Xxxxxxx Xxxxxxxxx. Im Namen des Rates Der Präsident
Xxxxxxx Xxxxxxxxx. 01.09.2015 30.06.2016 22 001/E - Klassenlehrer der Grundschule Vertrag 92847 28.08.2015 762/32.03.07 01.09.2015 30.06.2016 001/E - Klassenlehrer der Grundschule 92946 14 29.08.2015 776/32.03.07 02.09.2015 16.06.2016 22 001/E - Klassenlehrer der Grundschule NNRVYN83E53B220V Xxxxxxxxxx Xxxxxx 02.09.2015 31.08.2016 Vertrag 92890 29.08.2015 767/32.03.07 01.09.2015 30.06.2016 001/E - Klassenlehrer der Grundschule 94992 19 05.09.2015 823/32.03.07 04.09.2015 04.02.2016 22 001/E - Klassenlehrer der Grundschule FSCKRN89B49A952V Xxxxxxxxxxx Xxxxx 04.09.2015 04.02.2016 Vertrag 97726 05.02.2016 154/32.03.07 001/E - Klassenlehrer der Grundschule FSCKRN89B49A952V Xxxxxxxxxxx Xxxxx 05.02.2016 05.02.2016 16.06.2016 22 05.05.2016 Verlängerung 92939 13 29.08.2015 775/32.03.07 01.09.2015 16.06.2016 22 001/E - Klassenlehrer der Grundschule KRSKRN77D58B160V Xxxxxxxxxxxx Xxxxx 01.09.2015 31.08.2016 Vertrag 98319 16.03.2016 350/32.03.07 001/E - Klassenlehrer der Grundschule
Xxxxxxx Xxxxxxxxx. 00 Xxxxxx Xxxxx Xxx Xxxxxxxxx 000000 TEMPLETON GLOBAL ADVISORS LIMITED P.O. Box N-7759 Lyford Cay Nassau Bahamas TEMPLETON INVESTMENT COUNSEL, LLC 000 X.X. 0xx Xxxxxx Xxxx Xxxxxxxxxx, XX 00000 XXX J.P. MORGAN BANK LUXEMBOURG S.A. European Bank & Business Centre 6C, route xx Xxxxxx X-0000 Xxxxxxxxxxxxx XXXXXXXX XXXXXXXXX INTERNATIONAL SERVICES S.à r.l.
Xxxxxxx Xxxxxxxxx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx; („starb als Braut des Xxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxx“)
Xxxxxxx Xxxxxxxxx. Rechtsanwalt Xxxxxxx Xxxxxxxxx hat be- reits zahlreiche Werke zum RVG veröffent- licht, u. a. Fälle und Lösungen zum RVG, AnwaltKommentar RVG und Das ABC der Kostenerstattung. Er ist außerdem Autor der Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbe- zirke 2019“ und Mitherausgeber der AGS – Zeitschrift für das gesamte Gebühren- recht. Er gibt sein Know-how in etlichen Praktikerseminaren weiter und ist Mitglied des DAV-Ausschusses „RVG und Gerichts- kosten“. Der BGH hatte klargestellt, dass die Reisekosten eines Anwalts außerhalb des Gerichtsbezirks, dessen Hinzuziehung als solche nicht notwendig war, gleichwohl bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu erstatten seien. Diese Rechtsprechung hat der VIII. Senat des BGH jetzt ausdrücklich bestätigt (Beschl. v. 4.12.2018 – VIII ZB 37/18). Damit dürfte die Frage der Reise- kostenerstattung des auswärtigen Anwalts endgültig geklärt sein. Beide Senate betonen, dass für einen im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalt eine Notwendigkeitsprüfung ausgeschlossen ist und dessen Reisekosten stets zu erstatten sind (siehe z. B. LG Krefeld, AGS 2011, 577 = RVGreport 2011, 235; LG Gera, AGS 2014, 251; LG Bonn, AGS 2016, 31 = AnwBl 2016, 361). Die in Köln ansässige Partei be- auftragt für einen Rechtsstreit vor dem LG Köln einen Anwalt aus Koblenz, dessen Hinzuziehung nicht notwendig war. Die tat-sächlichen Reisekosten (Koblenz – Köln und zurück, 2 x 105 km) sind zu erstatten bis zur höchst- möglichen Entfernung im Ge- richtsbezirk (Bergneustadt – Köln und zurück, 2 x 70 km). Nun wäre es aber eine Ungleich- behandlung, wenn die Reisekosten eines Anwalts außerhalb des Ge- richtsbezirks nicht mindestens bis zur höchstmöglichen Entfernung in- nerhalb des Gerichtsbezirks zu er- statten wären. Es könnte sonst dazu kommen, dass die Reisekosten eines im Gerichtsbezirk weit entfernten 15 // FACHINFO-MAGAZIN Anwalts erstattungsfähig wären, die Reisekosten eines näher beim Gericht niedergelassenen Anwalts dagegen nicht, bloß weil er seine Kanzlei außerhalb des Gerichtsbezirks hat. Bei der Berechnung der Kosten- erstattung ist auf den jeweiligen Gerichtsbezirk abzustellen. Dieser kann je nach Instanz divergieren, wie das OLG Frankfurt (Beschl. v. 11.9.2018 – 6 W 33/17, AGS 2018, 481) klargestellt hat. Maßgebend ist immer die höchstmögliche Entfernung im Gerichtsbezirk der jeweiligen Instanz. Die Rechtsprechung des BGH hat nicht nur Bedeutung für die zivilpro- zessualen Verfahren, sondern für alle Verfahren, in denen auf § 91 Ab...
Xxxxxxx Xxxxxxxxx. FACHVERBAND DER TELEKOMMUNIKATIONS- UND RUNDFUNKUNTERNEHMUNGEN Wien, am 7. Dezember 2021 ANLAGE 1 Gebührenfrei gem Erlass BMfF vom 1. 3. 1994 Zl. 100859/2-IV/10/94 Name und Anschrift des Arbeitgebers: I. Herr/Frau ....................................................................................................................................... wohnhaft in .................................................................................................................................... geboren am .................... Staatsbürgerschaft: ..................................................................................
Xxxxxxx Xxxxxxxxx. Im vergangenen Jahr haben am Max-Weber-Kolleg vier Promotionen (Xxxxx Xxxxx, Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx, Xxxx Xxxxxxxxxxx und Xxxx Xxxxxxxxxxx) und zwei Habilitationen (Xxxxx Xxxx und Xxxxxx Xxxxxxxx) stattgefunden (s. hierzu auch Perso- nalia auf S. 52). Es ist sehr erfreulich, dass bereits im zweiten Jahr, in dem das Xxx-Xxxxx-Kolleg das Habili- tationsrecht hat, die dritte Habilitation am Xxx-Xxxxx- Kolleg erfolgen konnte. keiten am Max-Weber-Kolleg erweitert. Auch in diesem Jahr haben wir wieder ein interes- santes Vortrags- und Tagungsprogramm vorbereitet, das die Gelegenheit zum Austausch mit Wissenschaft- lerinnen und Wissenschaftlern des Xxx-Xxxxx-Kollegs eröffnet. Wir freuen uns auf rege Beteiligung und wün- schen eine anregende Xxxxxxx sowie ein gutes Jahr 2011. Xxxxxxx Xxxxxxxxx Inhaltsverzeichnis: Projekte der Fellows ......................................... S. 2 Projekte der Kollegiat(inn)en S. 16 Tagungsberichte .............................................. S. 41 Personalia ....................................................... S. 52 Veranstaltungen .............................................. S. 55 Bewerbungsmodalitäten .................................. S. 57 Ausgewählte Publikationen .............................. S. 58 Xxxx Xxxx: Menschenwürde – Säkularisierung – Christentum Xxxx Xxxx (Dekan) Wichtigste neuere Arbeiten von Xxxx Xxxx: - Begriffene Geschichte. Beiträge zum Werk Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx (hg., mit Xxxxx Xxxx). Frankfurt/Main: Suhrkamp 2010. - The Benefit of Broad Horizons. Intellectual and Institutional Pre- conditions for a Global Social Science (ed., with Xxxxxx Xxxxx), Leiden: Brill 2010. - Religion und die umstrittene Moderne (mit Xxxx Xxxxxxxx u.a.). Stuttgart: Kohlhammer 2010. - Social Theory. Twenty Introductory Lectures (mit Xxxxxxxx Xxxxx). Cambridge University Press 2009 (russische und spa- nische Übersetzung in Vorbereitung). - Kriegsverdrängung (mit Xxxxxxxx Xxxxx) Frankfurt/Main: Suhr- kamp 2008 (englische Übersetzung: Princeton University Press (in Vorbereitung). mit der methodologischen „Religiöse Individualisierung in historischer Perspektive“ entsteht, habe ich zwei Kapitel („Wellen der Säkularisie- rung“, „Intellektuelle Herausforderungen für das Chri- stentum heute“) verfasst. Das erste dieser Kapitel konnte ich u.a. im Rahmen der Tagung „Wissen von Religion“ der Graduiertenschule „Religion in Modernisierungspro- zessen“ einer größeren Fachöffentlichkeit auch in Erfurt vorstellen. Damit liegen alle zehn Kapitel i...
Xxxxxxx Xxxxxxxxx. Stellv. Vorsitzender gez. Xxxxx Xxxxx
Xxxxxxx Xxxxxxxxx. Vor hundert Jahren Erstes eigenes Haus für die Handelskammer in Schopfheim 34 Wirtschaft im Südwesten 4 | 2009 IHK Hochrhein-Bodensee| REGIO-REPORT Beim ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance Vom „Zukunftstag“ im Rahmen des Projektes Wirtschaft macht Schule Auszubildende aus verschiedenen Betrieben erklärten den Schülern, wie ihr Beruf aussieht. Bild: Eickhoff REGIO-REPORT | IHK Hochrhein-Bodensee Keine Abkehr vom Freihandel Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxx Xx Fabio referierte in Konstanz über Staaten und Märkte Kinderbetreuung noch zu unflexibel Ergebnis einer IHK-Befragung in Kitas 36 Wirtschaft im Südwesten 4 | 2009 IHK Hochrhein-Bodensee| REGIO-REPORT 14 Frauen und 2 Männer IHK übergibt 16 Zertifikate für die „Hauswirtschaftliche Betreuungskraft“ Einige der erfolgreichen Frauen und Männer nach der Zertifikatsüber- gabe vor dem Konstanzer IHK-Gebäude. Bild: Eickhoff REGIO-REPORT | IHK Hochrhein-Bodensee Regionale Aussteller auf der Cebit zufrieden Neun Firmen aus dem IHK-Bezirk bei Computer-Messe in Hannover vertreten Messestand der Firma Nissen & Velten Software auf der Cebit 2009: rechts Geschäftsführer Xxxx Xxxxxx, mit Xxxxxx Xxxx, Öffentlichkeitsarbeit. Okle in Singen wurde 75 400 Lebensmittelgeschäfte im Land sind die Kunden 38 Wirtschaft im Südwesten 4 | 2009 Eine Messe – zwei Märkte Die grenzüberschreitende Gewerbeausstellung GEWA Lernen an Praxisobjekten Berufspädagogen nach 20 Monaten Fernlehrgang geprüft Fittestes Firmenteam beim Bodensee-Megathlon gesucht
Xxxxxxx Xxxxxxxxx. Geschäftsführer