Wareneingangskontrolle Musterklauseln

Wareneingangskontrolle. 10.1. LEONI wird die Liefergegenstände unverzüglich nach der Anlieferung auf and services shall require XXXXX’x prior written consent.
Wareneingangskontrolle. 10.1. Wir sind lediglich verpflichtet, die Ware im Rahmen einer nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang angemessenen Frist auf Identität, inhaltliche Übereinstimmung zwischen Bestellung und Lieferung sowie offensichtliche und äußerlich erkennbare Transportschäden zu überprüfen. Eine Überprüfung der gelieferten Ware auf Menge und Identität sowie anderweitige Qualitätsabweichungen erfolgt durch uns ausschließlich anhand der Lieferdokumentation und der Kennzeichnung auf der äußersten Verpackung der Ware. Eine weitergehende Verpflichtung zur Durchführung einer technischen Wareneingangsprüfung besteht nicht. Nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs durch uns bzw. unsere Abnehmer festgestellte Mängel zeigen wir dem Lieferanten innerhalb angemessener Frist an. Die Rüge ist bei nicht offensichtlichen (verdeckten) Mängeln jedenfalls rechtzeitig, wenn sie innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen, gerechnet ab Entdeckung durch uns, beim Lieferanten eingeht. Wird die Untersuchung der Ware durch Umstände erschwert, die aus dem Bereich des Lieferanten stammen, verlängert sich die Frist entsprechend.
Wareneingangskontrolle. Bader wird nach Eingang der Ware stichprobenartig prüfen, ob diese der bestellten Menge und dem bestellten Typ entspricht und ob äußerlich erkennbare Fehler oder Beschädigungen vorliegen. Mängel der Lieferung wird Bader, sobald die nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablauf und innerhalb eines angemessenen Zeitraums festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.
Wareneingangskontrolle. 10.1. XXXXX wird die Liefergegenstände unverzüglich nach der Anlieferung auf offenkundige Mängel untersuchen. Hierzu gehört eine stichprobenartige Sichtprüfung, eine stichprobenartige Prüfung auf Identitäts- und Quanti- tätsmängel sowie eine Prüfung auf äußerlich an der Verpackung erkenn- bare Transportschäden.
Wareneingangskontrolle. Die BayernFM verpflichtet sich, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und / oder Quantitätsabweichungen zu prüfen und etwaige Mängel gegenüber dem AN zu rügen. Die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 7 Arbeitstagen, gerechnet ab Wa- reneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, bei dem AN eingeht.
Wareneingangskontrolle. Aufgrund der Tatsache, dass der Liefe- rant die Verpflichtung zu qualitätssichern- den Maßnahmen und zu einer Warenaus- gangsuntersuchung hat, prüft der Käufer die Produkte bei Anlieferung (sofern ein Konsignationslagervertrag vereinbart ist, nach Entnahme der Produkte aus dem Konsignationslager) nur hinsichtlich ihrer Identität, Liefermenge und auf etwaige äußerlich erkennbare offenkundige Män- gel. Bei dieser Kontrolle entdeckte Män- gel werden dem Lieferanten unverzüglich nach Entdeckung angezeigt. Verdeckte Mängel werden ebenfalls unverzüglich, nach deren Feststellung gerügt. Etwaige weitergehende gesetzliche Untersu- chungs- und Rügeobliegenheiten des Käufers werden ausgeschlossen. 8
Wareneingangskontrolle. Soweit der Auftraggeber zur Untersuchung und eventueller Rüge eingehender Ware verpflichtet ist, beginnt diese Verpflichtung erst, wenn die vertragliche Leistung in der zuständigen Abteilung bzw. beim zuständigen Mitarbeiter eingegangen ist. Eventuelle Rügen des Auftraggebers gelten als rechtzeitig, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach diesem Zeitpunkt an den Auftragnehmer abgesandt werden.
Wareneingangskontrolle. Für die Wareneingangsprüfung findet für den Einkauf von Rohmaterial, Roh- und Fertigteilen (insbesondere Prototypen, Vorserien- und Serienteile) sowie für den Einkauf von Werkzeugen und ähnlichen Erzeugnissen die Ziffer 6.2 Anwendung. Für den Einkauf sonstiger Produkte, insbesondere für den Einkauf von Betriebsstoffen und Hilfsmitteln, findet Ziffer 6.1 Anwendung: ◼ 6.1 Betriebsstoffe und Hilfsmittel und sonstige indirekte Materialien: Der Käufer wird unverzüglich nach Eingang der Lieferung eine Identitäts- und Mengenprüfung vornehmen sowie die Lieferung auf Transportschäden prüfen (Sichtprüfung). Eine sonstige Untersuchung muss der Käufer nicht durchführen. Wird bei der Sichtprüfung ein Mangel entdeckt oder wird im Zeitpunkt der Weiterverarbeitung, soweit diese durch den Käufer erfolgt, ein offensichtlicher Mangel entdeckt, wird dieser dem Lieferanten unverzüglich angezeigt. Bei der Sichtprüfung nicht entdeckte Mängel werden dem Lieferanten in angemessener Frist, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, angezeigt. Der Lieferant verzichtet im Übrigen auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. ◼ 6.2 Rohmaterial (z.B. Granulat, Zamak, Stahl, welches als Direktmaterial in die Produktion eingeht), Roh- und Fertigteile (insbesondere Prototypen, Vorserien- und Serienteile), Werkzeuge: Der Käufer wird unverzüglich nach Eingang der Lieferung eine Identitäts- und Mengenprüfung vornehmen sowie die Lieferung auf Transportschäden prüfen. Zusätzlich werden die Lieferungen einer technischen Wareneingangsprüfung nach dem ereignis- und risiko-orientierten Skip-Lot-Verfahren* unterzogen, wobei die Häufigkeit der Prüfung von Einzellieferungen bestimmter Artikel vom Käufer in Abhängigkeit von der bisherigen Qualitätssituation des gelieferten Artikels gewählt wird; eine sonstige Untersuchung muss der Käufer nicht durchführen. Wird bei einer dieser Prüfungen ein Mangel entdeckt oder wird im Zeitpunkt der Weiterverarbeitung, soweit diese durch den Käufer erfolgt, ein offensichtlicher Mangel entdeckt, wird dieser dem Lieferanten unverzüglich angezeigt. Hierbei nicht entdeckte Mängel werden dem Lieferanten in angemessener Frist, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, angezeigt. Der Lieferant verzichtet im Übrigen auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. *ereignis- und risiko-orientiertes Skip-Lot-Verfahren: Skip-Lot-Verfahren (dynamische Prüfregel, die sich an die...
Wareneingangskontrolle. Eine Wareneingangskontrolle findet durch LDW nur im Hinblick auf äußerlich erkennbare Mängel statt. Derartige Mängel wird LDW unverzüglich rügen. LDW behält sich vor, eine weitergehende Wareneingangsprüfung durchzuführen. Im Weiteren rügt LDW Mängel, sobald sie nach den Gegebenheiten des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden. Der Auftragnehmer verzichtet insofern auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.
Wareneingangskontrolle. Soweit anwendbar, gelten für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht die gesetzlichen Vorschriften (§ 377 HGB) mit folgender Maßgabe: Unsere Unter- suchungspflicht beschränkt sich auf Mängel, die bei uns offen zutage treten (z. B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung). Unsere kaufmännische Rügepflicht gilt als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 10 Werktagen erteilt wird.