Wie müssen Sie sich verhalten?. Wenn Ihr Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt beginnen soll, müssen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit bewirkt ist. Zu wel- chem Zeitpunkt der Beitrag fällig wird, hängt davon ab, wann Ihnen der Versicherungsschein zugegangen ist. Der Versicherungsschein ist Ihnen vor Versicherungsbeginn zugegangen? Dann müssen Sie den Beitrag unverzüglich nach Versicherungsbeginn zahlen. Der Versicherungsschein ist Ihnen erst nach Versicherungsbeginn zugegangen? Dann müssen Sie den Beitrag unverzüglich mit dem 15. Tag nach Zugang des Versiche- rungsscheins zahlen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat , Amts Und Vermögensschaden Haftpflichtversicherung (Phv 2020), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat , Amts Und Vermögensschaden Haftpflichtversicherung (Phv 2016)
Wie müssen Sie sich verhalten?. a) Wenn Ihr Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt beginnen soll, müssen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit zum entsprechenden Fälligkeits- zeitpunkt bewirkt ist. Zu wel- chem Zeitpunkt der Der erste oder einmalige Beitrag fällig wird, hängt davon ab, wann Ihnen der Versicherungsschein zugegangen ist. Der Versicherungsschein ist Ihnen vor Versicherungsbeginn zugegangen? Dann müssen Sie den Beitrag unverzüglich nach Versicherungsbeginn zahlen. Der Versicherungsschein ist Ihnen erst nach Versicherungsbeginn zugegangen? Dann müssen Sie den Beitrag unverzüglich wird mit dem 15. Tag nach Zugang des Versiche- rungsscheins Versicherungsscheins fällig. Er ist dann unverzüglich, d. h. späte- stens innerhalb von zwei Wochen, zu zahlen. Haben Sie mit uns vereinbart, dass Sie den Beitrag in Raten zahlen, gilt die erste Rate als erster Beitrag.
b) Zahlen Sie nicht rechtzeitig gemäß a), beginnt der Versicherungs- schutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
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Samples: Hausratversicherung
Wie müssen Sie sich verhalten?. Wenn Ihr Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt beginnen soll, müssen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit zum entsprechenden Fälligkeitszeit- punkt bewirkt ist. Zu wel- chem Zeitpunkt der Der erste oder einmalige Beitrag fällig wird, hängt davon ab, wann Ihnen der Versicherungsschein zugegangen ist. Der Versicherungsschein ist Ihnen vor Versicherungsbeginn zugegangen? Dann müssen Sie den Beitrag unverzüglich nach Versicherungsbeginn zahlen. Der Versicherungsschein ist Ihnen erst nach Versicherungsbeginn zugegangen? Dann müssen Sie den Beitrag unverzüglich wird mit dem 15. Tag nach Zugang des Versiche- rungsscheins Versicherungsscheins fällig. Er ist dann unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von zwei Wochen, zu zahlen. Vor Versicherungsbeginn müssen Sie das allerdings nicht tun, auch wenn Sie den Versicherungsschein schon von uns erhalten haben sollten. Haben Sie mit uns vereinbart, dass Sie den Beitrag in Raten zahlen, gilt die erste Rate als erster Beitrag.
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Samples: Versicherungsbedingungen