Wissenschaftskommunikation Musterklauseln

Wissenschaftskommunikation. Um die erfolgreichen Aktivitäten der Universität Graz im Bereich Public Awareness zu stärken und auszubauen, soll der Universitätslehrgang Wissenschaftskommunikation als didaktische und pädagogische Weiterbildungsmaßnahme für Studierende/WissenschafterInnen im Be- reich Wissensvermittlung und Öffentlichkeitsarbeit in Kooperation mit UNI for LIFE entwickelt werden. Ein aufbauendes, zweistufiges Modulsystem (Basic und Advanced) und die Ein- bettung in aktuelle „Science to public“-Projekte der Universität Graz gewährleisten ein glei- chermaßen theoretisch fundiertes und praxisorientiertes Ausbildungsprogramm. Ziel dieses Vorhabens ist die Entwicklung eines berufsbegleitenden Weiterbildungsprogrammes für Stu- dierende/WissenschafterInnen, eine damit verbundene Aufwertung der universitären Aus- bildung durch den Erwerb von Zusatzqualifikationen und eine innovative Maßnahme zur Etablierung von Wissenschaftskommunikation an der Universität Graz. Die systematische Förderung von Personen mit Lehrfunktionen an einer Hochschule ist der zentrale Gegenstand des Universitätslehrganges Didaktik für Lehrende an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen. Wer zukünftig an Hochschulen lehrt, braucht neben einem profunden Xxxxxxxxxx auch didaktische Fähigkeiten, um den Studie- renden das eigene Wissen und Können auch adäquat zu vermitteln. Hier setzt der Univer- sitätslehrgang Didaktik für Lehrende an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen, der in Kooperation mit UNI for LIFE angeboten wird, an. Dabei stehen sowohl die Grundfragen von Lehren und Lernen als auch die vielfältigen methodischen und institutio- nellen Bedingungen einer universitätsbezogenen Didaktik im Vordergrund, die einen wichtigen Beitrag für die Qualität der Lehre sowie für das Ansehen der Bildungsinstitution Hochschule insgesamt leisten. Die Ausrichtung des Lehrganges ist praxisbezogen und nutzt das Basis- wissen aus den einzelnen fachspezifischen Disziplinen. Im Zentrum der Lehr- und Be- treuungsmethode steht der Leitgedanke der Hochschule als Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden. Nr. Bezeichnung Vorhaben Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten Vorhaben Geplante Umsetzung bis 1 Wissenschafts- kommunikation Kompetenzorientierung Kostendeckende Veranstaltungs- durchführung 2 Didaktik für Lehrende an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen Erhöhung der Kompetenzen/Stärkung von Bildungs- motivation Kostendeckende Veranstaltungs- durch...
Wissenschaftskommunikation. In der ersten Leistungsvereinbarungsperiode 2015 - 2017 wurde ein Gesamtkonzept zur Interaktion „Wissenschaft und Gesellschaft“, Wissenschaftskommunikation und Öffentlichkeitsarbeit erstellt über dessen Umsetzung das IST Austria dem BMWFW regelmäßig Bericht erstatten wird. Das zentrale Projekt in der Wissenschaftskommunikation für die Leistungsvereinbarungsperiode 2018 – 2020 und danach wird das am Campus geplante Visitor Center sein. Entsprechend der Empfehlung der „Wirtschaftlichen Evaluierung“ wird dessen ursprünglich gegen Ende des Masterplans bis 2026 geplante Errichtung vorgezogen werden. Maßnahme/n Referenz strategisches Entwicklungsdokument Umsetzungs - zeitraum Überprüfung der Maßnahmensetzung Umsetzung der Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation 3.2.7.1 3.3.6 3.3.10 2018 ff. Leistungsbericht an das BMWFW mit Aufstellung der Projekte, Veranstaltungen, Maßnahmen und Formate Konzept für ein Visitor Center am Campus des IST Austria 3.2.7.1 31.12.2018 Übermittlung an das BMWFW
Wissenschaftskommunikation. Weitere Massnahmen deren Finanzierung noch nicht gesichert ist
Wissenschaftskommunikation. Strategisches Oberziel: Der SNF fördert den WTT im Rahmen seiner Förderungstätigkeit und in Komplementarität mit weiteren Akteuren. Er unterstützt die Entfaltung des generierten Wissens in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik.
Wissenschaftskommunikation. Die Vermittlung von wissenschaftlichen Erkenntnissen ist von hoher Relevanz. Aus diesem Grund ist es Ihre Aufgabe, Ihre Qualifikationsarbeit kurz und prägnant zusammenzufassen. Stellen Sie nach Fertigstellung Ihrer Arbeit die Fragestellung, die Methoden, die Erkenntnisse und die inhaltliche Schlussfolgerung bzw. auch einen Ausblick auf maximal 5 PowerPoint Folien dar. Geben Sie diese Präsentation zusammen mit Ihrer Qualifikationsarbeit bei uns ab. Gerne können Sie auf die Vorarbeiten im Rahmen der Forschungshighlights aufbauen.
Wissenschaftskommunikation. In den letzten Jahren konnte der Bereich Wissenschaftskommunikation an der Universität Graz erfolgreich etabliert werden. In den kommenden Jahren wird die Verstetigung dieses Bereichs vorgenommen werden. Ergänzend dazu werden die bisherigen Sammlungen und Museen in die 7. fakultät integriert und neu aus- gerichtet sowie örtlich verbessert untergebracht werden. Auch die Ausbildung in Wissenschaftskommunika- tion im Graduate- und Postgraduate-Bereich wird ausgebaut.
Wissenschaftskommunikation. Zieldefinition Maßnahmen Umsetzungs- zeithorizont Überprüfungsmöglichkeit der Maßnahmensetzung

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Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.

  • Versicherte Ereignisse A Die ERV gewährt Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person die ge- buchte Reiseleistung abbrechen, unterbrechen oder verlängern muss infolge eines der nachgenannten Ereignisse: a) unvorhersehbare schwere Krankheit, schwere Verletzung, schwere Schwan- gerschaftskomplikation oder Tod • einer versicherten Person, • einer mitreisenden Person, • einer nicht mitreisenden Person, die dem Versicherten sehr nahesteht, • des direkten Stellvertreters am Arbeitsplatz, sodass die Anwesenheit der versicherten Person dort unerlässlich ist; b) Streik (vorbehalten aktive Beteiligung) auf der geplanten Reiseroute im Ausland. Unruhen aller Art, Quarantäne, Epidemien oder Elementarereig- nisse an der Reisedestination, wenn diese das Leben und das Eigentum der versicherten Person konkret gefährden und deshalb die Fortsetzung der Reise oder des Aufenthaltes verunmöglichen oder unzumutbar machen; c) schwere Beeinträchtigung des Eigentums der versicherten Person an ih- rem Wohnort infolge Feuer-, Elementar-, Diebstahl- oder Wasserschaden, sodass ihre Anwesenheit zu Hause unerlässlich ist; d) Ausfall eines gebuchten oder benützten öffentlichen Transportmittels infolge technischen Defekts, sofern deswegen die programmgemässe Fortsetzung der Reise nicht gewährleistet ist. Verspätungen oder Um- wege der gebuchten oder benützten öffentlichen Transportmittel gelten nicht als Ausfall. Kein Anspruch besteht bei Pannen oder Unfällen von privaten Fahrzeugen, die für die Durchführung der Reise von der versi- cherten Person selbst gesteuert oder als Insasse benützt werden; e) kriegerische Ereignisse oder Terroranschläge während 14 Tagen nach deren erstmaligem Auftreten, sofern die versicherte Person davon im Ausland überrascht wird; f) Diebstahl von Fahrkarten, Reisepass oder Identitätskarte: Nur die Leis- tungen gemäss Ziff. 4.3 B e) sind versichert. B Ist die Person, welche den Abbruch, den Unterbruch oder die Verlängerung der Reise durch ein versichertes Ereignis auslöst, mit der versicherten Per- son weder verwandt noch verschwägert, so besteht ein Leistungsanspruch nur, wenn Letztere die Reise allein fortsetzen müsste. C Leidet eine versicherte Person an einer chronischen Krankheit, ohne dass deswegen die Reise bei Abschluss der Versicherung bzw. bei Buchung oder vor Antritt der Reise infrage gestellt erscheint, so zahlt die ERV die ent- stehenden versicherten Kosten, wenn die Reise wegen unvorhersehbarer, schwerer akuter Verschlimmerung dieser Krankheit unterbrochen, abgebro- chen oder verlängert werden muss oder als Folge der chronischen Krankheit der Tod eintritt (vorbehalten Ziff. 4.1).

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?