Common use of Xxxxxxxxx, Ersatzperson Clause in Contracts

Xxxxxxxxx, Ersatzperson. a) Ein Anspruch des Kunden auf Änderungen von Reiseleistungen nach Vertragsabschluss, z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugortes oder Reiseziels, der Unterbringung oder Verpflegungsart, der Kabine oder Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Kabine. - Umbuchungen vom Wohlfühlpreis, Flex Preis oder Himmel & Meer Angebot auf Son- derangebote wie z.B. Unbedingt Mein Schiff oder das Angebot der Woche sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 7 (Rücktritt des Reisenden) und einer anschließenden Neubuchung möglich. Erhöht sich der Reisepreis durch die Umbuchung (z.B. durch eine höherwertige Kabine), so ist die Umbuchung kostenfrei. Alle anderen Änderungen, insbesonde re abweichende Reisetermine oder Umbuchungswünsche, die später als 50 Tage vor Reisebeginn bei TUI Cruises eingehen, sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 7 (Rücktritt des Reisenden) und einer anschließen- den Neubuchung möglich. b) Für die Änderung von Reiseteilnehmern (Namensänderungen, Personenbesetzung) werden bis 7 Tage vor Abreise 50 € pro Person Bearbeitungsgebühr berechnet. Bei Linienflügen ab 5 Wochen bis 7 Tage vor Abflug bedarf eine solche Änderung der Rück- bestätigung durch TUI Cruises. Eventuell anfallende Kosten (bis zu 350 €) werden dem Kunden berechnet. Spätere Namensänderungen sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 7 (Rücktritt des Reisenden) und einer anschließenden Neu- buchung möglich.

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Samples: Reisebedingungen

Xxxxxxxxx, Ersatzperson. a9.1 Auf Ihren Wunsch nimmt TUI, soweit durchführbar, bis zum 31. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn bzw. bei Reisen und Leistungen im Sinne der Ziffer 8.4.2 A bis zum 46. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) Ein Anspruch vor. Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen des Kunden auf Änderungen von Reiseleistungen nach Vertragsabschluss, z.B. hinsichtlich des ReiseterminsTermins, des Abflugortes oder ReisezielsZiels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterbringung Unterkunft oder Verpflegungsartder Beförderung. Dafür wird eine gesonderte Gebühr von € 50,– pro Person erhoben. Gegenüber Leistungserbringern (z. B. Flugge- sellschaften und Anbietern von Campern) entste- hende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Bitte achten Sie deshalb auch auf die korrekte Schreibweise Ihres Namens entsprechend Ihrem Pass. Bitte beachten Sie, dass Umbuchungen zum Verlust von zum Zeitpunkt der Kabine ursprünglichen Buchung ggf. geltenden Vergünstigungen und Rabatten und damit zu höheren Endpreisen führen können. Auskünfte dazu finden Sie bei XXX.xxx oder Beförderungsart in Ihrem TUI Reisebüro. Änderungen nach den oben genannten Fristen (Umbuchungenz. B. bei Reisen / Leistungen gemäß Ziffer 8.4.1 und 8.4.2 B ab 30. Tag vor Reise- bzw. Leistungs- antritt) sowie Änderungen über den Geltungszeit- raum der der Buchung zugrunde liegenden Leis- tungsbeschreibung (Ziffer 1.1) hinaus, können nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 8.4 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Des Weiteren können Flugumbuchungen, Ände- rungen des Reise- / Leistungstermins, des Ziels und des Reiseantritts bei Angeboten von XTUI, airtours Private Travel, ltur und von gesondert gekennzeichneten Pauschalreisen, die Linien- flug-Sondertarife enthalten, stets nur nach Rück- tritt vom Vertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 8.4 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorge- nommen werden. Bei Produkten, die mit „80 % Rücktrittsgebühr ab Buchung“ gekennzeichnet sind, besteht nichtkein Anspruch auf Umbuchung. 9.2 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Leistungs- beginn kann der Kunde auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie TUI spätestens sieben Tage vor Leistungsbeginn zugeht. TUI kann dem Eintritt des Dritten anstelle des angemeldeten Teilnehmers widersprechen, wenn der Dritte vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Xxxxx ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist TUI berechtigt, für die ihr durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal € 10,– zu verlangen. Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Fluggesell- schaften) tatsächlich entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. TUI hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Der Nachweis, dass durch den Eintritt des Dritten keine oder wesentlich niedri- gerer Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden unbenommen. Für Umbuchungenden vereinbarten Preis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner. 9.3 Bei Produkten, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Kabinemit „Kostenloser Storno bis 18 Uhr am Anreisetag“ gekennzeichnet sind, ist eine Umbuchung gem. - Umbuchungen vom Wohlfühlpreis, Flex Preis oder Himmel & Meer Angebot auf Son- derangebote wie z.B. Unbedingt Mein Schiff oder das Angebot Ziffer 9.1 und der Woche sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Eintritt eines Dritten gem. Ziffer 7 9.2 bis 18:00 Uhr (Rücktritt des ReisendenMEZ) und einer anschließenden Neubuchung am Anreisetag ohne gesonderte Gebühr möglich. Erhöht sich der Reisepreis durch die Umbuchung (z.B. durch eine höherwertige Kabine), so ist die Umbuchung kostenfrei. Alle anderen Änderungen, insbesonde re abweichende Reisetermine oder Umbuchungswünsche, die später als 50 Tage vor Reisebeginn bei TUI Cruises eingehen, sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 7 (Rücktritt des Reisenden) und einer anschließen- den Neubuchung möglichMiet- wagen können bis zum vereinbarten Leistungsbe- ginn ohne gesonderte Gebühr umgebucht werden. b) Für die Änderung von Reiseteilnehmern (Namensänderungen, Personenbesetzung) werden bis 7 Tage vor Abreise 50 € pro Person Bearbeitungsgebühr berechnet. Bei Linienflügen ab 5 Wochen bis 7 Tage vor Abflug bedarf eine solche Änderung der Rück- bestätigung durch TUI Cruises. Eventuell anfallende Kosten (bis zu 350 €) werden dem Kunden berechnet. Spätere Namensänderungen sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 7 (Rücktritt des Reisenden) und einer anschließenden Neu- buchung möglich.

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Samples: Buchungs Und Versicherungsbedingungen

Xxxxxxxxx, Ersatzperson. a6.1 Auf Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, bis zum 46. Tag vor Reiseantritt eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) Ein Anspruch des Kunden auf vor. Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen von Reiseleistungen nach Vertragsabschluss, z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugortes oder Reiseziels, der Unterbringung oder Verpflegungsartdes Ortes des Reiseantritts, der Kabine Unterkunft oder Beförderungsart der Beförderung. Dafür wird eine gesonderte Gebühr von € 50,00 pro Person erhoben. Gegenüber Leistungs- trägern (Umbuchungenz. B. Fluggesellschaften) besteht nichtent- stehende Mehrkosten werden geson- dert berechnet. Für UmbuchungenDer Reisende sollte auf die korrekte Schreibweise seines Na- mens achten. Im Falle eines sogenann- ten „Name-Change“, hat der Reisende die vollen Mehrkosten zu tragen, es sei denn, er weist nach, dass dies nicht sein Verschulden war. 6.2 Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Kabineeinem dauerhaften Datenträger erklä- ren, dass an seiner Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pau- schalreisevertrag eintritt. - Umbuchungen vom WohlfühlpreisDie Erklärun- gen sind in jedem Fall rechtzeitig, Flex Preis oder Himmel & Meer Angebot auf Son- derangebote wie z.B. Unbedingt Mein Schiff oder das Angebot der Woche sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 7 (Rücktritt des Reisenden) und einer anschließenden Neubuchung möglich. Erhöht sich der Reisepreis durch die Umbuchung (z.B. durch eine höherwertige Kabine), so ist die Umbuchung kostenfrei. Alle anderen Änderungen, insbesonde re abweichende Reisetermine oder Umbuchungswünsche, die wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als 50 7 Tage vor Reisebeginn bei TUI Cruises eingehenzugehen. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, sind wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Xxxxx ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende gegen- über dem Reiseveranstalter als Gesamt- schuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entste- henden Mehrkosten. Der Reiseveran- stalter darf eine Erstattung von Mehr- kosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind. Der Reiseveranstalter hat den Nachweis zu führen, in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 7 (Rücktritt des Reisenden) und einer anschließen- welcher Höhe durch den Neubuchung möglichEintritt Mehrkosten entstanden sind. b) Für die Änderung von Reiseteilnehmern (Namensänderungen, Personenbesetzung) werden bis 7 Tage vor Abreise 50 € pro Person Bearbeitungsgebühr berechnet. Bei Linienflügen ab 5 Wochen bis 7 Tage vor Abflug bedarf eine solche Änderung der Rück- bestätigung durch TUI Cruises. Eventuell anfallende Kosten (bis zu 350 €) werden dem Kunden berechnet. Spätere Namensänderungen sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 7 (Rücktritt des Reisenden) und einer anschließenden Neu- buchung möglich.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Xxxxxxxxx, Ersatzperson. a9.1 Auf Ihren Wunsch nimmt TUI, soweit durchführbar, bis zum 31. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn bzw. bei Reisen und Leistungen im Sinne der Ziffer 8.4.2 A bis zum 46. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) Ein Anspruch vor. Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen des Kunden auf Änderungen von Reiseleistungen nach Vertragsabschluss, z.B. hinsichtlich des ReiseterminsTermins, des Abflugortes oder ReisezielsZiels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterbringung Unterkunft oder Verpflegungsartder Beförderung. Dafür wird eine gesonderte Gebühr von € 50,– pro Person erhoben. Gegenüber Leistungserbringern (z. B. Flugge- sellschaften) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Bitte achten Sie deshalb auch auf die korrekte Schreibweise Ihres Namens entsprechend Ihrem Pass. Bitte beachten Sie, dass Umbuchungen zum Verlust von zum Zeitpunkt der Kabine ursprünglichen Buchung ggf. geltenden Vergünstigungen und Rabatten und damit zu höheren Endpreisen führen können. Auskünfte dazu finden Sie bei XXX.xxx oder Beförderungsart in Ihrem TUI Reisebüro. Änderungen nach den oben genannten Fristen (Umbuchungenz. B. bei Reisen / Leistungen gemäß Ziffer 8.4.1 und 8.4.2 B ab 30. Tag vor Reise- bzw. Leistungs- antritt) sowie Änderungen über den Geltungszeit- raum der der Buchung zugrunde liegenden Leis- tungsbeschreibung (Ziffer 1.1) hinaus, können nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 8.4 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Des Weiteren können Flugumbuchungen, Ände- rungen des Reise- / Leistungstermins, des Ziels und des Reiseantritts bei Angeboten von XTUI, airtours Private Travel, ltur und von gesondert gekennzeichneten Pauschalreisen, die Linien- flug-Sondertarife enthalten, stets nur nach Rück- tritt vom Vertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 8.4 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorge- nommen werden. Bei Produkten, die mit „80 % Rücktrittsgebühr ab Buchung“ gekennzeichnet sind, besteht nichtkein Anspruch auf Umbuchung. 9.2 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Leistungs- beginn kann der Kunde auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie TUI spätestens sieben Tage vor Leistungsbeginn zugeht. TUI kann dem Eintritt des Dritten anstelle des angemeldeten Teilnehmers widersprechen, wenn der Dritte vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Xxxxx ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist TUI berechtigt, für die ihr durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal € 10,– zu verlangen. Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Fluggesell- schaften) tatsächlich entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. TUI hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Der Nachweis, dass durch den Eintritt des Dritten keine oder wesentlich niedri- gerer Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden unbenommen. Für Umbuchungenden vereinbarten Preis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner. 9.3 Bei Produkten, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Kabinemit „Kostenloser Storno bis 18 Uhr am Anreisetag“ gekennzeichnet sind, ist eine Umbuchung gem. - Umbuchungen vom Wohlfühlpreis, Flex Preis oder Himmel & Meer Angebot auf Son- derangebote wie z.B. Unbedingt Mein Schiff oder das Angebot Ziffer 9.1 und der Woche sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Eintritt eines Dritten gem. Ziffer 7 9.2 bis 18:00 Uhr (Rücktritt des ReisendenMEZ) und einer anschließenden Neubuchung am Anreisetag ohne gesonderte Gebühr möglich. Erhöht sich der Reisepreis durch die Umbuchung (z.B. durch eine höherwertige Kabine), so ist die Umbuchung kostenfrei. Alle anderen Änderungen, insbesonde re abweichende Reisetermine oder Umbuchungswünsche, die später als 50 Tage vor Reisebeginn bei TUI Cruises eingehen, sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 7 (Rücktritt des Reisenden) und einer anschließen- den Neubuchung möglichMiet- wagen können bis zum vereinbarten Leistungsbe- ginn ohne gesonderte Gebühr umgebucht werden. b) Für die Änderung von Reiseteilnehmern (Namensänderungen, Personenbesetzung) werden bis 7 Tage vor Abreise 50 € pro Person Bearbeitungsgebühr berechnet. Bei Linienflügen ab 5 Wochen bis 7 Tage vor Abflug bedarf eine solche Änderung der Rück- bestätigung durch TUI Cruises. Eventuell anfallende Kosten (bis zu 350 €) werden dem Kunden berechnet. Spätere Namensänderungen sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 7 (Rücktritt des Reisenden) und einer anschließenden Neu- buchung möglich.

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Samples: Buchungs Und Versicherungsbedingungen

Xxxxxxxxx, Ersatzperson. a) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf kostenfreie Änderungen von Reiseleistungen nach Vertragsabschluss, z.B. bzw. Umbuchungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugortes oder Reiseziels, der Unterbringung oder VerpflegungsartUnterbringung, der Kabine oder der Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Für Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des KabineGesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer, der Beförderungsart und des Basis-Reisepreises), werden bis 50 Tage vor Reisebeginn folgende Kosten berechnet: a) Wohlfühlpreis – Für Umbuchungen der Kabinenkategorie oder des Abflughafens am gleichen Reisetermin innerhalb des TUI Cruises Wohlfühlpreises entstehen keine Umbuchungskosten. - – Für die einmalige Umbuchung des Reisetermins oder des Schiffs (Beibehaltung der Reisedauer und des Reisepreises) ausschliesslich bei Buchungen zum TUI Cruises Wohlfühlpreis entstehen keine Umbuchungskosten. – Für Umbuchungen am gleichen Reisetermin innerhalb der gleichen Kabinenkategorie vom WohlfühlpreisTUI Cruises Wohlfühlpreis auf den tagesaktuellen TUI Cruises Flex-Preis (gilt nicht auf Sonderpreise und Buchungsaktionen) entstehen keine Umbuchungskosten, Flex wenn die Buchung ursprünglich zum Wohlfühlpreis erfolgte und es sich um die erstmalige Umbuchung des Vorgangs handelt. b) Flex-Preis – Für Umbuchungen am gleichen Reisetermin innerhalb des Flex-Preises (auch für eine Änderung des Abflughafens oder Himmel & Meer Angebot des Fluges) oder auf Son- derangebote wie z.B. Unbedingt Mein Schiff einen Wohlfühlpreis entstehen Umbuchungsgebühren von € 150,- pro Person – Alle anderen Änderungen innerhalb des Flex-Preises, insbesondere abweichende Reisetermine, Sonderpreise oder das Angebot der Woche Aktionen, sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß gemäss Ziffer 7 6 (Rücktritt Rücktritt des ReisendenKunden) und einer anschließenden Neubuchung möglich. Erhöht . c) Xxxxxx sich der Reisepreis durch die Umbuchung (z.z. B. durch eine höherwertige Kabine), so ist die Umbuchung kostenfreigebührenfrei. d) Bis zum Reiseantritt kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten eintritt. Es bedarf der Mitteilung an TUI Cruises. XXX Xxxxxxx kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für eine solche Änderung von Reiseteilnehmern (Namensänderungen, Personenersetzung) werden zusätzlich zu den dadurch gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten (z. B. Fluggesellschaften) die TUI Cruises durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten in Höhe von € 30,- pro Person vereinbart. Der Nachweis, dass mit dem Eintritt des Dritten keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden unbenommen. Xẍx den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner. e) Alle anderen Änderungen, insbesonde re insbesondere abweichende Reisetermine Reisetermine, Sonderpreise, Aktionen oder UmbuchungswünscheUmbuchungswünsche, die später als 50 Tage vor Reisebeginn bei TUI Cruises eingehen, sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß gemäss Ziffer 7 6 (Rücktritt Rücktritt des ReisendenKunden) und einer anschließen- den anschliessenden Neubuchung möglich. b) Für die Änderung von Reiseteilnehmern (Namensänderungen, Personenbesetzung) werden bis 7 Tage vor Abreise 50 € pro Person Bearbeitungsgebühr berechnet. Bei Linienflügen ab 5 Wochen bis 7 Tage vor Abflug bedarf eine solche Änderung der Rück- bestätigung durch TUI Cruises. Eventuell anfallende Kosten (bis zu 350 €) werden dem Kunden berechnet. Spätere Namensänderungen sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 7 (Rücktritt des Reisenden) und einer anschließenden Neu- buchung möglich.

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Samples: Reisevertrag

Xxxxxxxxx, Ersatzperson. a) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf kostenfreie Änderungen von Reiseleistungen nach Vertragsabschluss, z.B. bzw. Umbuchungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugortes oder Reiseziels, der Unterbringung oder VerpflegungsartUnterbringung, der Kabine oder der Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Für Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des KabineGesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer, der Beförderungsart und des Basis-Reisepreises), werden bis 50 Tage vor Reisebeginn folgende Kosten berechnet: a) Wohlfühlpreis – Für Umbuchungen der Kabinenkategorie oder des Abflughafens am gleichen Reisetermin innerhalb des TUI Cruises Wohlfühlpreises entstehen keine Umbuchungskosten. - – Für die einmalige Umbuchung des Reisetermins oder des Schiffs (Beibehaltung der Reisedauer und des Reisepreises) ausschliesslich bei Buchungen zum TUI Cruises Wohlfühlpreis entstehen keine Umbuchungskosten. – Für Umbuchungen am gleichen Reisetermin innerhalb der gleichen Kabinenkategorie vom WohlfühlpreisTUI Cruises Wohlfühlpreis auf den tagesaktuellen TUI Cruises Flex-Preis (gilt nicht auf Sonderpreise und Buchungsaktionen) entstehen keine Umbuchungskosten, Flex wenn die Buchung ursprünglich zum Wohlfühlpreis erfolgte und es sich um die erstmalige Umbuchung des Vorgangs handelt. b) Flex-Preis – Für Umbuchungen am gleichen Reisetermin innerhalb des Flex-Preises (auch für eine Änderung des Abflughafens oder Himmel & Meer Angebot des Fluges) oder auf Son- derangebote wie z.B. Unbedingt Mein Schiff einen Wohlfühlpreis entstehen Umbuchungskosten von € 150,- pro Person – Alle anderen Änderungen innerhalb des Flex-Preises, insbesondere abweichende Reisetermine, Sonderpreise oder das Angebot der Woche Aktionen, sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß gemäss Ziffer 7 6 (Rücktritt Rücktritt des ReisendenKunden) und einer anschließenden Neubuchung möglich. Erhöht . c) Xxxxxx sich der Reisepreis durch die Umbuchung (z.z. B. durch eine höherwertige Kabine), so ist die Umbuchung kostenfreigebührenfrei. d) Bis zum Reiseantritt kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten eintritt. Es bedarf der Mitteilung an TUI Cruises. XXX Xxxxxxx kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für eine solche Änderung von Reiseteilnehmern (Namensänderungen, Personenersetzung) werden zusätzlich zu den dadurch gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten (z. B. Fluggesellschaften) die TUI Cruises durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten in Höhe von € 30,- pro Person vereinbart. Der Nachweis, dass mit dem Eintritt des Dritten keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden unbenommen. Xẍx den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner. e) Alle anderen Änderungen, insbesonde re insbesondere abweichende Reisetermine Reisetermine, Sonderpreise, Aktionen oder UmbuchungswünscheUmbuchungswünsche, die später als 50 Tage vor Reisebeginn bei TUI Cruises eingehen, sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß gemäss Ziffer 7 6 (Rücktritt Rücktritt des ReisendenKunden) und einer anschließen- den anschliessenden Neubuchung möglich. b) Für die Änderung von Reiseteilnehmern (Namensänderungen, Personenbesetzung) werden bis 7 Tage vor Abreise 50 € pro Person Bearbeitungsgebühr berechnet. Bei Linienflügen ab 5 Wochen bis 7 Tage vor Abflug bedarf eine solche Änderung der Rück- bestätigung durch TUI Cruises. Eventuell anfallende Kosten (bis zu 350 €) werden dem Kunden berechnet. Spätere Namensänderungen sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 7 (Rücktritt des Reisenden) und einer anschließenden Neu- buchung möglich.

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Samples: Reisevertrag