Was ist zu beachten, wenn Sie eine Rentenleistung verlangen?. Beanspruchen Sie Rentenleistungen aus dem Versicherungsvertrag, müssen Sie uns den aktu- ellen Versicherungsschein sowie ein amtliches Zeugnis mit dem Geburtsdatum der versicherten Person vorlegen. Wir können vor jeder Renten- zahlung auf unsere Kosten ein amtliches Zeugnis verlangen, ob die versicherte Person noch lebt, höchstens jedoch einmal pro Jahr. Frühestens verlangen wir diesen Nachweis nach Ablauf einer vereinbarten Rentengarantiezeit. Der Tod der ver- sicherten Person ist uns in jedem Fall unverzüg- lich anzuzeigen. Außer dem Versicherungsschein ist uns eine amtliche, Alter und Geburtsort enthal- tende Sterbeurkunde einzureichen. Zu Unrecht empfangene Leistungen sind an uns zurückzu- zahlen. Die vorstehende Regelung gilt auch für Dritte (Bezugsberechtigter oder Erbe), wenn sie eine Rentenleistung verlangen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen, Allgemeine Vertragsbedingungen Für Fondsgebundene Rentenversicherung
Was ist zu beachten, wenn Sie eine Rentenleistung verlangen?. Beanspruchen Sie Rentenleistungen aus dem Versicherungsvertrag, müssen Sie uns den aktu- ellen ak- tuellen Versicherungsschein sowie ein amtliches Zeugnis mit dem Geburtsdatum der versicherten Person vorlegen. Wir können vor jeder Renten- zahlung auf unsere Kosten ein amtliches Zeugnis Zeug- nis verlangen, ob die versicherte Person noch lebt, höchstens jedoch einmal pro Jahr. Frühestens Frühes- tens verlangen wir diesen Nachweis nach Ablauf einer vereinbarten Rentengarantiezeit. Der Tod der ver- sicherten versicherten Person ist uns in jedem Fall unverzüg- lich unverzüglich anzuzeigen. Außer dem Versicherungsschein Versiche- rungsschein ist uns eine amtlicheamtliche Sterbeurkunde einzureichen, die Alter und Geburtsort enthal- tende Sterbeurkunde einzureichennennt. Zu Unrecht empfangene Leistungen sind an uns zurückzu- zahlenzurückzuzahlen. Die vorstehende Regelung gilt auch für Dritte (Bezugsberechtigter oder Erbe), wenn sie eine Rentenleistung verlangen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Fondsgebundene Rentenversicherung
Was ist zu beachten, wenn Sie eine Rentenleistung verlangen?. Beanspruchen Sie Rentenleistungen aus dem Versicherungsvertrag, müssen Sie uns den aktu- ellen ak- tuellen Versicherungsschein sowie ein amtliches Zeugnis mit dem Geburtsdatum der versicherten Person vorlegen. Wir können vor jeder Renten- zahlung auf unsere Kosten ein amtliches Zeugnis Zeug- nis verlangen, ob die versicherte Person noch lebt, höchstens jedoch einmal pro Jahr. Frühestens Frühes- tens verlangen wir diesen Nachweis nach Ablauf einer vereinbarten Rentengarantiezeit. Der Tod der ver- sicherten versicherten Person ist uns in jedem Fall unverzüg- lich unverzüglich anzuzeigen. Außer dem Versicherungsschein Versiche- rungsschein ist uns eine amtliche, Alter und Geburtsort enthal- tende enthaltende Sterbeurkunde einzureicheneinzurei- chen. Zu Unrecht empfangene Leistungen sind an uns zurückzu- zahlenzurückzuzahlen. Die vorstehende Regelung gilt auch für Dritte (Bezugsberechtigter oder Erbe), wenn sie eine Rentenleistung verlangen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Fondsgebundene Rentenversicherung
Was ist zu beachten, wenn Sie eine Rentenleistung verlangen?. Beanspruchen Sie Werden Rentenleistungen aus dem VersicherungsvertragVersiche- rungsvertrag beansprucht, müssen Sie uns den aktu- ellen aktuellen Versicherungsschein sowie ein amtliches amtli- ches Zeugnis mit dem Geburtsdatum der versicherten versi- cherten Person vorlegen. Wir können vor jeder Renten- zahlung auf unsere Kosten Rentenzahlung ein amtliches Zeugnis verlangen, ob die versicherte Person noch lebt, höchstens jedoch einmal pro Jahr. Frühestens verlangen wir diesen Nachweis nach Ablauf einer vereinbarten verein- barten Rentengarantiezeit. Der Tod der ver- sicherten versi- cherten Person ist uns in jedem Fall unverzüg- lich anzuzeigen. Außer dem Versicherungsschein Versicherungs- schein ist uns eine amtlicheamtliche Sterbeurkunde der versicherten Person einzureichen, die Alter und Geburtsort enthal- tende Sterbeurkunde einzureichennennt. Zu Unrecht empfangene Leistungen Leis- tungen sind an uns zurückzu- zahlenzurückzuzahlen. Die vorstehende Regelung gilt auch für Dritte (Bezugsberechtigter oder Erbe)die Be- zugsberechtigten, wenn sie eine Rentenleistung verlangen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb) Für Die Fondsgebundene Direktversicherung
Was ist zu beachten, wenn Sie eine Rentenleistung verlangen?. Beanspruchen Sie Rentenleistungen aus dem Versicherungsvertrag, müssen Sie uns den aktu- ellen ak- tuellen Versicherungsschein sowie ein amtliches Zeugnis mit dem Geburtsdatum der versicherten Person vorlegen. Wir können vor jeder Renten- zahlung auf unsere Kosten ein amtliches Zeugnis verlangen, ob die versicherte Person noch lebt, höchstens jedoch einmal pro Jahr. Frühestens verlangen wir diesen die- sen Nachweis nach Ablauf einer vereinbarten Rentengarantiezeit. Der Tod der ver- sicherten versicherten Person ist uns in jedem Fall unverzüg- lich anzuzeigenunverzüglich anzu- zeigen. Außer dem Versicherungsschein ist uns eine amtliche, Alter und Geburtsort enthal- tende enthaltende Sterbeurkunde einzureichender versicherten Person einzu- reichen. Zu Unrecht empfangene Leistungen sind an uns zurückzu- zahlen. Die vorstehende Regelung gilt auch für Dritte (Bezugsberechtigter oder Erbe), wenn sie eine Rentenleistung verlangenzurückzuzahlen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb) Für Die Fondsgebundene Rückdeckungsversicherung
Was ist zu beachten, wenn Sie eine Rentenleistung verlangen?. Beanspruchen Sie Werden Rentenleistungen aus dem VersicherungsvertragVersiche- rungsvertrag beansprucht, müssen Sie uns den aktu- ellen aktuellen Versicherungsschein sowie ein amtliches amtli- ches Zeugnis mit dem Geburtsdatum der versicherten versi- cherten Person vorlegen. Wir können vor jeder Renten- zahlung auf unsere Kosten Rentenzahlung ein amtliches Zeugnis verlangen, ob die versicherte Person noch lebt, höchstens jedoch einmal pro Jahr. Frühestens verlangen wir diesen Nachweis nach Ablauf einer vereinbarten verein- barten Rentengarantiezeit. Der Tod der ver- sicherten versi- cherten Person ist uns in jedem Fall unverzüg- lich anzuzeigen. Außer dem Versicherungsschein Versicherungs- schein ist uns eine amtliche, Alter und Geburtsort enthal- tende Geburts- ort enthaltende Sterbeurkunde der versicherten Person einzureichen. Zu Unrecht empfangene Leistungen sind an uns zurückzu- zahlenzurückzuzahlen. Die vorstehende Regelung gilt auch für Dritte (Bezugsberechtigter oder Erbe)die Be- zugsberechtigten, wenn sie eine Rentenleistung verlangen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb) Für Fondsgebundene Direktversicherung