Common use of Wegfall des versicherten Risikos Clause in Contracts

Wegfall des versicherten Risikos. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. 16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertrags- dauer eine Kündigung zugegangen ist. 16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündi- gung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. 16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein. Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so erlischt die Versicherung bezüg- lich dieser Risiken. Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Crewcheck Crewcard Terms and Conditions

Wegfall des versicherten Risikos. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. 16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertrags- dauer Versiche- rungsdauer eine Kündigung zugegangen ist. 16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündi- gung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. 16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein. Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so erlischt die Versicherung bezüg- lich dieser Risiken. Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Weg- fall Kenntnis erlangt.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Wegfall des versicherten Risikos. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. 16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertrags- dauer Versiche- rungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. 16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündi- gung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. 16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertrags- partner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein. Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so erlischt die Versicherung bezüg- lich dieser Risiken. Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.

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Samples: Versicherungsvertrag

Wegfall des versicherten Risikos. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. 16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der des jeweiligen Vertrags- dauer Versiche- rungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. 16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündi- gung Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. 16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres kündigengekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer Vertragspart- ner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Versicherungsjahres zugegangen sein. Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so erlischt die Versicherung bezüg- lich dieser Risiken. Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.

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Samples: Haftpflichtversicherung