Welche Wartezeit gilt es zu beachten?. (1) Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf einer Wartezeit eintreten, werden keine Leistungen erbracht. Wird mit uns nachträglich eine Erhöhung der Versicherungssumme vereinbart bzw. diese Leistungsart später zuge- wählt, so gilt Satz 1 entsprechend nur für den Erhöhungsbetrag bzw. die zugewählte Leistungsart. (2) Die Wartezeit beträgt 90 Tage und beginnt mit dem im Antrag genannten Versicherungsbeginn. (3) Wird die Versicherung zeitgleich mit einer abzusichernden Finanzierung bean- tragt, entfällt die Wartezeit. Die Wartezeit entfällt außerdem, wenn die Arbeitsun- fähigkeit durch einen Unfall der versicherten Person hervorgerufen wird.
Appears in 4 contracts
Samples: Restkreditlebensversicherung, Allgemeine Bedingungen Zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Restkreditversicherung (Tarif Krf)