50 EUR.
Tarifbezeichnung. Solange die Sonderbedingungen gelten, wird die Tarifbezeich- nung durch „pur” ergänzt (ZahnPLUSpur).
Tarifbezeichnung. Im Versicherungsschein wird neben der vereinbarten Tarifvariante der Krankheitskostenver- sicherung das Alter, nach dessen Vollendung die Beitragsentlastung wirksam wird, und der vereinbarte Entlastungsbetrag angegeben, z. B.: VollMed M4 - BR0 V65 / 200 EUR.
Tarifbezeichnung. T 01.11 Die Höhe des versicherten Krankentagegeldes wird bei der Tarifbezeichnung angegeben. Wird z. B. eine Versicherung mit einer Ka- renzzeit von 63 Tagen (= Tarifstufe T64) über ein Krankentagegeld von 50 EUR gewählt, so lautet die Tarifbezeichnung T64/50.
Tarifbezeichnung. Die Höhe des vereinbarten Kurtagegeldes wird bei der Tarifbezeichnung angegeben. Ist z. B. ein Kurtagegeld von 40 EUR vereinbart, so lautet die Tarifbezeichnung KUT/40.
Tarifbezeichnung. Solange diese Besonderen Bedingungen gelten, wird die Tarifbezeichnung durch „-O“ ergänzt (proMEZSplus-O).
Tarifbezeichnung. Im Versicherungsausweis werden neben den vereinbarten Tarifen der Krankheitskostenversicherung das Alter, nach dessen Vollendung die Beitragsentlastung wirksam wird, und der vereinbarte Entlastungsbetrag angegeben, z.B. AD 1, ZD 3, SD 2, V65/300 EUR oder AD 1, ZD 3, SD 2, V65/200 EUR, V70/100 EUR.
Tarifbezeichnung. Solange die Sonderbedingungen gelten, wird die Tarifbezeich- nung durch „pur” ergänzt (KlinikPLUSpur).