Vorsätzliche Auslassung oder fehlerhafte Angabe. Falls die Gesellschaft aufgrund einer vorsätzlichen Auslassung oder fehlerhaften Angabe in der Erklärung zu einer fehlerhaften Risikobewertung gelangt, ist der Versicherungsvertrag nichtig. Die bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft von der vorsätzlichen Auslassung oder fehlerhaften Angabe Kenntnis erlangt, fälligen Prämien stehen ihr jedoch zu.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Berufsversicherungen, Versicherungsbedingungen