Nicht versicherte Gefahren Musterklauseln

Nicht versicherte Gefahren. 2.4.1 Ausgeschlossen sind die Gefahren
Nicht versicherte Gefahren. Wir leisten ohne Rücksicht auf andere mitwirkende Ursachen keinen Ersatz für Schäden,
Nicht versicherte Gefahren. Nicht versichert sind Schäden, die durch:
Nicht versicherte Gefahren. Nicht versichert sind:
Nicht versicherte Gefahren. Soweit nicht anders vereinbart besteht kein Versicherungsschutz: 1.für Ansprüche – auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt – a.auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der Leistung; b.wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung durchführen zu können;
Nicht versicherte Gefahren. Nicht versichert ist der Bruch durch folgende Gefahren, soweit für diese Gefahren anderweitiger Versicherungsschutz besteht: • Brand/Blitzschlag/Überspannung durch Blitz/Explosion/ Implosion/Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung, • Einbruchdiebstahl/Vandalismus nach einem Einbruch, • Sturm/Hagel/weitere Naturgefahren (Elementargefahren: Überschwemmung/Erdbeben/Erdsenkung/Erdrutsch/ Schneedruck/Lawinen/Vulkanausbruch).
Nicht versicherte Gefahren. Soweit nicht anders vereinbart besteht kein Versicherungsschutz:
Nicht versicherte Gefahren behördliche Verfügung, Konfiskationen oder Streik; ‐ allmähliche Temperatur‐ und Witterungseinflüsse sowie durch Licht und sonstige Strahlen; ‐ Liegenlassen oder Verlegen; ‐ Computerviren; ‐ Nagetiere und Ungeziefer; ‐ Verunreinigung (Ausscheidungen, Erbrechen, Fäkalien, Zerkratzen, Ver bisse udgl.) verursacht durch eigene oder fremde Haustiere; ‐ Normale Abnützung, Verderb, Verschmutzung, Alterung, udgl. durch be‐ stimmungsgemässen Gebrauch; ‐ Kratz‐ und Lackschäden; ‐ Abnützung, Materialermüdung, Bruch an Uhrwerken; ‐ Schäden, die unter vertragliche oder gesetzliche Garantieleistungen fal‐ len, wenn versicherte Sachen durch Dritte gereinigt, repariert oder trans‐ portiert werden; ‐ Schäden, die infolge Feuer, Elementar, Wasser und Diebstahl entstanden sind, sowie Schäden an Mobiliarglas; ‐ die mit einem Schadenereignis verbundenen Umtriebe und Kosten, vor behalten bleibt notwendigen; ‐ Anschaffungen wegen verspäteter Auslieferung des Reisegepäcks durch eine Transportunternehmung bis zu 20 % der Versicherungssumme ohne Abzug eines Selbstbehaltes.
Nicht versicherte Gefahren. Ausgeschlossen sind die Gefahren
Nicht versicherte Gefahren. I7 Schäden, die gemäss B bis E «Versichert sind» versichert werden können oder unter dem Titel «Nicht versichert sind» ausgeschlossen sind sowie Schäden an Mobiliarverglasung;