Laufzeit des Kreditvertrags Musterklauseln

Laufzeit des Kreditvertrags. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Teilzahlungen und gegebenenfalls Reihenfolge, in der die Teilzahlungen angerechnet werden Sie müssen folgende monatliche Mindestraten zahlen: 2 % des in Anspruch genommenen Betrages, mindestens jedoch 15 Euro, zahlbar jeweils am 28. Tag nach monatlicher Saldenmitteilung, erstmals nach der ersten Saldomitteilung. Bitte prüfen Sie, ob der Mindestbetrag für Sie ausreichend ist. Je höher die Rückzahlung desto schneller gleichen Sie Ihren Saldo aus und desto geringer sind Ihre Zinskosten. Die monatlich von Ihnen zu erbringenden Teilbeträge und andere Zahlungen werden zunächst auf einen gegebenenfalls im Verzug befindlichen Betrag ange- rechnet. Danach erfolgt eine Anrechnung auf die von Ihnen gegebenenfalls im Rahmen von Ratenkauf nach Ziffer 8.5. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den laufenden Monat bestimmten Rückzahlungsbeträge, und zwar zunächst auf den Rückzahlungsbetrag aus dem ältesten Ratenkauf. Im Anschluss werden eingehende Zahlungen auf alle nicht von einem laufenden Ratenkauf nach Ziffer 8.5. (siehe AGB) erfassten Umsätze in folgender Reihenfolge angerechnet: zunächst auf unsere Forderungen aus Bargeldabhebungen und Bargeldauszahlungen. Sodann auf unsere Forderungen aus Einkäufen mit den Kreditkarten und aus Ihren Überweisungsaufträgen, und zwar zunächst auf diejenigen mit dem höchsten Zinssatz. Darauf erfolgt eine Anrechnung auf die jeweils angefallenen Gebühren, und zwar wiederum zunächst auf die mit dem höchsten Zinssatz und anschließend auf die Zinsen. Der Teil des Gesamtsaldos, für dessen Rückfüh- rung Sie einen Ratenkauf eingerichtet haben, wird während der Dauer des Ratenkaufs jeweils nur in Höhe des für den jeweiligen Monat von Ihnen bestimmten Teilbetrags gemäß Ziffer 8.5. Satz 2 (siehe AGB) getilgt. Von Ihnen zu zahlender Gesamtbetrag Betrag des geliehenen Kapitals zuzüglich Zinsen und etwaiger Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Kredit Bei dem Gesamtbetrag handelt es sich um die Summe aus dem Nettodarlehensbetrag und den Gesamtkosten. Der Gesamtbetrag errechnet sich wie folgt: Nach den Darlehensbedingungen können Sie bestimmen, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe Sie das Darlehen in Anspruch nehmen. Auch ist der Netto- darlehensbetrag noch nicht festgelegt. Für die Berechnung des Gesamtbetrags sind wir daher von den gesetzlichen Annahmen des § 6 Preisangabenverordnung (PAngV) ausgegangen. Danach haben wir einen Nettodarlehensbetrag von 1.500 Euro zugrunde gelegt. Wir sind außerdem davon aus...
Laufzeit des Kreditvertrags. Der Rahmenkredit wird Ihnen bis auf weiteres zur Verfügung gestellt. Teilzahlungen und gegebenenfalls Reihenfolge, in der die Teilzahlungen angerechnet werden Sie müssen folgende Zahlungen leisten: Die Höhe der monatlichen Zahlungsrate ist abhängig von der jeweils aktuellen Ausnutzung des Kreditrahmens und beträgt einschließlich des Zinsanteils 5,00% des jeweils ausgenutzten Kreditrahmens, mindestens aber € 20,00 EUR. Eine konkrete Angabe zu Betrag und Anzahl von den einzelnen Zahlungsraten ist daher nicht möglich. Die monatlichen Zahlungsraten sind jeweils fällig am 31. Tag eines jeden Kalendermonats, beginnend am 31. Tag des Folgemonats der ersten bzw. erneuten Inanspruchnahme des Kredits, sofern Sie keinen anderen Zahlungstermin bestimmen. Zinsen und/oder Kosten sind wie folgt zu entrichten: Der Sollzinssatz beträgt zurzeit 9,55% p.a. fest bis zur nächsten Sollzinsanpassung gemäß den nachstehend unter 3. beschriebenen Regelungen. Die zu zahlenden Zinsen sind in den monatlich zu leistenden Zahlungsraten in Höhe von jeweils 5,00% des jeweils ausgenutzten Kreditrahmens enthalten. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Von Ihnen zu zahlender Gesamtbetrag Betrag des geliehenen Kapitals zuzüglich Zinsen und etwaiger Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Kredit € 1.579,93 Bei dem Gesamtbetrag handelt sich um die Summe aus dem Nettodarlehensbetrag und den Gesamtkosten. In diesem Fall setzt sich der Gesamtbetrag damit zusammen aus: Nettodarlehensbetrag € 1.500,00 + Sollzinsen 9,55% + sonstige Kosten € 0 = Gesamtbetrag € 1.579,93 Bei der Berechnung des Gesamtbetrags wurde unterstellt, dass der Sollzinssatz für die gesamte Laufzeit gleich bleibt, der vertraglich vereinbarte Kreditrahmen bei Vertragsabschluss einmalig in Höhe von € 1.500,00 in Anspruch genommen wird und die Zahlungen in der gewünschten Höhe von € 150,00 ordnungsgemäß am 31. Tag des jeweiligen Kalendermonats erfolgen. Verlangte Sicherheiten Abtretung der Lohn- und Gehaltsansprüche bzw. aller gleichwertigen Ansprüche, die zu regelmäßigem Einkommen führen.
Laufzeit des Kreditvertrags. Der Kreditvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie können den Kreditvertrag jederzeit unter Einhaltung einer einmo- natigen Kündigungsfrist kündigen. Die Bank kann den Kreditvertrag jederzeit unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungs- frist kündigen. Der Kreditvertrag endet mit dem Kreditkartenvertrag über die A1 Mastercard Kreditkarte. Mit Zahlung des gesamten Kreditbetrages samt Zinsen endet der Kreditvertrag automatisch. Sie müssen monatliche Zahlungen leisten, deren Höhe vom jeweiligen Abrechnungsbetrag in der Monatsabrechnung zu Ihrer A1 Mastercard Kreditkarte abhängt. Die Monatsrate entspricht zumindest 10 % des in der jeweiligen Monatsabrechnung angegebenen Saldos, mindestens jedoch EUR 50,00. Sie können auch einen höheren Prozentsatz für die Monatsrate wählen und diese während der Laufzeit des Teilzahlungsvertrags ändern; der gewünschte Prozentsatz darf 10 % bzw. EUR 50,00 nicht unterschreiten. Die Teilzahlungsrate eines jeden Monats ist in der jeweiligen Monatsabrechnung angegeben und ist binnen 8 Tagen nach dem vereinbarten Abrechnungsstichtag zur Zahlung fällig. Der Fälligkeitstag ist in der Monatsabrechnung angegeben und wird mit SE- PA-Lastschrift von Ihrem vereinbarten Girokonto eingezogen. Zahlungen werden zuerst auf Zinsen dann auf Kapital angerechnet Betrag des geliehenen Kapitals zuzüglich Zinsen und etwaiger Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Kredit Der individuell verein- barte Verfügungsrahmen und der sich daraus ergebende Gesamtkreditbetrag ist in der beiliegenden Information zu den vorver- traglichen Informationspflichten angegeben.
Laufzeit des Kreditvertrags. Unbefristet. Teilzahlungen und gegebenenfalls Reihenfolge, in der die Teilzahlungen angerechnet werden Der Karteninhaber / Kreditnehmer hat die folgenden Zahlungen zu leisten: Monatlich mindestens 10 % des Gesamtrech- nungsbetrages, jedoch nicht weniger als 50 € (Mindestbetrag). Darüber hinausgehende Rückzahlungen/ Tilgungen kann der Karteninhaber / Kreditnehmer jederzeit erbringen. Zinsen und/oder Kosten sind wie folgt zu entrichten: Zinsen sind in den Leistungsraten enthalten und monatlich zu zahlen. Von Ihnen zu zahlender Gesamtbetrag Betrag des geliehenen Kapitals zuzüglich Zinsen und etwaiger Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Kredit 1.601,30 € Der Gesamtbetrag ist errechnet auf der Grundlage der bei Abschluss des Vertrages maßgeblichen Kreditkonditionen sowie der bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses zugrunde gelegten Annahmen. Hinweis: Dieser Betrag kann sich ermäßigen oder erhöhen, wenn sich die der Berechnung zugrunde gelegten Annahmen oder Vertragskonditionen ändern. Verlangte Sicherheiten Beschreibung der von Ihnen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu stellenden Sicherheiten Keine. Sicherungszweckerklärungen zu Grundpfandrechten und Reallasten erstrecken sich nicht auf diesen Kredit.
Laufzeit des Kreditvertrags. Der Vertrag über die Nutzung der Jetzz Card mit Verfügungsrahmen hat eine unbegrenzte Laufzeit. Die Bank kann den Vertrag über die Nutzung der Jetzz Card mit Verfügungsrahmen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist teilweise oder vollständig kündigen, wobei die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen wird. Die Laufzeit der einzelnen Kredite ergibt sich aus der vereinbarten Anzahl der vom Kunden zu leistenden Raten für die Zahlung des Basis- Pluspreises. Je nach Vereinbarung beträgt die Laufzeit sechs oder zwölf Monate. Teilzahlungen und gegebenenfalls Reihenfolge, in der die Teilzahlungen angerechnet werden Sie müssen folgende Zahlungen leisten: Für jede Inanspruchnahme des Kreditrahmens müssen Sie je nach Vereinbarung im Vertrag über die Nutzung der Jetzz Card mit Verfügungsrahmen entweder sechs oder zwölf gleiche monatliche Raten leisten. Die Höhe der Raten berechnet sich auf Grundlage des jeweiligen Basis-Pluspreises. Die Ratenzahlung erfolgt mittels Einzug von dem von Ihnen angegebenen Konto je nach Vereinbarung entweder zum 1. oder zum 15. eines Monats. Für jede Inanspruchnahme eines Kredits erhalten Sie eine Zahlungsmitteilung, aus der sich der jeweilige Tilgungsplan ergibt. Profitraten und/oder Kosten sind wie folgt zu entrichten: Die während der Laufzeit eines Kredits anfallenden Profitraten werden mit den vorgenannten Raten beglichen. Für die Nutzung der Jetzz Card müssen Sie zusätzlich eine jährliche Gebühr in Höhe von EUR 30,00 zahlen. Die Jahresgebühr entsteht unabhängig von der Inanspruchnahme des Kreditrahmens und wird jeweils im Voraus fällig und in die Kartenumsätze mit eingestellt. Bei einer Nutzung der Jetzz Card für Transaktionen in Fremdwährung entsteht zusätzlich ein Entgelt in Höhe von 1,50% des jeweiligen Basispreises. Von Ihnen zu zahlender Gesamtbetrag Betrag des geliehenen Kapitals zuzüglich der Profitrate der Bank und etwaiger Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Kredit Der Gesamtbetrag richtet sich nach den Basispreisen der jeweiligen Finanzierungsgegenstände und der Profitrate von 8,99% p.a. Je nach vereinbarter Laufzeit ergibt sich ein Gewinnaufschlag von 2,64% bei einer Rückzahlung in sechs monatlichen Raten und 4,94% bei einer Rückzahlung in zwölf monatlichen Raten. Die Basispreise entsprechen jeweils dem Nettodarlehensbetrag eines konventionellen Darlehens. Die Profitrate entspricht jeweils dem Sollzins eines konventionellen Darlehens. Unabhängig von der Inanspruchnahme des Kreditrahmens haben Sie ...
Laufzeit des Kreditvertrags. Die Laufzeit endet am Teilzahlungen und gegebenenfalls Reihenfolge, in der die Teilzahlungen angerechnet werden Sie müssen folgende Zahlungen leisten: Die Teilzahlungen sind jeweils zum in Höhe von in Höhe von in Höhe von in Höhe von in Höhe von in Höhe von in Höhe von in Höhe von zu zahlen. Von Ihnen zu zahlender Gesamtbetrag Betrag des geliehenen Kapitals zuzüglich Zinsen und etwaiger Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Kredit EUR _ Der Kredit wird in Form eines Zahlungsaufschubs für eine Ware oder Dienstleistung gewährt oder ist mit der Lieferung bestimmter Waren oder Erbringung einer Dienstleistung verbunden. Der Zahlungsaufschub wird auf die Zahlung der Jahresverbrauchsabrechnung/Teilbeträge vom gewährt. Lieferung von Bezeichnung des Produkts/der Dienstleistung EUR Barzahlungspreis Verlangte Sicherheiten Beschreibung der von Ihnen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu stellenden Sicherheiten keine
Laufzeit des Kreditvertrags. Der Überziehungskredit wird dir bis auf weiteres zur Verfügung gestellt. ja
Laufzeit des Kreditvertrags. Unbestimmt Teilzahlungen und gegebenenfalls Reihenfolge, in der die Teilzahlungen angerechnet werden. Kredite mit einer Tilgungsfrist von 30 Tagen sind am Ende der Tilgungsfrist in einer Rate zu tilgen; Kredite mit einer Tilgungsfrist von 62 Tagen sind in zwei Raten in Abständen von 31 Tagen zu tilgen, die mit dem Datum beginnen, an dem der Kredit dem Kunden gewährt wurde; Kredite mit einer Tilgungsfrist von 90 Tagen sind in drei gleichen Raten in Abständen von 30 Tagen zu tilgen, die mit dem Datum beginnen, an dem der Kredit dem Kunden gewährt wurde; Kredite mit einer Tilgungsfrist von 120 Tagen sind in 4 gleichen Raten in Abständen von 30 Tagen zu tilgen, die mit dem Datum beginnen, an dem der Kredit dem Kunden gewährt wurde. Kredite mit einer Tilgungsfrist von 150 Tagen sind in 5 gleichen Raten in Abständen von 30 Tagen zu tilgen, die mit dem Datum beginnen, an dem der Kredit dem Kunden gewährt wurde. Kredite mit einer Tilgungsfrist von 180 Tagen sind in 6 gleichen Raten in Abständen von 30 Tagen zu tilgen, die mit dem Datum beginnen, an dem der Kredit dem Kunden gewährt wurde. Im Falle unzureichender Zahlungen gilt folgende Zuteilungsreihenfolge: (1) alle Kosten für die Beitreibung aller ausstehenden Beträge; (2) alle Verschiebungsgebühren; (3) alle Verzugszinsen; (4) die Kreditzinsen; (5) die Hauptsumme des Kredits; und (6) alle anderen seitens des Kunden geschuldeten Beträge.
Laufzeit des Kreditvertrags. Der Kredit wird Ihnen unbefristet zur Verfügung gestellt. Teilzahlungen und gegebenenfalls Reihenfolge, in der die Teilzahlungen angerechnet werden Innerhalb der monatlichen Frist (20. des Monats oder – wenn der 20. kein Bankarbeitstag in Frankfurt/Main ist – der darauffolgende Bankarbeitstag) müssen Sie neben fälligen Zinsen und Gebühren einen monatlichen Mindestbetrag von 3% des in Anspruch genommenen Betrages als Tilgung an uns leisten, mindestens jedoch 30,- Euro, es sei denn, der in Anspruch genommene Betrag beträgt weniger als 30,- Euro. Bei einer Überziehung Ihres Kreditrahmens muss zusätzlich zum Mindestbetrag der überzogene Betrag beglichen werden. Nicht oder nicht vollständig gezahlte Mindestbeträge bleiben weiterhin fällig und werden zum Mindestbetrag für Rückzahlungen des jeweiligen Folgemonats hinzuaddiert. Ihre monatlichen Teilzahlungen (Mindestbetrag und ggf. weitere Zahlungen) rechnen wir zunächst auf die aufgelaufenen Zinsen und Gebühren an, dann auf Bargeldabhebungen und Auszahlungen und anschließend auf Einkäufe mit der Kreditkarte, unter diesen jeweils zunächst auf die älteste Schuld. Von Ihnen zu zahlender Gesamtbetrag Betrag des geliehenen Kapitals zuzüglich Zinsen und etwaiger Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Kredit Der Gesamtbetrag ist die Summe aus dem Nettokreditbetrag (Verfügungsrahmen) und den Zinsen und Gebühren. Der Nettokreditbetrag ist der Höchstbetrag, den Sie als Verfügungsrahmen in Anspruch nehmen können. Der Gesamtbetrag kann sich ermäßigen oder erhöhen und ist abhängig von Ihrer Nutzung der Kreditkarte, etwa in welchem Umfang Sie den Verfügungsrahmen nutzen und welche Art von Umsätzen Sie tätigen (Einkäufe oder Barabhebungen/Auszahlungen). TF Bank AB xxx.xxxxxx.xx xxxxxxx@xxxxxx.xx TF Bank AB 556158-1041

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  • Laufzeit des Vertrags Den vereinbarten Vertragsbeginn finden Sie in den beigefügten Allgemeinen Vertragsdaten. Dort ist auch der vereinbarte Ablauf der Versicherung angegeben.

  • Laufzeit des Vertrages Die Vertragsdauer entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem Antrag. Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Dies gilt nicht für Verträge mit einmaligem Beitrag oder für Verträge ohne Verlängerungsvereinbarung.

  • Mindestlaufzeit des Vertrages Der Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Verbindlichkeit des Vertrages Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

  • Vertragslaufzeit Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Kalenderhalbjahr kündbar.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

  • Auftragserteilung Der Teilnehmer muss einem Auftrag (zum Beispiel Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu Authentifizierungselemente (zum Beispiel Eingabe einer TAN als Nach- weis des Besitzelements) zu verwenden. Die Bank bestätigt mittels Online Banking den Eingang des Auftrags.

  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

  • Vertragslaufzeit, Kündigung 12.1. Soweit der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht befristet geschlossen wurde, läuft er auf unbe- stimmte Dauer. In der ersten Woche des Einsatzes des Zeitarbeitnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Arbeitstag zu kündigen. Im Übrigen steht beiden Parteien das Recht zu, die Vereinbarung mit einer Frist von drei Arbeitstagen zum Ende einer Kalenderwoche zu kündigen, falls die Parteien keine andere Regelung treffen. 12.2. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Beiden Vertragsparteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Monatsfrist zum Monatsende zu, wenn das AÜG grundsätzlich geändert werden sollte. Der Personaldienstleister ist insbesondere zur fristlosen Kündigung dieser Ver- einbarung berechtigt, wenn 12.2.1. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder ein sol- ches droht. 12.2.2. der Auftraggeber eine fällige Rechnung auch nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung nicht ausgleicht. 12.2.3. der Auftraggeber gegen die Zusicherungen und Verpflichtungen im Sinne von Ziff. 10.4. verstößt. 12.2.4. der Auftraggeber eine Preisanpassung nach Ziff. 8.8. nicht akzeptiert. 12.3. Eine Kündigung dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber ist nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Personaldienstleister in Textform erklärt wird. Die durch den Personaldienstleister überlassenen Zeitar- beitnehmer sind zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen nicht befugt.