Xxxxxxxxx Musterklauseln

Xxxxxxxxx. D.1 Sofern nicht im Vertrag anderweitig vereinbart, finden auf alle Lieferungen Incoterms 2020, DAP, Lieferort wie auf der Bestellung seitens des Käufers angege- ben, Anwendung. D.2 Die Lieferung wird auf das in der Bestellung seitens des Käufers genannte Lieferdatum fällig; das Lieferdatum gilt als vertraglicher Fixtermin. Gerät der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, befindet er sich ab Verfall dieses Datums in Verzug. Unter Lieferung wird der Moment verstanden, wie er gemäss den anwend- baren Incoterms festgelegt wird. D.3 Der Verkäufer ist zur strikten Einhaltung der in der Bestellung aufgeführten Liefermenge verpflichtet. Mehr- oder Minderlieferung sind nicht gestattet. D.4 Lieferungen müssen frei von Rechten Dritter sein, insbesondere Eigentumsrech- te, Vorkaufsrechte, Pfandrechte, Schutzmarken oder Patente. D.5 Erstlieferungen sind vom Verkäufer deutlich als solche zu kennzeichnen. Mus- tersendungen müssen vom Verkäufer speziell gekennzeichnet werden. D.6 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Mustersendungen für den Käufer unverbindlich und unentgeltlich. D.7 Jede Liefereinheit ist mit einer Palettenkarte oder Etikette gut sichtbar auszu- zeichnen. Mit Hilfe dieser Angaben garantiert der Verkäufer, dass der Verkäufer seine Sendung im Rahmen der Qualitätssicherung zurückverfolgen kann. Folgende Angaben sind zwingend auf der Palettenkarte / Etikette anzubringen: a) Artikelnummer des Käufers b) Artikelbezeichnung des Käufers c) Artikelnummer des Verkäufers d) Lot-Code e) Produktionsdatum f) Verfalldatum (bei Zutaten) g) GS1 EAN-Code 128 (Zutaten AI 02, 10 und 15, Non-Food AI 02, 10 und 11) h) Allergenkennzeichnung
Xxxxxxxxx. H.1 Wir versichern in Erweiterung von Ziffer 7.3 WGB F Frost- und sonstige Bruchschäden an H.1.1 Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, aber nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen;
Xxxxxxxxx. Österreichischer Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten Druck, Journalismus, Papier, Wirtschaftsbereich Wirtschaftsdienstleistungen Wirtschaftsbereichsvorsitzender X. Xxxxxx Wirtschaftsbereichssekretär X.Xxxxxxx diplômé
Xxxxxxxxx. Haus- und WEG-Verwaltungen Xxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxx Telefon 00000-000000 Fax: 00000-000000 Mobil: 0000-00000000 oder 0000-00000000 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxx.xx - nachstehend "Objektverwalter" genannt - Anschrift des Objektes: zu verwaltende Wohneinheiten: § 1 Bestellung des Verwalters und Abschluss des Vertrages 1. Die Bestellung des Verwalters erfolgte gemäß Beschluss in der Eigentümerversammlung (§ 26 Abs.1 WEG) vom XX.XX.20XX. 1. Die Bestellung laut § 1 dieses Vertrages erfolgt für den Zeitraum von drei Jahren, die Laufzeit des Vertrages beginnend ab dem XX.XX.20XX. 2. Der Verwaltervertrag wird für die Dauer der Bestellung geschlossen. Wird der Verwalter gemäß § 26 Abs. 2 WEG neu bestellt, so verlängert sich der Vertrag für die Dauer der erneuten Bestellung. 3. Der Verwaltervertrag kann für die Zeit der Vertragsdauer von beiden Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigung des Verwalters kann schriftlich gegenüber dem Beiratsvorsitzenden oder in der Eigentümerversammlung erklärt werden. Ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung über die vorzeitige Abberufung des Verwalters und die Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund ist sofort wirksam. Der Verwalter bleibt das Recht zur Beschlussanfechtung gem. § 43 WEG jedoch vorbehalten. Der vorzeitig abberufene Verwalter hat unverzüglich nach Aufforderung die Verwaltungsunterlagen herauszugeben. 1. Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus der Teilungserklärung bzw. der Teilungsvereinbarung in Verbindung mit der Gemeinschaftsordnung, ergänzend aus diesem Vertrag mit Leistungskatalog (Anlage 1), dem Wohnungseigentumsgesetz und sonstigen gesetzlichen Vorgaben sowie den bei Vertragsabschluss gültigen Beschlüssen und Vereinbarungen der Wohnungseigentümer sowie aus rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen, welche für sie und die Gemeinschaft verbindlich ergangen sind. 2. Der Verwalter handelt grundsätzlich namens und im Auftrag und für Rechnung der teilrechtfähigen Gemeinschaft, sie vertritt einzelne Eigentümer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (z.B. § 27 Abs. 2 WEG). Der Verwalter unterliegt nicht der Weisung einzelner Eigentümer oder des Verwaltungsbeirates. 3. Der Verwalter hat das Gemeinschaftseigentum einschließlich des gemeinschaftlichen Verwaltungsvermögens zu verwalten. Er ist verpflichtet, Gelder der Gemeinschaft von ihrem Vermögen und vom Vermögen Dritter (z.B. vom Vermögen anderer von ihm verwalteter Gemeinschaften) getrennt zu ha...
Xxxxxxxxx. 1. Die Mietzeit beginnt am vereinbarten Tag, spätestens aber an dem Tag der Gebrauchsüberlassung. 2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit abzunehmen. Nimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, kann VUS nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten und/oder kündigen, den Mietgegenstand anderweitig vermieten oder Schadenersatz geltend machen. 3. Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Haben die Parteien kein Mietzeitende vereinbart, endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegenstandes. Für VUS gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, die jedoch mindestens der für den Mieter geltenden Rückgabefrist entspricht. Das Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 4. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungsberechtigung fort („Mietzeitüberschreitung“), verlängert sich der Mietvertrag hierdurch nicht. Der Mieter ist für diesen Fall jedoch verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Tag ein Nutzungsentgelt in Höhe eines einzelnen Tagesmietzinses an VUS zu zahlen. Etwaige Vergünstigungen nach der Staffelmietpreisliste von VUS gelten im Falle einer Mietzeitüberschreitung nicht.
Xxxxxxxxx. Österreichischer Gewerkschaftsbund Gewerkschaft GPA Wirtschaftsbereich Wirtschaftsdienstleistungen
Xxxxxxxxx. Verläuft die Mediation erfolgslos, steht es jeder Vertragspartei frei, die Streit- sache im dafür vorgesehen Verfahren der zuständigen gerichtlichen Be- hörde vorzulegen.
Xxxxxxxxx. Haus- und WEG-Verwaltungen Xxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxx A Der Objektverwalter ist berechtigt, im Namen des Vollmachtgebers 1. alle Leistungen und Zahlungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung zusammenhängen; 2. Willenserklärungen und Zustellungen entgegenzunehmen, soweit diese an den Vollmachtgeber gerichtet sind; 3. Verträge wie z.B. Dienst-, Werks-, Versicherungs- und Lieferverträge abzuschließen und aufzulösen.; 4. einseitige Willenserklärungen, wie z.B. Kündigungen und Mahnungen, abzugeben; 5. Untervollmacht für einzelne Verwaltungsangelegenheiten an Sonderkräfte zu erteilen; 6. gegenüber Dritten außergerichtlich und gerichtlich Ansprüche des Vollmachtgebers mit anwaltlicher Hilfe geltend zu machen oder Ansprüche Dritter gegen den Vollmachtgeber mit anwaltlicher Hilfe abzuwehren; 7. Vergleiche abzuschließen und Rechtsmittel einzulegen; die Vollmacht gilt auch für Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzverfahren; 8. Forderungen gegen Dritte außergerichtlich und gerichtlich ggf. mit anwaltlicher Hilfe geltend zu machen. B Der Objektverwalter ist ferner berechtigt, im Namen des Auftraggebers 1. Willenserklärungen und Zustellungen entgegenzunehmen, soweit diese an den Vollmachtgeber gerichtet sind; 2. Maßnahmen zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen drohenden Rechtsnachteils erforderlich sind;
Xxxxxxxxx. Xxxxx Xxxxxxxxx kam im Januar 2023 als COO zu Salt Creek. Er begann seine Öl- und Gaskarriere 2010 bei der U.S. Bancorp, wo er in der Bewertung von Öl & Gas Assets tätig war. Anschließend war er im Bereich Business Deve- lopment und Unternehmensreserven bei Xxxx Xxxxxxx Corp (jetzt Civitas) beschäftigt. Im Jahr 2015 wechselte er zu Wold Energy Partners mit Zuständigkeit für alle Reservenbewertungen. Xxxxx hat einen Master-Abschluss in Maschinenbau von der University of Colorado, Denver.
Xxxxxxxxx. Beträgt die Sendezeit weniger als 24 Stunden täglich und/oder 7 Tage pro Woche, so ermäßigt sich die Vergütung im Ver- hältnis entsprechend, es werden jedoch mindestens 42 Stunden pro Woche zugrunde gelegt. Die Sendezeiten werden jeweils auf volle Stunden aufgerundet.