Welche Regelungen gelten für aufgelöste oder geschlossene Fonds?. Wenn ein Fonds schwerwiegende Veränderun- gen zeigt, behalten wir uns vor, dort nicht weiter zu investieren bzw. bestehende Fondsanteile zu verkaufen. Dies trifft insbesondere in folgenden Fällen zu: • Bei Einstellung von An- oder Verkauf der • Bei nachträglicher Erhebung neuer oder Erhöhung bestehender Gebühren durch den Anbieter • Bei besonders ungünstigen Kapitalmarkt- entwicklungen, die einen erheblichen Wert- verfall der Fondsanteile zur Folge haben können • Bei jeder Änderung zwingender einschlägi- ger Vorgaben des luxemburgischen, deut- schen oder Schweizer Aufsichtsrechts sowie jeder Änderung der Aufsichtspraxis der je- weils zuständigen Aufsichtsbehörden, die wesentliche Auswirkungen auf Ihr Fonds- guthaben haben kann • Beim Eintreten von Sachverhalten, die ge- eignet sind, das Erreichen des bei Ab- schluss des Vertrags mit der Xxxx des je- weiligen Fonds angestrebten Anlageziels nachhaltig zu beeinträchtigen In vorab beschriebenen Fällen sind wir nach billigem Ermessen berechtigt, den oder die be- troffenen Fonds durch einen möglichst gleich- wertigen anderen Fonds zu ersetzen. Dies er- folgt je nach Art des Vorfalls entweder durch einen kostenlosen Shift oder durch die Anlage künftiger Investprämien in den oder die anderen von uns bestimmten Fonds. Tritt ein solches Ereignis ein, informieren wir Sie unverzüglich. Sie haben in diesem Fall das Recht, innerhalb einer Frist von 4 Wochen (mit Ausnahme, die Fondsgesellschaft teilt uns eine kürzere Frist mit) gebührenfrei in andere als die von uns be- stimmten Fonds zu wechseln. Wir handeln dabei nach bestem Wissen ohne Übernahme einer Gewähr.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb) Für Die Fondsgebundene Direktversicherung, Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb) Für Fondsgebundene Direktversicherung, Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb) Für Die Fondsgebundene Rückdeckungsversicherung
Welche Regelungen gelten für aufgelöste oder geschlossene Fonds?. Wenn ein Fonds schwerwiegende Veränderun- gen Veränderungen zeigt, behalten wir uns vor, dort nicht weiter zu investieren bzw. bestehende Fondsanteile zu verkaufenver- kaufen. Dies trifft insbesondere in folgenden Fällen Fäl- len zu: • Bei Einstellung von An- oder Verkauf der • Bei nachträglicher Erhebung neuer oder Erhöhung bestehender Gebühren durch den Anbieter • Bei besonders ungünstigen Kapitalmarkt- entwicklungenKapitalmarktent- wicklungen, die einen erheblichen Wert- verfall Wertverfall der Fondsanteile zur Folge haben können • Bei jeder Änderung zwingender einschlägi- ger einschlägiger Vorgaben des luxemburgischen, deut- schen deutschen oder Schweizer Aufsichtsrechts sowie jeder Änderung Än- derung der Aufsichtspraxis der je- weils zuständigen jeweils zuständi- gen Aufsichtsbehörden, die wesentliche Auswirkungen Aus- wirkungen auf Ihr Fonds- guthaben Fondsguthaben haben kann • Beim Eintreten von Sachverhalten, die ge- eignet geeignet sind, das Erreichen des bei Ab- schluss Abschluss des Vertrags mit der Xxxx des je- weiligen jeweiligen Fonds angestrebten Anlageziels nachhaltig zu beeinträchtigen beein- trächtigen In den vorab beschriebenen Fällen sind wir nach billigem Ermessen berechtigt, den oder die be- troffenen betrof- fenen Fonds durch einen möglichst gleich- wertigen gleichwertigen anderen Fonds zu ersetzen. Dies er- folgt erfolgt je nach Art des Vorfalls entweder durch einen kostenlosen kostenlo- sen Shift oder durch die Anlage künftiger Investprämien Invest- prämien in den oder die anderen von uns bestimmten Fonds. Tritt ein solches Ereignis ein, informieren wir Sie unverzüglich. Sie haben in diesem Fall das Recht, innerhalb einer Frist von 4 Wochen (mit Ausnahme, falls die Fondsgesellschaft teilt Fondsgesell- schaft uns eine kürzere Frist mitmitteilt) gebührenfrei in andere als die von uns be- stimmten bestimmten Fonds zu wechseln. Wir handeln dabei nach bestem Wissen Wis- sen ohne Übernahme einer Gewähr.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Die Fondsgebundene Rückdeckungsversicherung, Allgemeine Vertragsbedingungen Für Die Fondsgebundene Rückdeckungsversicherung