Überversicherung Musterklauseln

Überversicherung. Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses erheblich, so kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer verlangen, dass zur Beseitigung der Überversicherung die Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird. Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens, ist für die Höhe des Beitrags der Betrag maßgebend, den der Versicherer berechnet haben würde, wenn der Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre. Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Überversicherung a) Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses erheblich, so kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer verlangen, dass zur Beseitigung der Überversicherung die Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird. Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens, ist für die Höhe der Prämie der Betrag maßgebend, den der Versicherer berechnet haben würde, wenn der Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
Überversicherung. Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses erheblich, so kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer nach Maßgabe des § 74 VVG die Herabsetzung der Versicherungssumme und des Beitrags verlangen. Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Überversicherung. Das Recht auf Herabsetzung der Versicherungssumme wegen erheblicher Überversicherung wird durch diese Vereinbarung nicht eingeschränkt.
Überversicherung. B 5.2 Versicherung für fremde Rechnung B 5.3 Aufwendungsersatz
Überversicherung. B 4.9 Versicherung für fremde Rechnung B 4.10 Aufwendungsersatz
Überversicherung. 11.1 Übersteigt die Versicherungssumme den Wert der versi- cherten Sachen erheblich, so kann sowohl der Versiche- rer als auch der Versicherungsnehmer verlangen, dasszur Beseitigung der Überversicherung die Versicherungs- summe mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.
Überversicherung. Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses erheblich, so können sowohl wir als auch Sie verlangen, dass zur Beseitigung der Überversicherung die Versicherungssumme mit so- fortiger Wirkung herabgesetzt wird. Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens, ist für die Höhe des Bei- trags der Betrag maßgebend, den wir berechnet ha- ben würden, wenn der Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre. Haben Sie die Überversicherung in der Absicht ge- schlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Ver- mögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit begründenden Um- ständen Kenntnis erhalten.