Weitergabe von Tickets Musterklauseln

Weitergabe von Tickets. Dem Ticketinhaber ist es untersagt,
Weitergabe von Tickets. 8.1 Zur Vermeidung von Störungen des Festivals und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch des Festivals, zur Durchsetzung von Hausverboten und zur Unterbindung der Weiterveräußerung von Tickets zu überhöhten Preisen liegt es im Interesse der Veranstalterin die Weitergabe von Tickets zu beschränken. Dem Ticketerwerber ist es nicht gestattet:
Weitergabe von Tickets. 3.1. Aus sicherheitstechnischen Gründen, um eine flächendeckende Versorgung mit Tickets zu sozialverträg- lichen Preisen zu erreichen und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Prei- sen, insbesondere zur Vermeidung von Ticket-Spekulationen, kann der Veranstalter die Weitergabe von Tickets einschränken.
Weitergabe von Tickets. 7.1. Zur Vermeidung von Störungen der Veranstaltungen und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltungen, zur Durchsetzung von Hausverboten und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, liegt es im Interesse des Veranstalters die Weitergabe von Tickets zu beschränken. Dem Ticketerwerber ist es nicht gestattet: a) Tickets zu einem höheren als dem Verkaufspreis des Veranstalters zu veräußern, b) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Veranstalter gewerblich oder kommerziell zu veräußern oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken zu verwenden.
Weitergabe von Tickets a) Die Weitergabe bzw. der Verkauf von Tickets und die damit verbundene Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten ist dem Grunde nach zulässig, es sei denn
Weitergabe von Tickets. Zum Zwecke der Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten wird eine Weitergabe von Karten des DSC Xxxxxxx Xxxxxxxxx GmbH & Co. KGaA den Sonderspielbetrieb unterfallende Spiele ausgeschlossen. Zu diesem Zweck verarbeitet der DSC Xxxxxxx Xxxxxxxxx GmbH & Co. KGaA den Vornamen und Nachnamen des neuen Ticketinhabers, seine Kontaktinformationen (Telefonnummer, Emailadresse, Sitzplatz und Anzahl der gekauften Tickets). Der DSC Xxxxxxx Xxxxxxxxx GmbH & Co. KGaA verarbeitet diese Daten auf Basis einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit c) DSGVO i. V. m. dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) des Landes Nordrhein Westfalen und/oder einschlägigen rechtlichen Regelungen verbandsseitigen Vorgaben in Bezug auf die Covid-19-Pandemie und auf Basis seiner berechtigten Interessen, insbesondere Schutz der Gesundheit des Ticketerwerbers und/oder Nutzers, aller weiteren Zuschauer sowie des jeweiligen persönlichen Umfeldes (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO). Der DSC Xxxxxxx Xxxxxxxxx GmbH & Co. KGaA verarbeitet die personenbezogenen Daten für diese Zwecke nur solange wie dies auf Grundlage der jeweiligen Rechtsnorm erforderlich und erlaubt ist, also in der Regel für 4 Wochen. Danach werden die Daten gelöscht.
Weitergabe von Tickets. Zum Zwecke der Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten wird eine Weitergabe über den Zweitmarkt des SCF gemäß Ziffer 10.3 a), d) und e) der ATGB für den Sonderspielbetrieb unter- fallende Spiele ausgeschlossen. Für grundsätzlich zulässig bleibende Weitergaben nach Ziffer 10.3 b) und c) der ATGB gilt während des Sonderspielbetriebs folgendes: Der Kunde erkennt an, das dem SCF die Einhaltung seiner Verpflichtung im Rahmen der Pandemiebekämpfung, insbesondere die Weitergabe von Kontaktdaten des letztendlichen Ticketinhabers auf Verlangen der Gesundheitsbehörden nur möglich ist, wenn im Falle der Weitergabe der Tickets die entsprechenden Daten des Ticketerwerbers bekannt sind. Soweit die Weitergabe nach Ziffer 10.3 b) und c) der ATGB zulässig ist, verpflichtet sich der Kunde, den Zweiterwerber bzw. neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt der ATGB, dieser ATGBS, der Datenschutzerklärung ATGB sowie die Hygiene- und Verhaltensregeln des SCF und die notwendige Weitergabe von Daten an den SCF bzw. die zuständige Behörde ausdrück- lich hinzuweisen, wobei der neue Ticketinhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung der ATGB und dieser ATGBS zwischen ihm und dem SCF sowie den Hygiene- und Verhaltensregeln des SCF einverstanden erklärt. Zu diesem Zweck verarbeitet der SCF den Vornamen und Nachnamen des neuen Ticket- inhabers, seine Kontaktinformationen (Telefonnummer, Emailadresse, Sitzplatz und Anzahl der gekauften Tickets). Der SCF verarbeitet diese Daten auf Basis einer rechtlichen Verpflich- tung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO i. V. m. dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) des Landes Baden- Württemberg und/ oder einschlägigen rechtlichen Regelungen verbandsseitigen Vorgaben in Bezug auf die Covid-19-Pandemie und auf Basis seiner berechtigten Interessen, insbesonde- re Schutz der Gesundheit des Tickererwerbers und/ oder Nutzers, aller weiteren Zuschauer sowie des jeweiligen persönlichen Umfeldes (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO). Der SCF verarbeitet die personenbezogenen Daten für diese Zwecke nur solange wie dies auf Grundlage der jeweiligen Rechtsnorm erforderlich und erlaubt ist, also in der Regel für 4 Wochen. Danach werden die Daten gelöscht. Jede sonstige Weitergabe des Tickets ist unzulässig im Sinne von Ziffer 10.2 der ATGB. Nennt der Kunde dem SCF die Kontaktdaten des neuen Ticketinhabers im Rahmen einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß...
Weitergabe von Tickets. 2.1. Sinn und Zweck: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinandertreffenden Mannschaften während eines Fußballspiels liegt es im Interesse des Verkäufers und der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
Weitergabe von Tickets. 7.1 Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Eishockeyspiels liegt es im Interesse des Clubs, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Dem Kunden ist es daher nicht gestattet:
Weitergabe von Tickets. Die Weitergabe von Tickets ist während des Sonderspielbetriebs nur zulässig, wenn der Ticketinhaber, der ein Ticket anstelle des zunächst vorgesehenen Ticketinhabers nutzt, zwei vollständig ausgefüllte Exemplare samt erneuter Bestätigung der Stadionordnung und der Hygienevorgaben des unter xxx.xxxx.xx abrufbaren Formulars zu seinen Da- ten mit sich führt, von denen eines an der Einlasskontrolle gegen Legitimation durch Personalausweis abzugeben und das zweite während des Spiels mit sich zu führen ist. Die Geltung der sonstigen Weitergabebeschränkungen gemäß Ziff. 9 der ATGB bleibt hiervon unberührt, diese gelten daneben weiter. Eine Weitergabe ist im Übrigen nur zulässig, wenn der Ticketinhaber den Ticketkäufer verpflichtet, die Geltung der ATGBS und der ATGB auch für und gegen sich anzuerken- nen, die Einhaltung des geltenden Schutz- und Hygienekonzepts zu bestätigen und sich mit der Weitergabe und Verwendung seiner Daten, insbesondere zum Zwecke der Ver- folgung von Infektionsketten, einverstanden zu erklären. Die Erfüllung dieser Vorausset- zungen hat der Ticketerwerber auf Verlangen bei Zutritt ins Stadion nachzuweisen bzw. zu bestätigen, andernfalls kann ihm der Zutritt verweigert werden.