Wie der Schaden reguliert wird Musterklauseln

Wie der Schaden reguliert wird. Nachdem Sie den Schaden gemeldet haben, entscheiden wir (Omocom), wie wir Sie entschädigen. Ein Schadensausgleich ist durch Reparatur zur Wiederherstellung der Funktion, durch Ersatz oder durch eine Barerstattung möglich. Bei Ersatz oder Reparatur liegt die Entscheidung, wo der Kauf oder die Reparatur erfolgen soll, bei uns. Wir sind außerdem berechtigt, die Reparaturmethode zu bestimmen. Wenden Sie sich für Reparaturen an eine Werkstatt Ihres Vertrauens und lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag machen, den wir genehmigen. Sie als Eigentümer müssen die ausgeführten Arbeiten in Auftrag geben und genehmigen oder beanstanden. Für kleinere Reparaturen, wie z. B. Selbstreparaturen, das Waschen von Textilien und kleinere Malerarbeiten, kann eine Entschädigung für die eigene Arbeit gezahlt werden. Der Schadensausgleich für die eigene Arbeit beträgt 15 EUR pro Stunde zusätzlich zu den Materialkosten. Gebrauchte und alternative Teile sollten nach Möglichkeit von der Reparaturwerkstatt oder von Ihnen selbst bei der Reparatur verwendet werden. Wenn Sie unseren Anweisungen nicht wie oben beschrieben Folge leisten, ist die Haftung des Versicherers auf die Kosten beschränkt, die bei Einhaltung der Anweisungen entstanden wären. Der Schadensausgleich für Schäden richtet sich nach dem Marktwert des Fahrzeugs oder der Ausrüstung unmittelbar vor dem Schaden. Mit Marktwert meinen wir den Wert im allgemeinen Handel. Bestimmte Ausrüstungen, die in der nachstehenden Tabelle aufgeführt sind, werden zu den Kosten für den Kauf neuer gleichwertiger Ausrüstungen bewertet. Der Schadensausgleich wird dann zu dem in der nachstehenden Tabelle angegebenen Prozentsatz des neuen Preises gezahlt. Andere Ausrüstungen werden zum Marktwert erstattet. Gegenstand Alter und Schadensausgleich in Prozent Xxxxxxx als 1 J 1 J 2 J 3 J 4 J 5 J 6 J 7 J > 8 J Audio- und Videoausrüstung 100 90 80 70 60 50 40 30 20 Autobatterie 100 80 60 40 30 20 20 20 20 Autobatterie für Elektro- und Hybridantrieb 100 100 100 75 75 50 25 25 25 Markisen und Sonnenschutzdächer 100 90 80 70 60 50 40 30 20 Leichtmetallräder 100 100 90 80 70 60 40 30 20 Reifen* 100 100 70 60 50 40 20 0 0 Dachboxen, Dachgepäckträger und Zusatzscheinwerfer 100 70 60 50 20 20 20 20 20 Kinderautositze 100 80 70 60 50 40 20 20 20 *Voraussetzung ist, dass die Reifen in einwandfreiem Zustand sind und die gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe haben.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.