Xxxx der Sprache Musterklauseln

Xxxx der Sprache. Die Informationen und Vertragsbedingungen werden in Deutsch vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir während der Laufzeit des Kreditvertrags in Deutsch mit Ihnen Kontakt halten.
Xxxx der Sprache. Die Informationen und Vertragsbedingungen werden in deutscher Sprache vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir während der Laufzeit des Vertrags über die Nutzung der Jetzz Card mit Verfügungsrahmen in deutscher Sprache mit Ihnen Kontakt halten.
Xxxx der Sprache. Die Informationen und Vertragsbedingungen werden in Deutsch vorgelegt. • zu den Rechtsmitteln Verfügbarkeit außergerichtlicher Beschwer-de- und Rechtsbehelfsverfahren und Zugang dazu Der Kunde ist berechtigt eine Beschwerde direkt beim Kundendienst von Ferratum oder auf deren Webseite, einzureichen. Diese müssen in schriftlicher Form eingereicht werden. Ferratum verpflichtet sich jede Beschwerde unverzüglich zu beantworten, aber nicht später als binnen 30 Kalendertagen. Der Kunde ist berechtigt eine Beschwerde auch direkt über Malta Xxxxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxxxxxx Xxxx, Xxxxxx, XXX 0000, Xxxxx (xxxx://xxx.xxxx.xxx.xx/xxxxx/xxxxxxx.xxxx), einzureichen.
Xxxx der Sprache. Die Informationen und Vertragsbedingungen werden in deutscher Sprache vorgelegt. Mit Zustimmung des Darlehensnehmers wird die Bank während der Laufzeit des Darlehens- vertrags in Deutsch mit dem Darlehensnehmer Kontakt halten.
Xxxx der Sprache. Die Informationen und Vertragsbedingungen werden in Deutsch vorgelegt. Verfügbarkeit außergerichtlicher Beschwer-de- und Rechtsbehelfsverfahren und Zugang dazu Der Kunde ist berechtigt eine Beschwerde direkt beim Kundendienst von Ferratum oder auf deren Webseite, einzureichen. Diese müssen in schriftlicher Form eingereicht werden. Ferratum verpflichtet sich jede Beschwerde unverzüglich zu beantworten, aber nicht später als binnen 30 Kalendertagen. Der Kunde ist berechtigt eine Beschwerde auch direkt über Malta Xxxxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxxxxxx Xxxx, Xxxxxx, XXX 0000, Xxxxx (xxxx://xxx.xxxx.xxx.xx/xxxxx/xxxxxxx.xxxx), einzureichen. Creditor Address Telephone number E-mail Web address Ferratum Bank p.l.c. ST Xxxxxxxx Xxxxxx, 000, Xxx Xxxxxx, Xxxxx, XXX 0000, Xxxxx +49 (0)30/ 31 19 85 04 xxxxxxx.xx@xxxxxxxxxxxx.xxx xxx.xxxxxxxx.xx The total amount of credit This means the ceiling or the total sums made available under the credit agreement. 50 Euro to 2000 Euro, however Ferratum is not obliged to offer the full range of loan amounts to all Customers. The conditions governing the drawdown This means how and when you will obtain the money. Conclusion of a Master Loan Agreement is a pre- requisite to obtaining a Loan. Upon acceptance of the Loan Application, the Customer shall receive the agreed Loan amount in Euro (€) via bank transfer to the bank account indicated by the Customer and held in the Customer's own name. Term of the credit agreement Indefinite Instalments and, where appropriate, the order in which instalments will be allocated Loans with a repayment period of 30 days are repayable in one instalment at the end of the repayment period; Loans with a repayment period of 62 days are payable in two equal instalments at 31 days intervals commencing from the date that the Loan was made available to the Customer. In case of insufficient payments, the order of allotment shall be the following: (1) any costs for recovery of any amounts due; (2) any Re- scheduling Fees; (3) any default interest; (4) the Loan Interest, (5) the principal amount of Loan, and (6) any other amounts owed by the Customer. This means the amount of borrowed capital plus interest and possible costs related to your credit. The Customer will have to repay the Loan amount plus interest, which is fixed at 9.9% p.a. Possible costs related to the Loan are the following:
Xxxx der Sprache. Die Informationen und Vertragsbedingungen werden in deutscher Sprache vorgelegt. Wir werden während der Laufzeit des Darlehensvertrags in Deutsch mit Ihnen Kontakt halten. Verfügbarkeit außergerichtlicher Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und Zugang dazu Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort haben Sie die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit uns den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die nicht Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Telefax: (030) 1663 - 3169, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Sie können wegen behaupteter Gesetzesverstöße auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, einlegen.
Xxxx der Sprache. Die Informationen und Vertragsbedingungen werden in deutscher Sprache vorgelegt. Mit deiner Zustimmung werden wir während der Laufzeit des Kreditvertrags in Deutsch mit Ihnen Kontakt halten. Die X00 Xxxx AG ist verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilzunehmen. ○ Zuständig bei Streitigkeiten über die in § 14 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 5 UKlaG genannten Dienstleistungen Anschrift: Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Xxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Internet: xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx/xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx ○ Zuständig bei Streitigkeiten über die in § 14 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7 UKlaG genannten Dienstleistungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx ○ Zuständig bei Streitigkeiten als Versicherungsvermittler nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 VVG Xxxxxxxx 00 00 00,00000 Xxxxxx

Related to Xxxx der Sprache

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und