Common use of Wie müssen Sie sich verhalten? Clause in Contracts

Wie müssen Sie sich verhalten?. Bei und nach Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie Folgendes tun: a. Sorgen Sie für die Abwendung und Minderung des Schadens, soweit Ihnen das möglich ist. b. Zeigen Sie uns den Schaden unverzüglich an, nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt haben. Das können Sie z. B. per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail tun. c. Holen Sie unsere Weisungen zur Schadenabwendung oder -minde- rung ein, wenn die Umstände es gestatten. Das können Sie z. B. per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail tun. d. Befolgen Sie unsere Weisungen zur Schadenabwendung oder -minde- rung, soweit für Sie zumutbar. e. Zeigen Sie Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei an. f. Reichen Sie uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der Sachen ein, die abhandengekommen sind. g. Lassen Sie das Schadenbild so lange unverändert, bis wir die Scha- denstelle oder die beschädigten Sachen freigegeben haben. Sind Veränderungen unumgänglich, ist das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren. Das kann z. B. durch Fotos geschehen. Die beschä- digten Sachen sind aufzubewahren, bis wir einer Entsorgung zuge- stimmt haben. h. Erteilen Sie uns unverzüglich jede Auskunft, die zur Feststellung des Versicherungsfalls erforderlich ist, soweit Ihnen das möglich ist. Auf Verlangen müssen Sie dies in Textform tun. Das Gleiche gilt für Aus- künfte, die zur Feststellung des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich sind. Ferner haben Sie uns jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens zu gestatten, und über den Umfang der Entschädigungs- pflicht. i Legen Sie uns alle angeforderten Belege vor, deren Beschaffung Ihnen zumutbar ist. Sämtliche von Ihnen eingereichten Unterlagen werden unser Eigentum.

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Samples: Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (Vhb 2021)

Wie müssen Sie sich verhalten?. Bei und nach Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie Folgendes tun:Sie a. Sorgen Sie a) für die Abwendung und Minderung des SchadensSchadens sorgen, soweit Ihnen das möglich ist.; b. Zeigen Sie b) uns den Schaden unverzüglich anSchaden, nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt haben, unverzüglich anzeigen. Das können Sie z. B. per Telefon, Brief, Fax auch mündlich oder E-Mail telefo- nisch tun.; c. Holen Sie c) unsere Weisungen zur Schadenabwendung oder -minde- rung ein-minderung einho- len, wenn die Umstände es gestatten. Das können Sie z. B. per Telefon, Brief, Fax auch mündlich oder E-Mail telefonisch tun.; d. Befolgen Sie d) unsere Weisungen zur Schadenabwendung oder -minde- rung-minderung, soweit für Sie zumutbar., befolgen; e. Zeigen Sie e) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich unverzüg- lich der Polizei an.anzeigen; f. Reichen Sie f) uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekom- menen Sachen ein, die abhandengekommen sind.einreichen; g. Lassen Sie g) das Schadenbild so lange unverändertunverändert lassen, bis wir die Scha- denstelle Schaden- stelle oder die beschädigten Sachen freigegeben haben. Sind Veränderungen Verän- derungen unumgänglich, ist das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren. Das kann dokumentieren (z. B. durch Fotos geschehenFotos). Die beschä- digten beschädigten Sachen sind aufzubewahrenauf- zubewahren, bis wir einer Entsorgung zuge- stimmt zugestimmt haben.; h. Erteilen Sie h) uns unverzüglich jede AuskunftAuskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls Versi- cherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist, soweit Ihnen das möglich ist. Auf Verlangen müssen Sie dies in Textform Schriftform tun. Das Gleiche gilt für Aus- künfte, die zur Feststellung des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich sind. Ferner haben Sie uns jede Untersuchung über Ursache Ursa- che und Höhe des Schadens zu gestatten, und über den Umfang der Entschädigungs- pflicht.Entschädi- gungspflicht zu gestatten; i Legen Sie i) uns alle angeforderten Belege vorvorlegen, deren Beschaffung Ihnen zumutbar ist. Sämtliche von Ihnen eingereichten Unterlagen werden unser Eigentum; j) für zerstörte oder abhanden gekommene Wertpapiere oder sonstige aufgebotsfähige Urkunden unverzüglich das Aufgebotsverfahren ein- leiten und etwaige sonstige Rechte wahren. Insbesondere müssen Sie abhanden gekommene Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden unverzüglich sperren lassen. Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einem Dritten zu, hat dieser die Obliegenheiten nach B 3.3.1 ebenfalls zu erfüllen. Das gilt jedoch nur insoweit, als ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist.

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Samples: Hausratversicherung

Wie müssen Sie sich verhalten?. Bei und nach Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie Folgendes tun:Sie a. Sorgen Sie a) für die Abwendung und Minderung des SchadensSchadens sorgen, soweit Ihnen das möglich ist.; b. Zeigen Sie b) uns den Schaden unverzüglich anSchaden, nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt haben, unverzüglich anzeigen. Das können Sie z. B. per Telefon, Brief, Fax auch mündlich oder E-Mail telefonisch tun.; c. Holen Sie c) unsere Weisungen zur Schadenabwendung oder -minde- rung ein-minderung einholen, wenn die Umstände es gestatten. Das können Sie z. B. per Telefon, Brief, Fax auch mündlich oder E-Mail telefonisch tun.; d. Befolgen Sie d) unsere Weisungen zur Schadenabwendung oder -minde- rung-minderung, soweit für Sie zumutbar., befolgen; e. Zeigen Sie e) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei an.anzeigen; f. Reichen Sie uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der Sachen ein, die abhandengekommen sind. g. Lassen Sie f) das Schadenbild so lange unverändertunverändert lassen, bis wir die Scha- denstelle Schadenstelle oder die beschädigten Sachen freigegeben haben. Sind Veränderungen unumgänglich, ist das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren. Das kann dokumentieren (z. B. durch Fotos geschehenFotos). Die beschä- digten beschädigten Sachen sind aufzubewahren, bis wir einer Entsorgung zuge- stimmt zugestimmt haben.; h. Erteilen Sie g) uns unverzüglich jede AuskunftAuskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls Ver- sicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist, soweit Ihnen das möglich ist. Auf Verlangen müssen Sie dies in Textform Schriftform tun. Das Gleiche gilt für Aus- künfte, die zur Feststellung des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich sind. Ferner haben Sie uns jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens zu gestatten, und über den Umfang der Entschädigungs- pflicht.pflicht zu gestatten; i Legen Sie h) uns alle angeforderten Belege vorvorlegen, deren Beschaffung Ihnen zumutbar zu- mutbar ist. Sämtliche von Ihnen eingereichten Unterlagen werden unser Eigentum; Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einem Dritten zu, hat die- ser die Obliegenheiten nach B 3.3.1 ebenfalls zu erfüllen. Das gilt jedoch nur insoweit, als ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Umstän- den möglich ist.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Wie müssen Sie sich verhalten?. Bei und nach Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie Folgendes tun:Sie a. Sorgen Sie a) für die Abwendung und Minderung des SchadensSchadens sorgen, soweit Ihnen Ih- nen das möglich ist.; b. Zeigen Sie b) uns den Schaden unverzüglich anSchaden, nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt haben, unver- züglich anzeigen. Das können Sie z. B. per Telefon, Brief, Fax auch mündlich oder E-Mail telefonisch tun.; c. Holen Sie c) unsere Weisungen zur Schadenabwendung oder -minde- rung ein-minderung einho- len, wenn die Umstände es gestatten. Das können Sie z. B. per Telefon, Brief, Fax auch mündlich oder E-Mail telefonisch tun.; d. Befolgen Sie d) unsere Weisungen zur Schadenabwendung oder -minde- rung-minderung, soweit für Sie zumutbar., befolgen; e. Zeigen Sie e) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich unverzüg- lich der Polizei an.anzeigen; f. Reichen Sie f) uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden ge- kommenen Sachen ein, die abhandengekommen sind.einreichen; g. Lassen Sie g) das Schadenbild so lange unverändertunverändert lassen, bis wir die Scha- denstelle Schaden- stelle oder die beschädigten Sachen freigegeben haben. Sind Veränderungen Ver- änderungen unumgänglich, ist das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren. Das kann dokumentieren (z. B. durch Fotos geschehenFotos). Die beschä- digten beschädigten Sachen sind aufzubewahren, bis wir einer Entsorgung zuge- stimmt zugestimmt haben.; h. Erteilen Sie h) uns unverzüglich jede AuskunftAuskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls Versi- cherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist, soweit Ihnen das möglich ist. Auf Verlangen müssen Sie dies in Textform Schriftform tun. Das Gleiche gilt für Aus- künfte, die zur Feststellung des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich sind. Ferner haben Sie uns jede Untersuchung über Ursache Ur- sache und Höhe des Schadens zu gestatten, und über den Umfang der Entschädigungs- pflicht.Entschädi- gungspflicht zu gestatten; i Legen Sie i) uns alle angeforderten Belege vorvorlegen, deren Beschaffung Ihnen zumutbar ist. Sämtliche von Ihnen eingereichten Unterlagen werden unser Eigentum. Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einem Dritten zu, hat dieser die Obliegenheiten nach B 3.3.1 ebenfalls zu erfüllen. Das gilt jedoch nur insoweit, als ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Wie müssen Sie sich verhalten?. Bei und nach Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie Folgendes tun: a. Sorgen Sie für die Abwendung und Minderung des Schadens, soweit Ihnen das möglich ist. b. Zeigen Sie uns den Schaden unverzüglich an, nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt haben. Das können Sie z. B. B per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail tun. c. Holen Sie unsere Weisungen zur Schadenabwendung oder -minde- rung ein, wenn die Umstände es gestatten. Das können Sie z. B. per Telefon, Brief, Fax oder per E-Mail tun. d. Befolgen Sie unsere Weisungen zur Schadenabwendung oder -minde- rung, soweit für Sie zumutbar. e. Zeigen Sie Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei an. f. Reichen Sie uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der Sachen Sa- chen ein, die abhandengekommen sind. g. Lassen Sie das Schadenbild so lange unverändert, bis wir die Scha- denstelle oder die beschädigten Sachen freigegeben haben. Sind Veränderungen Ver- änderungen unumgänglich, ist das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren. Das kann z. B. durch Fotos geschehen. Die beschä- digten Sachen sind aufzubewahren, bis wir einer Entsorgung zuge- stimmt haben. h. Erteilen Sie uns unverzüglich jede Auskunft, die zur Feststellung des Versicherungsfalls erforderlich ist, soweit Ihnen das möglich ist. Auf Verlangen müssen Sie dies in Textform tun. Das Gleiche gilt für Aus- künfte, die zur Feststellung des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich er- forderlich sind. Ferner haben Sie uns jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens zu gestatten, und über den Umfang der Entschädigungs- pflicht. i i. Legen Sie uns alle angeforderten Belege vor, deren Beschaffung Ihnen zumutbar ist. Sämtliche von Ihnen eingereichten Unterlagen werden unser Eigentum. Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einem Dritten zu, muss dieser die Obliegenheiten nach B 3.3.1 ebenfalls erfüllen. Das gilt aber nur insoweit, als ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Um- ständen möglich ist.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Wohngebäudeversicherung (Vgb 2021)

Wie müssen Sie sich verhalten?. Bei und nach Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie Folgendes tun:Sie a. Sorgen Sie a) für die Abwendung und Minderung des SchadensSchadens sorgen, soweit Ihnen das möglich ist.; b. Zeigen Sie b) uns den Schaden unverzüglich anSchaden, nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt haben, unverzüglich anzeigen. Das können Sie z. B. per Telefon, Brief, Fax auch mündlich oder E-Mail telefonisch tun.; c. Holen Sie c) unsere Weisungen zur Schadenabwendung oder -minde- rung ein-minderung einholen, wenn die Umstände es gestatten. Das können Sie z. B. per Telefon, Brief, Fax auch mündlich oder E-Mail telefonisch tun.; d. Befolgen Sie d) unsere Weisungen zur Schadenabwendung oder -minde- rung-minderung, soweit für Sie zumutbar., befolgen; e. Zeigen Sie e) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei an.anzeigen; f. Reichen Sie f) uns und der Polizei unverzüglich so schnell wie möglich ein Verzeichnis der Sachen einabhanden gekommenen Gegenstände einreichen (Stehlgutliste). Die Gegenstände müssen durch den Inhalt der Aufstellung genau bezeichnet und individualisierbar sein. Hierzu gehören beispielsweise Angaben zur Art des Gegenstandes, die abhandengekommen sind.Anschaffungsdatum, Fabrikat, Modell, Ausstattungsmerkmale, Material, Größe, Gewicht, Farbe, weitere besondere Merkmale; g. Lassen Sie g) das Schadenbild so lange unverändertunverändert lassen, bis wir die Scha- denstelle Schadenstelle oder die beschädigten Sachen freigegeben haben. Sind Veränderungen unumgänglich, ist das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren. Das kann dokumentieren (z. B. durch Fotos geschehenFotos). Die beschä- digten beschädigten Sachen sind aufzubewahren, bis wir einer Entsorgung zuge- stimmt zugestimmt haben.; h. Erteilen Sie h) uns unverzüglich jede AuskunftAuskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist, soweit Ihnen das möglich ist. Auf Verlangen müssen Sie dies in Textform Schriftform tun. Das Gleiche gilt für Aus- künfte, die zur Feststellung des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich sind. Ferner haben Sie uns jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens zu gestatten, und über den Umfang der Entschädigungs- pflicht.Entschädigungspflicht zu gestatten; i Legen Sie i) uns alle angeforderten Belege vorvorlegen, deren Beschaffung Ihnen zumutbar ist; j) für zerstörte oder abhanden gekommene Wertpapiere oder sonstige aufgebotsfähige Urkunden unverzüglich das Aufgebotsverfahren einleiten und etwaige sonstige Rechte wahren. Sämtliche von Ihnen eingereichten Unterlagen werden unser EigentumInsbesondere müssen Sie abhanden gekommene Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden unverzüglich sperren lassen. Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einem Dritten zu, hat dieser die Obliegenheiten nach B 3.4.1 ebenfalls zu erfüllen. Das gilt jedoch nur insoweit, als ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Hausratversicherung

Wie müssen Sie sich verhalten?. Bei und nach Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie Folgendes tun: a. Sorgen Sie für die Abwendung und Minderung des Schadens, soweit Ihnen das möglich ist. b. Zeigen Sie uns den Schaden unverzüglich an, nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt haben. Das können Sie z. B. per Telefon, Brief, Fax auch mündlich oder E-Mail telefo- nisch tun. c. Holen Sie unsere Weisungen zur Schadenabwendung oder -minde- rung ein, wenn die Umstände es gestatten. Das können Sie z. B. per Telefon, Brief, Fax auch mündlich oder E-Mail telefonisch tun. d. Befolgen Sie unsere Weisungen zur Schadenabwendung oder -minde- rung, soweit für Sie zumutbar. e. Zeigen Sie Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei an. f. Reichen Sie uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der Sachen Sa- chen ein, die abhandengekommen sind. g. Lassen Sie das Schadenbild so lange unverändert, bis wir die Scha- denstelle oder die beschädigten Sachen freigegeben haben. Sind Veränderungen Ver- änderungen unumgänglich, ist das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren. Das kann z. B. durch Fotos geschehen. Die beschä- digten Sachen sind aufzubewahren, bis wir einer Entsorgung zuge- stimmt haben. h. Erteilen Sie uns unverzüglich jede Auskunft, die zur Feststellung des Versicherungsfalls erforderlich ist, soweit Ihnen das möglich ist. Auf Verlangen müssen Sie dies in Textform tun. Das Gleiche gilt für Aus- künfte, die zur Feststellung des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich er- forderlich sind. Ferner haben Sie uns jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens zu gestatten, und über den Umfang der Entschädigungs- pflichtEnt- schädigungspflicht. i i. Legen Sie uns alle angeforderten Belege vor, deren Beschaffung Ihnen zumutbar ist. Sämtliche von Ihnen eingereichten Unterlagen werden unser Eigentum. Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einem Dritten zu, hat dieser die Obliegenheiten nach B 3.3.1 ebenfalls zu erfüllen. Das gilt aber nur insoweit, als ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Um- ständen möglich ist.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Wohngebäudeversicherung (Vgb 2018)