Xxxxxxxxxx. 9.1 Weist die Leistung (oder die Fehlerbeseitigungsleistung von diva-e im Rahmen eines Softwarepflegevertrages oder im Rahmen eines Support-Vertrages) einen Sachmangel auf, kann der Kunde nach Xxxx von diva-e Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) verlangen. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Frist binnen derer offensichtliche Mängel gerügt werden können, zwei (2) Wochen ab Übergabe. Während dieser Frist festgestellte Mängel der vertragsgegenständlichen Leistungsergebnisse hat der Kunde in einem Mängelprotokoll festzuhalten, genau zu bezeichnen und diva-e gegenüber schriftlich mitzuteilen.
9.2 Hat der Kunde diva-e nach einer ersten Aufforderung eine angemessene Frist gesetzt und hat diva-e die Nacherfüllung verweigert oder schlagen zwei (2) Nacherfüllungsversuche wegen desselben Sachmangels fehl, soweit sich nicht aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt, bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, wahlweise die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Gleiches gilt, wenn eine Nacherfüllung für diva-e unzumutbar ist.
9.3 Darüber hinaus kann der Kunde bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen verlangen. In keinem Fall jedoch haftet diva-e im Rahmen des Sachmangelanspruchs über die in der Bestimmung »Haftung« festgelegten Grenzen hinaus auf Schadensersatz. Weitergehende Sachmangelansprüche sind ausgeschlossen; diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.4 Wegen Mängel der Sache, die nur eine unerhebliche Beeinträchtigung der vereinbarten Gebrauchsfähigkeit oder der vereinbarten Beschaffenheit zur Folge haben, bestehen gegenüber diva-e keine Ansprüche wegen Sachmangels.
9.5 Die von diva-e zu erbringende Mangelbeseitigung hat, sofern der Mangel den Einsatz eines Programms nicht schwerwiegend beeinträchtigt, erst durch Lieferung einer weiterentwickelten Version zu erfolgen. Bei Bedarf wird diva-e Umgehungsmaßnahmen erarbeiten, soweit das zumutbar ist; bei Software von Vorlieferanten gilt das nur, wenn diva-e dazu technisch in der Lage ist.
9.6 Hat diva-e nach Meldung einer Störung im Zusammenhang mit der Software Leistungen für Fehlersuche und die Fehlerbeseitigung erbracht und liegt kein Sachmangel vor, so hat der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten zu tragen. Bei der Berechnung der Kosten werden die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gelte...
Xxxxxxxxxx. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf unter Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Verkürzung der Verjährung gemäß Satz 1, bzw. der Ausschluss der Verjährung gemäß Satz 2 gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
2. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung der Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfern befindet.
c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
Xxxxxxxxxx. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abliefe- rung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unter- nehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, so- weit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
2. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu ma- chen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
3. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meis- terbetrieb wenden.
4. Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
Xxxxxxxxxx. Die Karenzzeit ist der Zeitraum vom Entstehen des Anspruchs auf Leistung bis zum Beginn der Leistung aus der Dread Disease-Option.
Xxxxxxxxxx. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Vertragssoftware oder ihre Dokumentation bei vertragsgem¨aßer Nutzung die in der Beschreibung der Funktionalit¨at ent- haltenen Leistungen nicht erbringt und sich dies auf die Eignung zur vertraglich vereinbarten Verwendung mehr als unwesentlich auswirkt.
Xxxxxxxxxx. Xxx Ltd, Sustainalytics Ltd. oder der Weltbank erteilten Rating; die Fondsleitung kann sich jedoch auch auf das Rating stützen, das sie in- tern auf Basis eigener Analysen des Emittenten er- mittelt hat, beispielsweise um jüngste Entwicklun- gen zu berücksichtigen, die in die externen Ratings noch nicht eingeflossen sind. Auch wenn kein ex- ternes Rating verfügbar ist, kann die Fondsleitung auf Basis ihrer eigenen internen Analyse ein Rating erteilen; so kann sie insbesondere das Rating eines Xxxxxx auf dessen lokale Gebietskörperschaften an- wenden oder das einer Gesellschaft auf ihre Zweig- stellen oder Tochtergesellschaften. Der Anteil der Portfolioanlagen mit ESG-Rating beträgt mindes- tens 90% des Nettovermögens ohne liquide Mittel und kurzfristige Einlagen. In der Analyse von Emittenten, die das so redu- zierte Anlageuniversum ausmachen, integriert das Anlageverfahren im Übrigen ESG-Faktoren basie- rend auf eigenem Research und auf Research von Dritten, um die Risiken und Chancen einer Anlage zu bewerten. Rechnungseinheit120 Die Rechnungseinheit des Teilvermögens ist der Euro (EUR). Wesentliche Risiken121 Das Teilvermögen ist den Risiken der jeweiligen Anlagen ausgesetzt, darunter: • Spezifische Risiken eines gegebenen Marktes • Wechselkursschwankungen • Zinsschwankungen Der Wert der Anlagen richtet sich nach ihrem je- weiligen Marktwert. Je nach dem generellen Bör- sentrend und der Entwicklung der im Teilvermö- gen gehaltenen Titel kann der Inventarwert erheb- lich schwanken. Es kann nicht ausgeschlossen wer- den, dass der Wert über eine längere Zeitperiode hinweg fällt. Es besteht keine Gewähr, dass der An- leger das gesamte von ihm investierte Kapital zu- rückerhält oder einen bestimmten Ertrag erzielt 120 Gemäss Abschnitt 5.1 des Prospekts und die Anteile zu einem bestimmten Preis an die Fondsleitung zurückgeben kann. Das Teilvermögen ist ausserdem den folgenden Ri- siken ausgesetzt: • Betriebsrisiko: Das Teilvermögen ist dem Risiko erheblicher Verluste aufgrund von menschli- chem Irrtum, Systemfehlern oder unrichtigen Be- wertungen der zugrunde liegenden Wertpapiere ausgesetzt. • Abwicklungsrisiko: Bei einer Anlage in Finanz- märkten ist das Teilvermögen dem Risiko ausge- setzt, dass eine erwartete Zahlung oder Lieferung von Wertpapieren nicht oder nicht fristgemäss erfolgt. • Gegenparteirisiko: ‒ Der Einsatz von Derivaten, wobei es sich um Geschäfte mit Gegenparteien handelt, kann bei einem Ausfall der Gegenpartei, der diese daran hindert, ihre...
Xxxxxxxxxx. Xxx Ltd, Sustainalytics Ltd. oder der Weltbank erteilten Rating; die Fondsleitung kann sich jedoch auch auf das Rating stützen, das sie in- tern auf Basis eigener Analysen des Emittenten er- mittelt hat, beispielsweise um jüngste Entwicklun- gen zu berücksichtigen, die in die externen Ratings noch nicht eingeflossen sind. Auch wenn kein ex- ternes Rating verfügbar ist, kann die Fondsleitung auf Basis ihrer eigenen internen Analyse ein Rating erteilen; so kann sie insbesondere das Rating eines Xxxxxx auf dessen lokale Gebietskörperschaften an- wenden oder das einer Gesellschaft auf ihre Zweig- stellen oder Tochtergesellschaften. Der Anteil der Portfolioanlagen mit ESG-Rating beträgt mindes- tens 90% des Nettovermögens ohne liquide Mittel und kurzfristige Einlagen. In der Analyse von Emittenten, die das so redu- zierte Anlageuniversum ausmachen, integriert das Anlageverfahren im Übrigen ESG-Faktoren basie- rend auf eigenem Research und auf Research von Dritten, um die Risiken und Chancen einer Anlage zu bewerten. Rechnungseinheit132 Die Rechnungseinheit des Teilvermögens ist der US-Dollar (USD).
Xxxxxxxxxx. Die Abfallentsorgung während der Ausstellung wird von der agra Veranstaltungs GmbH durchgeführt. Für diesen Service wird von jedem Aussteller eine obligatorische Kostenpauschale erhoben. Die Entsorgung des Auf- und Abbaumülls ist in dieser Pauschale nicht enthalten und hat in eigener Verantwortung und auf Kosten der jeweiligen Aussteller zu erfolgen.
Xxxxxxxxxx. Der Auftragnehmer verpflichtet sich – soweit das Folgerecht nicht bereits gemäß § 26 Abs. 8 UrhG ausgeschlossen ist – jeweils im Zeitpunkt des Anfalls des Folgerechts den Verzicht auf das Folgerecht gegenüber der Auftraggeberin zu erklären und diesen gegenüber etwaigen Forderungen Dritter aus dem Folgerecht gegenüber diesen Drit- ten freizustellen.
Xxxxxxxxxx. Der Kunde hat die Dienstleistungen nach Erbringung unverzüglich zu prüfen und allfällige Beanstandungen innerhalb von 10 Tagen schriftlich anzubringen. Unterlässt er dies, so gelten die Dienstleistungen als akzeptiert.