Common use of VRS-Ergänzung Clause in Contracts

VRS-Ergänzung. Für alle Mitarbeiter, die im Verbundraum des VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg) wohnen und im Verbundraum VRR ein FirmenTicket (FirmenTicket 100/100 oder FirmenTicket Rabattmodell) im Rahmen eines FirmenTicket-Vertrages erwerben, kann in einem Zusatzvertrag zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, dass ein FirmenTicket dann auch für den Weg zwischen Wohnort/Einstiegsort und Verbundraumgrenze innerhalb des VRS im Geltungsbereich des Kragentarifs VRR/VRS als Fahrberechtigung in VRS- Verkehrsmitteln gilt. Der Geltungsbereich beinhaltet die für den Weg notwendigen Tarifgebiete nach dem VRS-Tarif. Die Bestimmung gilt analog für Mitarbeiter mit VRS-Job- Ticket innerhalb des Geltungsbereichs des Übergangstarifs VRR/VRS innerhalb des Verbundtarifraums VRR. Für die unentgeltliche Mitnahme von weiteren Personen, Hunden und Fahrrädern gelten die Bestimmungen des Unternehmens, in dessen Verkehrsmitteln sich der Fahrgast befindet. Hierbei gilt ein VRS-Job-Ticket mit erweitertem Geltungsbereich als Fahrausweis des VRR- FirmenTickets und ein Fahrausweis des VRR-FirmenTickets mit erweitertem Geltungsbereich als VRS-Job-Ticket. Die Bestimmungen über Fahrten über den Geltungsbereich eines VRR-Zeitfahrausweises hinaus mit VRR-ZusatzTickets gilt nicht für Inhaber von VRS-Job-Tickets mit erweitertem Geltungsbereich. Gelöste Zusatzwertmarken zur Benutzung der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß VRR-Tarif werden im Verbundtarifraum des VRS in der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen und in den Schnellbussen anerkannt; zu VRS-Job-Tickets mit erweitertem Geltungsbereich gelöste Zusatzwertmarken zur Benutzung der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunt rnehmen gemäß VRS-Tarif werden im Verbundtarifraum des VRR in der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen und in bestimmten zuschlagpflichtigen Buslinien anerkannt. Zur Benutzung der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen bei einzelnen Fahrten zwischen den Verbundtarifräumen ist ein Zusatzfahrausweis/Zuschlag nach dem Verbundtarif zu lösen, dessen Geltungsbereich zuerst durchfahren wird.

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Samples: www.regiobahn.de

VRS-Ergänzung. Für alle Mitarbeiter, die im Verbundraum des VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg) wohnen und im Verbundraum VRR ein FirmenTicket (FirmenTicket 100/100 oder FirmenTicket RabattmodellRa- battmodell) im Rahmen eines FirmenTicket-Vertrages erwerben, kann in einem Zusatzvertrag Zusatzver- trag zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, dass ein FirmenTicket dann auch für den Weg zwischen Wohnort/Einstiegsort und Verbundraumgrenze innerhalb des VRS im Geltungsbereich des Kragentarifs VRR/VRS als Fahrberechtigung in VRS- VRS-Verkehrsmitteln gilt. Der Geltungsbereich beinhaltet die für den Weg notwendigen Tarifgebiete nach dem VRS-Tarif. seitigen Tarifgebiete des Großen Grenzver- kehrs nach Abschnitt C. Die Bestimmung gilt analog für Mitarbeiter mit VRS-Job- Job-Ticket innerhalb in- nerhalb des Geltungsbereichs des Übergangstarifs VRR/VRS innerhalb des Verbundtarifraums Verbund- tarifraums VRR. Für die unentgeltliche Mitnahme von weiteren Personen, Hunden und Fahrrädern Fahr- rädern gelten die Bestimmungen des Unternehmens, in dessen Verkehrsmitteln sich der Fahrgast befindet. Hierbei gilt ein VRS-Job-Ticket mit erweitertem Geltungsbereich als Fahrausweis Fahr- ausweis des VRR- VRR-FirmenTickets und ein Fahrausweis des VRR-FirmenTickets mit erweitertem erweiter- tem Geltungsbereich als VRS-Job-Ticket. Die Bestimmungen über Fahrten über den Geltungsbereich Gel- tungsbereich eines VRR-Zeitfahrausweises hinaus mit VRR-ZusatzTickets gilt nicht für Inhaber Inha- ber von VRS-Job-Tickets mit erweitertem Geltungsbereich. Gelöste Zusatzwertmarken zur Benutzung der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß VRR-Tarif werden wer- den im Verbundtarifraum des VRS in der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen Eisenbahnverkehrsunterneh- men und in den Schnellbussen anerkannt; zu VRS-Job-Tickets mit erweitertem Geltungsbereich Geltungsbe- reich gelöste Zusatzwertmarken zur Benutzung der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunt rnehmen Eisenbahnverkehrs- unternehmen gemäß VRS-Tarif werden im Verbundtarifraum des VRR in der 1. Wagenklasse Wagenklas- se der Eisenbahnverkehrsunternehmen und in bestimmten zuschlagpflichtigen Buslinien anerkanntan- erkannt. Zur Benutzung der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen bei einzelnen einzel- nen Fahrten zwischen den Verbundtarifräumen ist ein Zusatzfahrausweis/Zuschlag nach dem Verbundtarif zu lösen, dessen Geltungsbereich zuerst durchfahren wird.

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VRS-Ergänzung. Für alle MitarbeiterMitarbeiter*innen, die im Verbundraum des VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg) wohnen und im Verbundraum VRR ein FirmenTicket (FirmenTicket 100/100 oder FirmenTicket FirmenTi- cket Rabattmodell) im Rahmen eines FirmenTicket-Vertrages erwerben, kann in einem Zusatzvertrag Zu- satzvertrag zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, dass ein FirmenTicket dann auch für den Weg zwischen Wohnort/Einstiegsort und Verbundraumgrenze innerhalb des VRS im Geltungsbereich des Kragentarifs VRR/VRS als Fahrberechtigung in VRS- Verkehrsmitteln gilt. Der Geltungsbereich beinhaltet die für den Weg notwendigen Tarifgebiete nach dem VRS-Tarif. seitigen Tarifgebiete des Gro- ßen Grenzverkehrs nach Abschnitt C. Die Bestimmung gilt analog für Mitarbeiter Mitarbeiter*innen mit VRS-Job- Job-Ticket innerhalb des Geltungsbereichs des Übergangstarifs VRR/VRS innerhalb des Verbundtarifraums VRR. Für die unentgeltliche Mitnahme von weiteren Personen, Hunden Hun- den und Fahrrädern gelten die Bestimmungen des Unternehmens, in dessen Verkehrsmitteln sich der Fahrgast befindet. Hierbei gilt ein VRS-Job-Ticket mit erweitertem Geltungsbereich als Fahrausweis des VRR- VRR-FirmenTickets und ein Fahrausweis des VRR-FirmenTickets mit erweitertem Geltungsbereich als VRS-Job-Ticket. Die Bestimmungen über Fahrten über den Geltungsbereich eines VRR-Zeitfahrausweises hinaus mit VRR-ZusatzTickets gilt nicht für Inhaber von VRS-Job-Tickets mit erweitertem Geltungsbereich. Gelöste Zusatzwertmarken zur Benutzung der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß VRR-Tarif werden im Verbundtarifraum des VRS in der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen Eisenbahnverkehrsunter- nehmen und in den Schnellbussen anerkannt; zu VRS-Job-Tickets mit erweitertem Geltungsbereich Gel- tungsbereich gelöste Zusatzwertmarken zur Benutzung der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunt rnehmen Eisenbahn- verkehrsunternehmen gemäß VRS-Tarif werden im Verbundtarifraum des VRR in der 1. Wagenklasse Wa- genklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen und in bestimmten zuschlagpflichtigen Buslinien Busli- nien anerkannt. Zur Benutzung der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen bei einzelnen Fahrten zwischen den Verbundtarifräumen ist ein Zusatzfahrausweis/Zuschlag nach dem Verbundtarif zu lösen, dessen Geltungsbereich zuerst durchfahren wird.

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VRS-Ergänzung. Für alle Mitarbeiter:innen, die im Verbundraum des VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg) wohnen und im Verbundraum VRR ein FirmenTicket (FirmenTicket 100/100 oder FirmenTicket Rabattmodell) im Rahmen eines FirmenTicket-Vertrages erwerben, kann in einem Zusatzvertrag zwischen den Vertragspartnern folgendes vereinbart werden, dass ein : • Ein FirmenTicket dann auch kann zusätzlich für den Weg zwischen Wohnort/Einstiegsort und Verbundraumgrenze innerhalb des VRS im Geltungsbereich des Kragentarifs VRR/VRS als Fahrberechtigung in VRS- Verkehrsmitteln giltgelten. Der Geltungsbereich beinhaltet die für den Weg notwendigen Tarifgebiete nach dem VRS-Tarif. seitigen Tarifgebiete des großen Grenzverkehrs nach Abschnitt C Die Bestimmung gilt analog für Mitarbeiter Mitarbeiter:innen mit VRS-Job- Job-Ticket innerhalb des Geltungsbereichs des Übergangstarifs VRR/VRS innerhalb im Verbundtarifraum des Verbundtarifraums VRR. Für die unentgeltliche Mitnahme von weiteren Personen, Hunden und Fahrrädern gelten die Bestimmungen des Unternehmens, in dessen Verkehrsmitteln sich der Fahrgast befindet. Hierbei gilt ein VRS-Job-Ticket mit erweitertem Geltungsbereich als Fahrausweis des VRR- VRR-FirmenTickets und ein Fahrausweis des VRR-VRR- FirmenTickets mit erweitertem Geltungsbereich als VRS-Job-Ticket. Die Bestimmungen über zu Fahrten über den Geltungsbereich eines VRR-Zeitfahrausweises hinaus mit VRR-ZusatzTickets gilt nicht für Inhaber Inhaber:innen von VRS-VRS- Job-Tickets mit erweitertem Geltungsbereich. Gelöste Zusatzwertmarken zur Benutzung der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß VRR-Tarif werden im Verbundtarifraum des VRS in der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen und in den Schnellbussen anerkannt; zu . Zu VRS-Job-Tickets mit erweitertem Geltungsbereich gelöste Zusatzwertmarken zur Benutzung der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunt rnehmen Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß VRS-Tarif werden im Verbundtarifraum des VRR in der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen und in bestimmten zuschlagpflichtigen Buslinien anerkannt. Zur Benutzung der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen bei einzelnen Fahrten zwischen den Verbundtarifräumen ist ein Zusatzfahrausweis/Zuschlag nach dem Verbundtarif zu lösen, dessen Geltungsbereich zuerst durchfahren wird.

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