Common use of Was ist versichert? Cyber-Eigenschadenversicherung Clause in Contracts

Was ist versichert? Cyber-Eigenschadenversicherung. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen im Rahmen der nachfolgenden Bedingungen Versicherungsschutz, wenn jenen ein Eigen- schaden entsteht infolge 1. einer Datenrechtsverletzung. Eine Datenrechtsverletzung ist jeder Verstoß gegen 1.1. eine gesetzliche Bestimmung, die den Schutz von Daten bezweckt; 1.2. Geheimhaltungspflichten bezüglich geschäftlicher Informationen jeder Art; 1.3. eine vertragliche Bestimmung, die ein dem BDSG oder vergleichbaren ausländischen Rechtsnormen entsprechendes Schutzniveau vorsieht. 2. einer nicht autorisierten Nutzung, Vervielfältigung, Veränderung, Beschädigung, Zerstörung oder des Diebstahls von Daten, die der Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen elektronisch aufbewahren. Davon umfasst sind die E-Mails, das Intranet, das Extranet, die Website, das Netzwerk, das Computersystem und die Programme des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen. Mitver- sichert sind auch Ereignisse, die durch mitversicherte Personen, nicht jedoch Repräsentanten, verursacht wurden; 3. eines Denial-of-Service-Angriffs, durch den der Betrieb des Netzwerks oder des Internets des Versicherungsnehmers unterbrochen wird, einschließlich solcher Ereignisse, die durch mitversicherte Personen, nicht jedoch Repräsentanten, verursacht wurden; 4. einer Cyber-Erpressung, einschließlich solcher, die durch mitversicherte Personen, nicht jedoch Repräsentanten, begangen wurden. Eine Cyber-Erpressung liegt vor, wenn dem Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen rechtswidrig · mit einem Hacker-Angriff im Sinne der Ziffer I.2., mit der Ausführung eines Denial-of-Service-Angriffs gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person oder mit der Einschleusung eines Computervirus, Wurms, einer logischen Bombe oder eines Trojanischen Pferdes in das Computersystem des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen gedroht und · für die Nicht-Verwirklichung der Drohung ein Lösegeld verlangt wird. Als Lösegeld ist dabei jede Form von Geld, Waren oder Dienstleistungen anzusehen, die der Erpresser vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen verlangt.

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Samples: Insurance Agreement, Insurance Application Agreement, Consult by Hiscox Insurance Agreement

Was ist versichert? Cyber-Eigenschadenversicherung. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen im Rahmen der nachfolgenden Bedingungen Versicherungsschutz, wenn jenen ein Eigen- schaden entsteht infolge 1. einer Datenrechtsverletzung. Eine Datenrechtsverletzung ist jeder Verstoß gegen 1.1. eine gesetzliche Bestimmung, die den Schutz von Daten bezweckt; 1.2. Geheimhaltungspflichten bezüglich geschäftlicher Informationen jeder Art; 1.3. eine vertragliche Bestimmung, die ein dem BDSG oder vergleichbaren ausländischen Rechtsnormen entsprechendes Schutzniveau vorsieht.vergleichbaren 2. einer nicht autorisierten Nutzung, Vervielfältigung, Veränderung, Beschädigung, Zerstörung oder des Diebstahls von Daten, die der Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen elektronisch aufbewahren. Davon umfasst sind die E-Mails, das Intranet, das Extranet, die Website, das Netzwerk, das Computersystem und die Programme des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen. Mitver- sichert sind auch Ereignisse, die durch mitversicherte Personen, nicht jedoch Repräsentanten, verursacht wurden; 3. eines Denial-of-Service-Angriffs, durch den der Betrieb des Netzwerks oder des Internets des Versicherungsnehmers unterbrochen wird, einschließlich solcher Ereignisse, die durch mitversicherte Personen, nicht jedoch Repräsentanten, verursacht wurden; 4. einer Cyber-Erpressung, einschließlich solcher, die durch mitversicherte Personen, nicht jedoch Repräsentanten, begangen wurden. Eine Cyber-Erpressung liegt vor, wenn dem Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen rechtswidrig · mit einem Hacker-Angriff im Sinne der Ziffer I.2., mit der Ausführung eines Denial-of-Service-Angriffs gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person oder mit der Einschleusung eines Computervirus, Wurms, einer logischen Bombe oder eines Trojanischen Pferdes in das Computersystem des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen gedroht und · für die Nicht-Verwirklichung der Drohung ein Lösegeld verlangt wird. Als Lösegeld ist dabei jede Form von Geld, Waren oder Dienstleistungen anzusehen, die der Erpresser vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen verlangt.

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