Vorleistungen. 16.1 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung durch Telekabel Riesa Übertra- gungswege, Software oder sonstige technische Leistungen Dritter, insbesondere Strom- belieferungen, benötigt werden, gelten diese als Vorleistungen. Die Leistungsverpflich- tung von Telekabel Riesa steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbst- belieferung der vorbezeichneten Vorleistungen, soweit Telekabel Riesa ein kongru- entes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden von Telekabel Riesa beruht. Telekabel Riesa wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen unverzüglich informieren und bereits gezahlte Entgelte für die nicht verfügbaren Leistungen unverzüglich erstatten.
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Vorleistungen. 16.1 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung durch Telekabel Riesa Übertra- gungswege, Software oder sonstige technische Leistungen Dritter, insbesondere Strom- belieferungenStrombelieferungen, benötigt werden, gelten diese als Vorleistungen. Die Leistungsverpflich- tung Leistungs- verpflichtung von Telekabel Riesa steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbst- belieferung Selbstbelieferung der vorbezeichneten Vorleistungen, soweit Telekabel Riesa ein kongru- entes kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden von Telekabel Riesa beruht. Telekabel Riesa wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen unverzüglich informieren und bereits gezahlte Entgelte für die nicht verfügbaren Leistungen unverzüglich erstatten.
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Samples: Kabelanschlussvertrag
Vorleistungen. 16.1 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung durch Telekabel Riesa Übertra- gungswege, Software oder sonstige technische Leistungen Dritter, insbesondere Strom- belieferungen, benötigt werden, gelten diese als Vorleistungen. Die Leistungsverpflich- tung von Telekabel Riesa steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbst- belieferung Selbstbe- lieferung der vorbezeichneten Vorleistungen, soweit Telekabel Riesa ein kongru- entes kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden von Telekabel Riesa beruht. Telekabel Riesa wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen unverzüglich informieren und bereits gezahlte Entgelte für die nicht verfügbaren Leistungen unverzüglich erstatten.
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