Ver- und Entsorgung Musterklauseln

Ver- und Entsorgung. 6.1 Gas, Wasser, Strom
Ver- und Entsorgung. 11.1 Die Ver- und Entsorgung hat so zu erfolgen, dass Dritte (Fußgänger, Verkehr) nur geringstmöglich beeinträchtigt werden. 11.2 Die Nutzungsberechtigten haben zu dulden, dass über ihre Fahrzeuge hinweg die Fahrzeuge anderer Nutzungsberechtigter ver- und entsorgt werden. Nr. 8 Satz 2 gilt sinngemäß. 11.3 Wünsche von Nutzungsberechtigten nach Versorgung mit Wasser sowie nach Entsorgung von Abfall, Fäkalien oder Abwasser sind bei das Stadtwerk Regensburg.Dienstleistungen GmbH anzumelden und werden nach den Vorgaben der das Stadtwerk Regensburg GmbH erfüllt. Abfall ist von den Nutzungsberechtigten nach den Vorgaben der das Stadtwerk Regensburg GmbH nach Fraktionen getrennt der Entsorgung zuzuführen. 11.4 Die Entsorgung von Fäkalien oder Abwasser ist nur möglich, wenn dadurch andere Liegevorgänge von Schiffen nicht ver- oder behindert werden.
Ver- und Entsorgung. Innerhalb der Plangebietsfläche befinden sich Anlagen (Leitungen) der Stromversorgung An- germünde GmbH (SVA) sowie des Zweckverbands Ostuckermärkische Wasserversorgung und Abwasserbehandlung (ZOWA) die das Wohngrundstück auf dem Flst. 120/1 mit Strom und Trinkwasser versorgen.
Ver- und Entsorgung. Die Menge des anfallenden Schmutzwassers aus dem Plangebiet des Hafens ist als gering einzustufen. Genauso ist der Wasser- und energieverbrauch im Gegensatz zum Ferienpark eher gering. Von daher erfolgen die Anschlüsse an die geplanten Leitungen des Ferienparks Moselmarina. Die dabei entstehenden Kosten werden vom Investor getragen. In jüngster Vergangenheit wurde entlang der Mosel, genauer gesagt dem Leinpfad, ein Glasfaserkabel verlegt. Im Bereich der Hafeneinfahrt wurde das Kabel nach Rücksprache mit dem Versorger auf die entsprechende Tiefe abgesenkt. Somit entstehen keine Berührungspunkte im Zusammenhang mit der vorliegenden Planung.
Ver- und Entsorgung. Der StEP Ver- und Entsorgung aus dem Jahr 1999 trifft in seinen einzelnen Grundlagenkar- ten folgende Aussagen für das Plangebiet: Laut Teilplan „Abwasser“ ist in der Xxxxxx-Xxxxxx-Straße ein Schmutzwasserkanal ge- plant. Im südlichen Teil der Xxxxxx-Xxxxxx-Straße und im Verlauf Bahnhofstraße – Xxxxxxxxx-Xxxxxxx-Straße – Straße 59 finden sich Schmutzwasserkanäle im Bestand. Öst- lich des Geltungsbereichs verläuft eine Abwasserdruckleitung in Nord-Süd-Richtung. Das Plangebiet liegt im Pumpwerke-Einzugsbereich (Hauptpumpwerk, Anschlusspumpwerk, Überpumpwerk); südlich des Plangebiets befindet sich ein Anschlusspumpwerk. Nordwestlich des Plangebiets ist laut Teilplan „Regenwasser“ ein Regendurchlaufbecken geplant, in der Berliner Straße und der Bahnhofstraße ist ein Regenwasserkanal darge- stellt. Der Teilplan „Wasserversorgung“ stellt im Verlauf der Bahnhofstraße eine Versor- gungsleitung für die Wasserversorgung dar. Die Teilpläne „Gasversorgung“, „Fernwärmeversorgung“ und „Elektroenergieversorgung“ treffen keine Aussagen zum Geltungsbereich.
Ver- und Entsorgung. Hauptversorgungstrassen sind in der Planzeichnung des F-Planes dargestellt.
Ver- und Entsorgung. 6.1 Frischwasserabnahme: bis 5 m³ 5,00 € / m³ 5 – 20 m³ 4,00 € / m³ ab 20 m³ 3,00 € / m³ Auf der Grundlage des Gesetzes über die Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Dezember 2003 (Schiffsabfallentsorgungsgesetz – SchAbfEntG M-V) sind die Hafenbetreiber verpflichtet, Schiffsabfälle ordnungsgemäß zu übernehmen und zu entsorgen. Für die Entsorgung von Schiffsabfällen (hierunter fallen nicht etwaige Ladungsrückstände) ist gemäß § 9 SchAbfEntG M-V ein pauschalisiertes Entgelt, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Entsorgungsleistung, zu erheben. Die Grundlage für die Berechnung des Entgeltes ist die Schiffsgröße (BRZ). Entsorgungspauschale: je BRZ 0,026 €
Ver- und Entsorgung. (z. B.: Standort Müllsammelbehälter, Ort der Wasserentnahmestellen) Im Objekt erfolgt Mülltrennung in Papierabfälle, Bioabfälle, Wertstoffe und Restmüll. Die Mülltrennung ist bei der Leereung der Papierkörbe und Abfalbehälter sowie bei der Entsorgung in die jeweiligen Hausabfallbehälter (Bio-, Wertstoff-, Restmüll- und Papiertonne) zwingend zu beachten. Wasserentnahmestellen befinden sich jeweils auf der Etage. Objektschlüssel (Transponder) müssen arbeitstäglich in der Wache (Reichenhainer Str. 70, Haus B) abgeholt und nach Reinigungsende wieder abgegebenen werden. Es gilt die Schlüssel- und Transponderordnung der TU Chemnitz, welche zur Objekteinweisung nach Auftragserteilung übergeben wird. gesplittete Reinigungszeiten: 05.00 bis 07.00 Uhr Hörsäle und Seminarräume 17.00 bis 22.00 Uhr sonstige Flächen (Sanitärräume, Verkehrsflächen, etc.) 05.00 bis 08.00 Uhr Samstags Auf Grund des Vorlesungsbertriebes sind vertraglich vorgegebene Reinigungszeiten zwingend einzuhalten. Reinigung der allgemeinen Technikräume nur nach vorheriger Abstimmung mit Sachgebietsleiter 5.2.2 (Gebäudedienste/ Entsorgung) und ausschließlich nur bei Anwesenheit der jeweiligen Nutzer. Reinigung des Uni-Shop (Büro N015) ausschließlich nur bei Anwesenheit eines Mitarbeiters des Bereiches Veranstaltungsorganisation und Mechandising. Reinigung der Verkehrsflächen/ Sanitärräume teilweise im laufenden Vorlesungs- und Dienstbetrieb. (z. B.: Hubsteiger für die Reinigung von Glasfassaden)
Ver- und Entsorgung. Die Versorgung mit Strom, Wasser und Heizung sowie die Entsorgung von Abwasser und Abfall stellt die Pflegeeinrichtung sicher.
Ver- und Entsorgung. Hierzu zählt z. B. die Versorgung mit bzw. Entsorgung von Wasser, Energie und Brennstoffen sowie Abfall. Die Bereitstellung von Energie erfolgt für das Betreiben von Elektrogeräten wie: • Unterhaltungselektronik • Geräte zur Körperpflege.