Common use of Wie müssen Sie sich verhalten? Clause in Contracts

Wie müssen Sie sich verhalten?. Wenn Ihr Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt beginnen soll, müssen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit bewirkt ist. Zu welchem Zeitpunkt der Beitrag fällig wird, hängt davon ab, wann Ihnen der Versi- cherungsschein zugegangen ist. Der Versicherungsschein ist Ihnen vor Versicherungsbeginn zugegan- gen? Dann müssen Sie den Beitrag unverzüglich nach Versicherungsbe- ginn zahlen. Der Versicherungsschein ist Ihnen erst nach Versicherungs- beginn zugegangen? Dann müssen Sie den Beitrag unverzüglich mit dem 15. Tag nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen. Unverzüglich bedeutet hier: innerhalb von zwei Wochen. Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag oder getroffenen Ver- einbarungen ab? Dann müssen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen. Haben Sie mit uns vereinbart, dass Sie den Beitrag in Raten zahlen, gilt die erste Rate als erster Beitrag.

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Wie müssen Sie sich verhalten?. Wenn Ihr Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt beginnen soll, müssen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit bewirkt ist. Zu welchem Zeitpunkt der Beitrag fällig wird, hängt davon ab, wann Ihnen der Versi- cherungsschein zugegangen ist. Der Versicherungsschein ist Ihnen vor Versicherungsbeginn zugegan- gen? Dann müssen Sie den Beitrag unverzüglich nach Versicherungsbe- ginn zahlen. Der Versicherungsschein ist Ihnen erst nach Versicherungs- beginn zugegangen? Dann müssen Sie den Beitrag unverzüglich mit dem 15. Tag nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen. Unverzüglich bedeutet hier: innerhalb Innerhalb von zwei Wochen. Weicht Etwas anderes gilt, wenn der Versicherungsschein von Ihrem Antrag oder getroffenen Ver- einbarungen ab? Vereinbarungen abweicht. Dann müssen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins Versiche- rungsscheins zahlen. Haben Sie mit uns vereinbart, dass Sie den Beitrag in Raten zahlen, gilt die erste Rate als erster Beitrag.

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Wie müssen Sie sich verhalten?. Wenn Ihr Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt beginnen soll, müssen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit bewirkt ist. Zu welchem Zeitpunkt der Beitrag fällig wird, hängt davon ab, wann Ihnen der Versi- cherungsschein zugegangen ist. Der Versicherungsschein ist Ihnen vor Versicherungsbeginn zugegan- gen? Dann müssen Sie den Beitrag unverzüglich nach Versicherungsbe- ginn zahlen. Der Versicherungsschein ist Ihnen erst nach Versicherungs- beginn zugegangen? Dann müssen Sie den Beitrag unverzüglich mit dem 15. Tag nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen. Unverzüglich bedeutet hier: innerhalb von zwei Wochen. Weicht Etwas anderes gilt, wenn der Versicherungsschein von Ihrem Antrag oder getroffenen Ver- einbarungen ab? Vereinbarungen abweicht. Dann müssen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins Versiche- rungsscheins zahlen. Haben Sie mit uns vereinbart, dass Sie den Beitrag in Raten zahlen, gilt die erste Rate als erster Beitrag.

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Wie müssen Sie sich verhalten?. Wenn Ihr Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt beginnen soll, müssen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit bewirkt ist. Zu welchem Zeitpunkt der Beitrag fällig wird, hängt davon ab, wann Ihnen der Versi- cherungsschein Ver- sicherungsschein zugegangen ist. Der Versicherungsschein ist Ihnen vor Versicherungsbeginn zugegan- genzuge- gangen? Dann müssen Sie den Beitrag unverzüglich nach Versicherungsbe- ginn Versicherungs- beginn zahlen. Der Versicherungsschein ist Ihnen erst nach Versicherungs- beginn zugegangen? Dann müssen Sie den Beitrag unverzüglich mit dem 15. Tag nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen. Unverzüglich bedeutet hier: innerhalb Innerhalb von zwei Wochen. Weicht Etwas anderes gilt, wenn der Versicherungsschein von Ihrem Antrag oder getroffenen Ver- einbarungen ab? Vereinbarungen abweicht. Dann müssen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins Versiche- rungsscheins zahlen. Haben Sie mit uns vereinbart, dass Sie den Beitrag in Raten zahlen, gilt die erste Rate als erster Beitrag.

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Wie müssen Sie sich verhalten?. a) Wenn Ihr Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt beginnen begin- nen soll, müssen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit zum entsprechenden Fälligkeits- zeitpunkt bewirkt ist. Zu welchem Zeitpunkt der Der erste oder einmalige Beitrag fällig wird, hängt davon ab, wann Ihnen der Versi- cherungsschein zugegangen ist. Der Versicherungsschein ist Ihnen vor Versicherungsbeginn zugegan- gen? Dann müssen Sie den Beitrag unverzüglich nach Versicherungsbe- ginn zahlen. Der Versicherungsschein ist Ihnen erst nach Versicherungs- beginn zugegangen? Dann müssen Sie den Beitrag unverzüglich wird mit dem 15. Tag nach Zugang des Versicherungsscheins zahlenfällig. Unverzüglich bedeutet hier: Er ist dann unverzüglich, d. h. spätes- tens innerhalb von zwei Wochen, zu zahlen. Vor Versicherungsbeginn müssen Sie das allerdings nicht tun, auch wenn Sie den Versiche- rungsschein schon von uns erhalten haben sollten. Weicht der Versicherungsschein allerdings von Ihrem Antrag oder getroffenen Ver- einbarungen ge- troffenen Vereinbarungen ab? Dann , müssen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins Versicherungs- scheins zahlen. Haben Sie mit uns vereinbart, dass Sie den Beitrag in Raten zahlen, gilt die erste Rate als erster Beitrag.

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