Wasserver-/ und –entsorgung Musterklauseln

Wasserver-/ und –entsorgung. Die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser erfolgt aus dem vorhandenen und ggf. zu ergänzenden Trinkwassernetz. Das im Plangebiet anfallende Schmutzwasser soll an eine SBR-Anlage angeschlossen wer- den. Zusätzlich sollen die Ortslagen Rantzau und Hohenhof mit angeschlossen werden. Diese behandeln hier Schmutzwasser zurzeit noch über Kleinkläranlagen. Die SBR-Anlage soll südlich des Werkhauses, in der Nähe der Bundesstraße, errichtet wer- den. Dadurch kann die Zugänglichkeit für den Saugwagen gewährleistet werden. Es wird für die Bemessung mit einem täglichen Schmutzwasseranfall von 150 l/ (E d) gerechnet. Bei voraussichtlich 563 EW ergeben sich hier 84,45 m³/d und tägliche Frachten von 33,78 kg BSB5/d, 6,19 kg TKN/d und 1,01 kg P/d. Das Volumen des Auffangspeichertanks beträgt etwa 20 m³, der SBR-Reaktor hat eine Mindestgröße von 140 m³ und der Schlammspeicher ein benötigtes Volumen von 25 m³. Insgesamt wird die Anlage etwa 7 m x 9,5 m Grundfläche benötigen, bei einer Beckentiefe von 4 m. Die genaue Abmessung der Anlage wird im Plan- vollzug ermittelt. Durch die Anbindung der beiden Ortslagen Hohenhof und Rantzau der Gemeinde Rantzau wird die Anlage mit einer kontinuierlichen Mindestabwassermenge von Qmin = 150 l/(E d) x 120 E = 18 m3/d beschickt. Die voraussichtlichen Ablaufwerte der Klaranlage werden vom Hersteller wie folgt angegeben: − CSB-Konzentration: ≤ 110 mg/l − BSB5-Konzentration: ≤ 25 mg/l − TS-Konzentration: ≤ 30 mg/l − TKN-Konzentration: ≤ 15 mg/l − P-Konzentration: ≤ 2 mg/l Um die Belastung des Vorranggewässers Kossau durch Phosphor-Verbindungen zu mini- mieren, ist eine weitergehende P-Elimination zwingend notwendig. Wie diese umgesetzt wird, wird im nächsten Planungsschritt festgelegt. Der Ablaufwert für Stickstoff sollte bei ma- ximal 18 mg/l Gesamt-N liegen. Dieser Wert ist mit dem Hersteller abzustimmen und sicher zu stellen. Da es sich bei dem Ablauf der neu zu errichtenden Kläranlage um eine punktuelle Einleitung in ein Vorranggewässer handelt, muss in die Bewertung mit einbezogen werden, dass die Gesamtbelastung der Kossau mit Schadstoffen durch die Anbindung der Ortslagen Hohen- hof und Rantzau eine Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands zur Folge hat im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes, da der Betrieb der privaten Kleinklaranlagen in den beiden Ortslagen durch die Installation einer SBR-An- lage aufgegeben werden kann. Die Verkehrswege werden aus wassergebundenen Decken hergestellt...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.