Ver- und Entsorgung Musterklauseln

Ver- und Entsorgung. Versorgungsnetze Entwässerung des Plangebiets
Ver- und Entsorgung. 6.1 Gas, Wasser, Strom
Ver- und Entsorgung. 6.1 Gas, Wasser, Strom Die Versorgung des Plangebietes mit Gas, Wasser und elektrischer Energie wird durch die zuständigen Versorgungsträger, die Entsorgung durch die zuständigen Entsorgungsträger sichergestellt.
Ver- und Entsorgung. Die Versorgung des Änderungsbereiches mit Gas, Wasser und elektrischer Energie wird durch die zuständigen Versorgungsträger, die Entsorgung durch die zuständigen Entsor- gungsträger sichergestellt.
Ver- und Entsorgung. Der im Windpark erzeugte Strom, entsprechend der laut Festsetzungen des B-Plans minimalen MW-Leistung, müsste nach Auskunft der Stadtwerke Detmold zum nächstgelegenen Umspannwerk Vahlhausen (Entfernung ca. 5,5 km) transportiert und eingespeist werden. Die Einspeisung des erzeugten Stroms kann nach Auskunft der Stadtwerke Detmold über die 30-kV-Ebene erfolgen. Dazu ist eine ca. 3,5 km lange Anschlussleitung zu einer neu zu errichtenden 30 kV-Übergabestation (Bereich Braker Str. / Nordring) zu verlegen. Eine weitere Möglichkeit, die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft werden könnte, wäre der Anschluss an das Hochspannungsnetz der Elektrizitätswerke Wesertal GmbH, Hameln, über die ca. 700 m südlich des Geltungsbereiches verlaufende 110-kV- Freileitung Nr. 112/113. Der Anschluss von Windenergieanlagen an ein Verbundnetz zum Zwecke der Stromeinspeisung gehört nicht zum bauplanungsrechtlichen Inhalt der Erschließung (BverwG, Beschl. V. 05.01.1996, NVwZ 1996, 597).
Ver- und Entsorgung. Die Versorgung mit Strom, Wasser und Heizung sowie die Entsorgung von Abwasser und Abfall stellt die Pflegeeinrichtung sicher.
Ver- und Entsorgung. (Änderung von Art. 129 und Art. 133 Abs. 1 der SIA-Norm 118) Die Versorgung mit Elektrizität, Trink- und Brauchwasser, Kommunikationsmitteln sowie die Entsorgung von Abwasser ist Sache der Unternehmung.
Ver- und Entsorgung. 7.1 Gas, Wasser, Strom Die Wasser-, Strom- und Gasversorgung des Gebietes kann durch Anschluss an die vorhandenen Netze sichergestellt werden.
Ver- und Entsorgung. Innerhalb der Plangebietsfläche befinden sich Anlagen (Leitungen) der Stromversorgung An- germünde GmbH (SVA) sowie des Zweckverbands Ostuckermärkische Wasserversorgung und Abwasserbehandlung (ZOWA) die das Wohngrundstück auf dem Flst. 120/1 mit Strom und Trinkwasser versorgen.
Ver- und Entsorgung. Der StEP Ver- und Entsorgung aus dem Jahr 1999 trifft in seinen einzelnen Grundlagenkar- ten folgende Aussagen für das Plangebiet: Laut Teilplan „Abwasser“ ist in der Xxxxxx-Xxxxxx-Straße ein Schmutzwasserkanal ge- plant. Im südlichen Teil der Xxxxxx-Xxxxxx-Straße und im Verlauf Bahnhofstraße – Xxxxxxxxx-Xxxxxxx-Straße – Straße 59 finden sich Schmutzwasserkanäle im Bestand. Öst- lich des Geltungsbereichs verläuft eine Abwasserdruckleitung in Nord-Süd-Richtung. Das Plangebiet liegt im Pumpwerke-Einzugsbereich (Hauptpumpwerk, Anschlusspumpwerk, Überpumpwerk); südlich des Plangebiets befindet sich ein Anschlusspumpwerk. Nordwestlich des Plangebiets ist laut Teilplan „Regenwasser“ ein Regendurchlaufbecken geplant, in der Berliner Straße und der Bahnhofstraße ist ein Regenwasserkanal darge- stellt. Der Teilplan „Wasserversorgung“ stellt im Verlauf der Bahnhofstraße eine Versor- gungsleitung für die Wasserversorgung dar. Die Teilpläne „Gasversorgung“, „Fernwärmeversorgung“ und „Elektroenergieversorgung“ treffen keine Aussagen zum Geltungsbereich.