Xxxxxxxx. Gemäß § 13 des Thüringer Hochschulgesetzes und auf der Grundlage der Leitlinien zur Hochschulentwicklung in Thüringen bis 2025, der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes vom 3. September 2020 sowie unter Beachtung der Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen über den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken schließen das Thüringer Ministerium für Wirt- schaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) und die Technische Universi- tät Ilmenau (TU Ilmenau) folgende Ziel- und Leistungsvereinbarung (ZLV) ab.
Xxxxxxxx. Gemäß § 33 TROG 2016 haben die Gemeinden die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung anzustreben. Zur Erfüllung dieses Auftrages werden die Gemeinden gesetzlich ermächtigt, privatrechtliche Vereinbarungen mit Grundeigentümern bzw. Nutzungsinteressenten abzuschließen, wobei die Einhaltung dieser Verträge auf geeignete Weise sicherzustellen ist. Die Gemeinde Wildschönau bekennt sich zu den Zielen der Raumordnung iSd § 27 TROG 2016. Die Bodenpolitik der Gemeinde Wildschönau basiert daher insbesondere auf nachstehenden Prinzipien: • Eine zweckmäßige, bodensparende und widmungsgemäße Bebauung soll gewährleistet werden. • Die bestimmungsgemäße Verwendung des Baulandes und der tatsächlichen Bebauung, insbesondere zur Deckung des Grundbedarfs an Wohnraum und an Flächen für die Wirtschaft zu angemessenen Preisen soll sichergestellt werden. • Die Neuwidmung von Bauflächen hat sich primär nach dem Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung zu richten, damit die Wildschönauer Bevölkerung auch in Zukunft die Möglichkeit hat, in der Gemeinde Wildschönau zu wohnen. • Die Siedlungsentwicklung soll bedarfsorientiert in allen Ortsteilen und Weilern ermöglicht werden, die auf Grund ihrer Lage und Größe sowie im Hinblick auf die Erschließungssituation für eine weitere Siedlungsentwicklung geeignet sind. Dabei ist eine bauliche Verdichtung in den einzelnen Ortsteilen gegenüber einer Siedlungserweiterung grundsätzlich vorzuziehen. • Die Sicherstellung der infrastrukturellen Erschließung soll unter Bedachtnahme auf die Gesamterschließung des Gemeindegebietes erfolgen. • Illegale Freizeitwohnsitze, Baulandhortung und Spekulationsgeschäfte sollen hintangehalten werden. • Um Flächen für Wohnsiedlungsgebiete zu vertretbaren Preisen verfügbar zu machen, betreibt die Gemeinde Wildschönau eine aktive Bodenpolitik. • Die Gemeinde Wildschönau soll insgesamt als attraktive Wohn- und Arbeitsgemeinde und als starke, am Markt bestehende Tourismusgemeinde erhalten und weiterentwickelt werden. • Die Gemeinde Wildschönau bekennt sich zum Tourismus als wesentlichen Faktor für die künftige wirtschaftliche Entwicklung und als Lebensgrundlage für die Zukunft. Die künftige touristische Entwicklung soll dabei sowohl in einer qualitativen Verbesserung des Angebotes als auch in einer quantitativen Kapazitätssteigerung erfolgen. • Weiters bekennt sich die Gemeinde Wildschönau zur Landwirtschaft und zum Natur- und Landschaftsschutz. Die zum Schutz landwirtschaftlicher und schützenswerter Flächen getroffenen ...
Xxxxxxxx. Die Zielvereinbarung dient der Konkretisierung der im Innovationsbündnis Hochschule
Xxxxxxxx. 1. Wir vermitteln dem Kunden im Rahmen von Schulungen die Kenntnisse und Informationen, die erforderlich sind, um die gelieferte Software auf Anwenderebene zu nutzen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, findet die Schulung in von uns zu bestimmenden Schulungsräumen statt. Findet die Schulung beim Kunden statt, ist der Kunde verpflichtet, dort eine für die Schulung erforderliche ausreichende technische Ausstattung kostenlos vorzuhalten. Schulungsteilnehmer müssen über Grundkenntnisse im PC Bereich verfügen. Fallen im Rahmen der Schulung Reisekosten, Übernachtungskosten oder sonstige Spesen für uns an, sind diese Auslagen gegen Nachweis vom Kunden zu erstatten.
Xxxxxxxx. Die Realisierung von Chancengleichheit für alle Universitätsangehörigen ist eine zentrale Querschnittsauf- gabe der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU). Die strukturelle und personelle Förde- rung der Gleichstellung von Frauen und Männern bildet einen wichtigen Pfeiler in der Entwicklung einer nachhaltig geschlechts- und diversitätssensiblen wie auch familiengerechten Hochschul- und Wissen- schaftskultur. Um Forschungsstärken und -schwerpunkte weiterhin erfolgreich zu intensivieren, liegt der Fokus dabei auch auf der Gewinnung von hochqualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen. Der Frauenanteil in der Wissenschaft ist in den meisten Fakultäten immer noch unbefriedigend gering. Wäh- rend das Geschlechterverhältnis bei den Studierenden und Absolvent*innen mit rund 50% Frauen bzw. Männern auf nahezu egalitärem Niveau liegt, nimmt der Frauenanteil anschließend mit jeder Karrierestufe in der Wissenschaft ab. Durch diese "leaky pipeline" geht dem Wissenschaftssystem erhebliches Qualifika- tionspotential verloren. Die FAU leistet deshalb einen aktiven Beitrag, den Frauenanteil im akademischen Bereich auf allen Qualifikationsstufen, bei Studierenden, Promovierenden, Habilitierenden, aber auch beim wissenschaftlichen Mittelbau sowie bei den Professuren, signifikant zu erhöhen. Die Unterrepräsentanz von Frauen in der Wissenschaft, insbesondere in den höheren Karrierestufen, kann nur durch aufeinander abgestimmte, durchgängige Prozesse der Organisations- und Personalentwicklung sowie durch chancengerechte Strukturen beseitigt werden. Die im Bereich der Gleichstellung bereits imple- mentierten Maßnahmen sollen auch in Zukunft, mit Nachdruck, bedarfsorientiert weiterentwickelt werden. Es ist das Ziel, geschlechterbasierte Stereotype abzubauen und die vielfältigen Potenziale von Frauen zu stärken. Hierbei gilt es, den Kulturwandel partizipativ und proaktiv voranzubringen. Die strategischen Maßnahmen der Zielvereinbarungen 2023-2027 sollen einen wesentlichen Beitrag leis- ten, die Repräsentanz von Frauen in der Wissenschaft nachhaltig zu erhöhen. Der Fokus liegt dabei auf einem Dreiklang aus einer (i) passgenauen Karriereförderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen, (ii) der strukturellen Stärkung des Gender Mainstreaming in allen Planungs-, Entscheidungs- und Rekrutierungs- prozessen sowie (iii) dem Wandel zu einer familien- und geschlechtergerechten Organisations und Wissen- schaftskultur.
Xxxxxxxx. Der Klimaschutz gehört zu den zentralen Herausforderungen dieses Jahrhunderts. Um die Folgen des Klimawandels in einem beherrschbaren Rahmen zu halten, ist weltweit eine deutliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen erforderlich. Als Hauptstadt und europä- ische Metropole ist sich Berlin seiner besonderen klimapolitischen Verantwortung bewusst. Klimaschutz ist daher ein wesentlicher Schwerpunkt der energie- und klimapolitischen Zielsetzungen des Landes Berlin. Im Berliner Energiewendegesetz werden die klimapolitischen Ziele des Landes Berlin sowie wichtige Maßnahmen zu deren Erreichung festgelegt. Bis zum Jahr 2050 soll Berlin klimaneutral sein. Hierzu ist eine deutliche Reduzierung der CO2-Emissionen notwendig, so dass die Gesamtsumme der Emissionen Berlins bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 %, bis zum Jahr 2030 um mindestens 60 % und bis zum Jahr 2050 um mindestens 85 % im Vergleich zu der Gesamtsumme der Emissionen des Jahres 1990 sinken soll. Zudem wird die Zielstellung einer sicheren, preisgünstigen und klimaverträglichen Energieerzeugung und -versorgung im Land Berlin verfolgt. Im vorliegenden Entwurf für ein Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) wurden darüber hinaus konkrete Strategien und Maßnahmen zur Erreichung der formulierten Klima- schutzziele entwickelt, deren Umsetzung durch die vorliegende Klimaschutzvereinbarung unterstützt werden soll. Die Kooperationspartner werden somit auf einen wirtschaftlichen, ökologisch-verträglichen sowie möglichst sparsamen Energieeinsatz, aber auch auf die intensive Nutzung regenerativer Energien hinwirken. Gleichzeitig sollen vorhandene Energieeinspar- und CO2- Minderungspotenziale mit angemessenen Mitteln erschlossen werden. Zugleich soll der Energiemehrbedarf der wachsenden Stadt mit steigendem Trinkwassergebrauch und Abwasseranfall sowie höheren Anforderungen an die Reinigungsleistung der Klärwerke auf ein Minimum begrenzt werden. Die Kooperationspartner sind sich einig, dass der Umfang der umzusetzenden Maßnahmen u.a. auch von der Bereitstellung der finanziellen Mittel bzw. der Inanspruchnahme von Fördermitteln bzw. deren Konditionen abhängig ist. Die Kooperationspartner erklären, sich gegenseitig bei der Umsetzung der Klimaschutzpolitik und bei den Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele zu unterstützen und kooperativ zusammenzuarbeiten. Das schließt auch die beiderseitigen Aktivitäten zur Anpassung an die Folgen nicht mehr vermeidbarer klimatischer Veränderungen ein.
Xxxxxxxx. Weltweit ist die chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) bezüglich Morbidität und Mortalität eine der häufigsten Erkrankungen. In Deutschland betrifft diese Erkrankung ca. 10% der Erwachsenen über 40 Jahren. Dabei kommt es zu nicht voll reversiblen obstruktiven Ventilationsstörungen. Bislang ist diese Erkrankung nicht heilbar. Rauchen ist bezüglich des Auftretens und des Verlaufs der COPD der bedeutendste Risikofaktor. Therapieziele sind v. a. den Krankheitsverlauf zu verlangsamen, beeinflussbare Risikofaktoren und Folgeschäden zu minimieren, Exazerbationen zu vermeiden und die Lebensqualität der Betroffenen soweit möglich wiederherzustellen bzw. zu bewahren. Bei einem schweren Verlauf bzw. einem schweren Krankheitsstadium der COPD nach GOLD-Einteilung kommt es häufig zu einer respiratorischen Insuffizienz mit subjektiv als sehr belastend empfundener Atemnot. Aufgrund des verminderten Sauerstoffgehaltes im Blut kann es des Weiteren zu kognitiven Defiziten, Benommenheit, und Herzfunktionsstörungen (durch Störung des Säure-Basen-Haushaltes) kommen. Eine möglichst frühzeitige Diagnosestellung einer respiratorischen Insuffizienz gefolgt von der Einleitung geeigneter therapeutischer Maßnahmen, flankiert von Lebensstiländerungen kann helfen, den Krankheitsprogress zu verlangsamen, potentiell lebensbedrohliche Exazerbationen zu vermeiden und die Lebensqualität der Patienten zu bewahren. Durch eine entsprechend eingeleitete Therapie kann sich das Langzeitüberleben der Betroffenen deutlich verbessern. Dieses Versorgungsprogramm bietet die Möglichkeit, Risikopatienten mit bestehender COPD und bislang unentdeckter respiratorischer Insuffizienz zu identifizieren, die von einer möglichst frühzeitigen gezielten Therapie und intensivierten Nachsorge profitieren können. Neben der möglichst gut angepassten und frühzeitigen Diagnostik und Therapie, ist ein weiteres Ziel dieses Versorgungsprogrammes durch Verwendung von laiengerechter Sprache im ärztlichen Beratungs- und Aufklärungsgespräch sowie bei der gemeinsamen Entscheidungsfindung, Gesundheitskompetenz, Compliance und Therapieadhärenz des Betroffenen zu stärken. Auch wird im Sinne eines umfassenden Behandlungskonzeptes ein Fokus auf Lebensqualität und falls erforderlich, Maßnahmen zur Lebensstiländerung gelegt.
Xxxxxxxx. Xxx xxx Xxxxxxxxxxxx xx 00. Xxxx 2006 hat die Regierungskoalition zwischen der Christlich Demokratischen Union Baden-Württemberg und der FDP/DVP Baden- Württemberg eine eindrucksvolle Bestätigung durch die Wählerinnen und Wähler erfahren. Auf dieser Basis und auf der Grundlage unserer guten und vertrauensvol- len Zusammenarbeit in der Vergangenheit wollen wir auch in der 14. Legislaturperio- de gemeinsam Regierungsverantwortung für unser Land übernehmen. Baden-Württemberg steht vor großen Herausforderungen. Beispielhaft seien hier nur genannt: • die Sicherung von Arbeitsplätzen und wirtschaftlichem Wachstum • die Bewältigung des demographischen Wandels • die Weiterentwicklung unseres Bildungssystems und der Betreuungsangebote für Kinder aller Altersstufen • die Integration von Zuwanderern • der Abbau des Haushaltsdefizits Mit dem vorliegenden Koalitionsvertrag für die 14. Legislaturperiode stellen wir uns diesen Zukunftsaufgaben. Der Maßstab unserer Politik ist eine Gesellschaft, in der die Freiheit und die Eigen- verantwortung der Bürgerinnen und Bürger einen klaren Vorrang genießen und gleichzeitig durch die Solidarität der Gemeinschaft wirkungsvoll ergänzt werden. Ba- den-Württemberg wird auch in Zukunft ein Land sein, das stark und zugleich solida- risch ist. Auf dem Weg in die Zukunft unseres Landes wollen wir alle mitnehmen - gerade auch die Gruppen, die am Rande unserer Gesellschaft stehen und die wir integrieren wollen. Die Zukunft unseres Landes sind seine Kinder. Durch exzellente Bildungsangebote und einen Ausbau der Betreuung wollen wir ihnen die besten Startvoraussetzungen für ihren weiteren Lebensweg geben. Nicht zuletzt im Interesse unserer Kinder wer- den wir unsere Politik konsequent am Grundgedanken der Nachhaltigkeit ausrichten. Das gilt für den Umwelt- und Naturschutz genauso wie für den Ausbau der Infrastruk- tur oder die Haushaltspolitik, bei der wir eine Nullverschuldung anstreben. Baden-Württemberg ist keine Insel. Die konjunkturellen und gesellschaftlichen Her- ausforderungen des Standorts Deutschland, die sich insbesondere aus der Globali- sierung und der demographischen Entwicklung ergeben, treffen auch unser Land. Dennoch können die Menschen hier mit Zuversicht in die Zukunft blicken. Baden- Württemberg ist ein Land mit einer hohen Lebensqualität. Umfragen belegen, dass die Zufriedenheit der Menschen mit ihrem Lebensumfeld bei uns höher ist als in allen anderen Bundesländern. Wir haben die jüngste Bevölkerung und die höchste Gebu...
Xxxxxxxx. Diese Vereinbarung löst die Richtgrößenprüfung für Arznei- und Verbandmittel ab. Zur Si- cherung der wirtschaftlichen Verordnungsweise durch bayerische Vertragsärzte schließen die Vertragspartner nachfolgende Vereinbarung. Der Schwerpunkt dieser Vereinbarung liegt bezogen auf die Wirkstoffauswahl und Wirkstoffmenge im jeweiligen Anwendungsgebiet in der Steuerung. Gleichwohl ist eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Verordnungsweise ge- mäß § 106 Abs. 3b SGB V vorzusehen.
Xxxxxxxx. (1) Klausel zu § 25 a ARB/2016 – Senioren-Rechtsschutz ohne Arbeits-Rechtsschutz