Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko). Regelungen zu mitversicherten Personen und zum Verhältnis zwischen den Versicherten (Versicherungsnehmer und mitversicherten Personen)
Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko). Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes.
Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko). Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als pri- vater Halter der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere. Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko). Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber - von Heizöltanks ohne Begrenzung des Gesamtfassungsvermögen auf den in A1-6.3.1 genannten Grundstücken, - der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden).
Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko). Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmun- gen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als • Privatperson und • nicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes.
Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko). Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmun- gen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers oder einer mitversicherten Person aus der dienstli- chen Tätigkeit als Beamter oder Beschäftigter des öffent- lichen Dienstes, sofern keine Tätigkeit nach Ziffer A5-11 ausgeübt wird.
Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko). Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter der im Versicherungsschein bezeichneten Hunde zu privaten Zwecken. Sämtliche vorhandene Hunde müssen zur Beitragsrechnung angegeben werden. Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko). Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen der Teile A und B Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson. Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haft-pflicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes – mit Ausnahme der Regelungen unter A1-6.4, A1-6.6.2,
Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko). A1-1.1 Versichert ist
A1-1.1.1 im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Halten, Besitz und Gebrauch von Wasserfahr- zeugen, die
(1) ausschließlich zu privaten Zwecken oder
(2) zur gelegentlichen unentgeltlichen Vermietung ohne Berufsbesatzung verwendet werden und deren Standort in Europa liegt.
A1-1.1.2 die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers als verantwortlicher Führer eines gemieteten oder gecharterten, nur zu privaten Zwecken genutz- ten Wasserfahrzeugs. (Skipper-Haftpflichtversicherung) Voraussetzungen für die Gewährung des Versiche- rungsschutzes sind: - der Miet-/Chartervertrag muss auf den Namen des Versicherungsnehmers ausgestellt sein; - die Dauer der Nutzung eines gemiete- ten/gecharterten Wasserfahrzeugs darf nach- weislich pro Versicherungsjahr 30 Tage nicht überschreiten. Dies gilt auch, wenn in einem Versicherungsjahr mehrere Wasserfahrzeuge gemietet oder gechartert werden. Ab dem 31. Tag der Nutzung eines gemiete- ten/gecharterten Wasserfahrzeugs entfällt der Versicherungsschutz, es sei denn, es wird eine Verlängerung beantragt; - Versicherungsschutz besteht ausschließlich für das Führen von Motor- oder Segelbooten mit ei- ner Motorleistung bis zu 73,55 KW (100 PS) und von Segelbooten mit einer Segelfläche bis zu 40 qm (Standardsegelfläche am Wind) erweitert auf die KW-Leistung bzw. Segelfläche des über diesen Vertrag versicherten Wasserfahrzeugs. Generell nicht versichert ist das Führen von Was- sermotorrädern. Generell nicht versichert sind Schäden an gemiete- ten/gecharterten Wasserfahrzeugen. Der Geltungsbereich der Skipper-Haftpflichtver- sicherung ist auf Europa und das gesamte Mittel- meer begrenzt. Die Leistungspflicht des Versicherers besteht nur insoweit, als nicht ein anderer Versicherer zur Er- satzleistung verpflichtet ist oder herangezogen wer- den kann. Die Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Schäden durch gemietete oder gecharterte Wasserfahrzeuge 1 Mio. Euro und stellt gleichzeitig die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres dar.
A1-1.2 Führen ohne vorgeschriebene behördliche Erlaub- nis TR-WspHV-1510, Stand 01.10.2015 Seite 2 von 15 Die in A1-1.1 genannten Wasserfahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Führer gebraucht wer- den. Berechtigter Führer ist, wer das Wasserfahr- zeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberech- tigten gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorg...
Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko). Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Best- immungen der Teile A und B die gesetzliche Haft- pflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson. Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes oder Ehrenam- tes.