Common use of Welche Regelungen gelten für aufgelöste oder geschlossene Fonds? Clause in Contracts

Welche Regelungen gelten für aufgelöste oder geschlossene Fonds?. Wenn ein Fonds schwer wiegende Veränderun- gen zeigt, behalten wir uns vor, dort nicht weiter zu investieren bzw. bestehende Fondsanteile zu verkaufen. Dies trifft insbesondere in folgenden Fällen zu: · bei Einstellung von An- oder Verkauf der Fonds- anteile durch den Anbieter · bei besonders ungünstigen Kapitalmarkt- entwicklungen, die einen erheblichen Wertverfall der Fondsanteile zur Folge haben können · bei jeder Änderung zwingender einschlägiger Vorgaben des luxemburgischen, deutschen oder Schweizer Aufsichtsrechts sowie jeder Än- derung der Aufsichtspraxis der jeweils zuständi- gen Aufsichtsbehörden, die wesentliche Auswirkungen auf Ihr Fondsguthaben haben kann In vorab beschriebenen Fällen sind wir nach billi- gem Ermessen berechtigt, den oder die be- troffenen Fonds durch einen möglichst gleichwertigen anderen Fonds zu ersetzen. Dies erfolgt je nach Art des Vorfalls entweder durch einen kostenlosen Shift oder durch die Anlage künftiger Investprämien in den oder die anderen von uns bestimmten Fonds. Tritt ein solches Er- eignis ein, informieren wir Sie unverzüglich. Sie haben in diesem Fall das Recht, innerhalb einer Frist von 4 Wochen (mit Ausnahme, falls die Fondsgesellschaft uns eine kürzere Frist mitteilt) gebührenfrei in andere als die von uns bestimm- ten Fonds zu wechseln. Wir handeln nach bestem Wissen ohne Übernahme einer Gewähr. Sie können mehrmals Zuzahlungen leisten. Diese müssen Sie vorher schriftlich bei uns verlangen. Bis vor dem vollendeten 48. Lebensjahr der versi- cherten Person können Sie eine Zuzahlung im Rahmen dieses Versicherungsvertrags leisten. Für spätere Zuzahlungen werden wir Ihnen einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Zuzahlungen verwenden wir wie Prämien. Das heißt, nach Abzug der vereinbarten Kosten inve- stieren wir die Zuzahlungen in den von Ihnen bestimmten Fonds zum maßgeblichen Bewer- tungsstichtag, jedoch nicht bevor uns sämtliche erforderlichen Unterlagen vorliegen. Zuzahlungen erhöhen unmittelbar die garantierte Todesfallsumme, da sie wie Prämien behandelt werden. Zuzahlungen erhöhen auch die Garantie- rente. Berechnet wird die Erhöhung der Garantie- rente anhand der Rechnungsgrundlagen, die am maßgeblichen Bewertungsstichtag gültig sind. Die Änderung der Garantierente wird in einem geän- derten Versicherungsschein dokumentiert. Jede Zuzahlung muss mindestens 600 Euro be- tragen. Die Summe aus vereinbarten Jahres- prämien und Zuzahlungen darf die steuerliche Höchstfördergrenze pro Kalenderjahr jedoch nicht überschreiten.

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Welche Regelungen gelten für aufgelöste oder geschlossene Fonds?. Wenn ein Fonds schwer wiegende schwerwiegende Veränderun- gen zeigt, behalten wir uns vor, dort nicht weiter zu investieren bzw. bestehende Fondsanteile zu verkaufen. Dies trifft insbesondere in folgenden Fällen zu: · bei • Bei Einstellung von An- oder Verkauf der Fonds- anteile • Bei nachträglicher Erhebung neuer oder Erhöhung bestehender Gebühren durch den Anbieter · bei • Bei besonders ungünstigen Kapitalmarkt- entwicklungen, die einen erheblichen Wertverfall Wert- verfall der Fondsanteile zur Folge haben können · bei • Bei jeder Änderung zwingender einschlägiger einschlägi- ger Vorgaben des luxemburgischen, deutschen deut- schen oder Schweizer Aufsichtsrechts sowie jeder Än- derung Änderung der Aufsichtspraxis der jeweils zuständi- gen je- weils zuständigen Aufsichtsbehörden, die wesentliche Auswirkungen auf Ihr Fondsguthaben Fonds- guthaben haben kann • Beim Eintreten von Sachverhalten, die ge- eignet sind, das Erreichen des bei Ab- schluss des Vertrags mit der Xxxx des je- weiligen Fonds angestrebten Anlageziels nachhaltig zu beeinträchtigen In vorab beschriebenen Fällen sind wir nach billi- gem billigem Ermessen berechtigt, den oder die be- troffenen Fonds durch einen möglichst gleichwertigen gleich- wertigen anderen Fonds zu ersetzen. Dies erfolgt er- folgt je nach Art des Vorfalls entweder durch einen kostenlosen Shift oder durch die Anlage künftiger Investprämien in den oder die anderen von uns bestimmten Fonds. Tritt ein solches Er- eignis Ereignis ein, informieren wir Sie unverzüglich. Sie haben in diesem Fall das Recht, innerhalb einer Frist von 4 Wochen (mit Ausnahme, falls die Fondsgesellschaft teilt uns eine kürzere Frist mitteiltmit) gebührenfrei in andere als die von uns bestimm- ten be- stimmten Fonds zu wechseln. Wir handeln dabei nach bestem Wissen ohne Übernahme einer Gewähr. Sie können mehrmals Zuzahlungen leisten. Diese Die- se müssen Sie vorher schriftlich bei uns verlangenverlan- gen. Bis spätestens 12 Jahre vor dem vollendeten 48. Lebensjahr Beginn der versi- cherten Person Flexibilitätsphase können Sie eine Zuzahlung Zuzahlungen im Rahmen dieses Versicherungsvertrags leisten. Für spätere Zuzahlungen werden wir Ihnen einen ei- nen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Zuzahlungen verwenden wir wie Prämien. Das heißt, nach Abzug der vereinbarten Kosten inve- stieren in- vestieren wir die Zuzahlungen in den von Ihnen bestimmten Fonds zum maßgeblichen Bewer- tungsstichtag, jedoch nicht bevor uns sämtliche erforderlichen Unterlagen vorliegen. Zuzahlungen Zuzahlun- gen erhöhen unmittelbar die garantierte TodesfallsummeTodes- fallsumme, da sie wie Prämien behandelt werdenwer- den. Zuzahlungen erhöhen auch die Garantie- renteGaran- tierente. Berechnet wird die Erhöhung der Garantie- rente Ga- rantierente anhand der Rechnungsgrundlagen, die am maßgeblichen Bewertungsstichtag gültig sind. Die Änderung der Garantierente wird in einem geän- derten geänderten Versicherungsschein dokumentiertdoku- mentiert. Jede Zuzahlung muss mindestens 600 Euro be- tragenbetragen. Die Summe aus vereinbarten Jahres- prämien und Zuzahlungen darf die steuerliche Höchstfördergrenze pro Kalenderjahr jedoch nicht überschreiten.Jahres-

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Welche Regelungen gelten für aufgelöste oder geschlossene Fonds?. Wenn ein Fonds schwer wiegende schwerwiegende Veränderun- gen zeigt, behalten wir uns vor, dort nicht weiter zu investieren bzw. bestehende Fondsanteile zu verkaufen. Dies trifft insbesondere in folgenden Fällen zu: · bei • Bei Einstellung von An- oder Verkauf der Fonds- anteile • Bei nachträglicher Erhebung neuer oder Erhöhung bestehender Gebühren durch den Anbieter · bei • Bei besonders ungünstigen Kapitalmarkt- entwicklungen, die einen erheblichen Wertverfall Wert- verfall der Fondsanteile zur Folge haben können · bei • Bei jeder Änderung zwingender einschlägiger einschlägi- ger Vorgaben des luxemburgischen, deutschen deut- schen oder Schweizer Aufsichtsrechts sowie jeder Än- derung Änderung der Aufsichtspraxis der jeweils zuständi- gen je- weils zuständigen Aufsichtsbehörden, die wesentliche Auswirkungen auf Ihr Fondsguthaben Fonds- guthaben haben kann • Beim Eintreten von Sachverhalten, die ge- eignet sind, das Erreichen des bei Ab- schluss des Vertrags mit der Xxxx des je- weiligen Fonds angestrebten Anlageziels nachhaltig zu beeinträchtigen In vorab beschriebenen Fällen sind wir nach billi- gem billigem Ermessen berechtigt, den oder die be- troffenen Fonds durch einen möglichst gleichwertigen gleich- wertigen anderen Fonds zu ersetzen. Dies erfolgt er- folgt je nach Art des Vorfalls entweder durch einen kostenlosen Shift oder durch die Anlage künftiger Investprämien in den oder die anderen von uns bestimmten Fonds. Tritt ein solches Er- eignis Ereignis ein, informieren wir Sie unverzüglich. Sie haben in diesem Fall das Recht, innerhalb einer Frist von 4 Wochen (mit Ausnahme, falls die Fondsgesellschaft teilt uns eine kürzere Frist mitteiltmit) gebührenfrei in andere als die von uns bestimm- ten be- stimmten Fonds zu wechseln. Wir handeln dabei nach bestem Wissen ohne Übernahme einer Gewähr. Sie können mehrmals Zuzahlungen leisten. Diese Die- se müssen Sie vorher schriftlich bei uns verlangenverlan- gen. Bis spätestens 12 Jahre vor dem vollendeten 48. Lebensjahr Beginn der versi- cherten Person Flexibilitätsphase können Sie eine Zuzahlung Zuzahlungen im Rahmen dieses Versicherungsvertrags leisten. Für spätere Zuzahlungen werden wir Ihnen einen ei- nen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Zuzahlungen verwenden wir wie Prämien. Das heißt, nach Abzug der vereinbarten Kosten inve- stieren investieren wir die Zuzahlungen in den von Ihnen bestimmten Fonds zum maßgeblichen Bewer- tungsstichtagBewertungsstichtag, jedoch nicht bevor uns sämtliche erforderlichen Unterlagen vorliegen. Zuzahlungen erhöhen unmittelbar die garantierte Todesfallsumme, da sie wie Prämien behandelt werden. Zuzahlungen erhöhen auch die Garantie- renteGarantierente. Berechnet wird die Erhöhung der Garantie- rente Garantierente anhand der Rechnungsgrundlagen, die am maßgeblichen Bewertungsstichtag gültig sind. Die Änderung der Garantierente wird in einem geän- derten Versicherungsschein dokumentiert. geänderten Jede Zuzahlung muss mindestens 600 Euro be- tragenbetragen. Die Summe aus vereinbarten Jahres- prämien und Zuzahlungen darf die steuerliche Höchstfördergrenze pro Kalenderjahr jedoch nicht überschreiten.Jahres-

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