Common use of Xxxxxxxxxx, Zinsperioden, Fälligkeit, Zinsberechnungsmethode Clause in Contracts

Xxxxxxxxxx, Zinsperioden, Fälligkeit, Zinsberechnungsmethode. 2.1 Die Schuldverschreibungen werden ab dem 01. April 2023 (einschließlich) bezogen auf ihren Nennbetrag mit 6,50 % p.a. verzinst. Die Zinsen sind vorbehaltlich der Ziff. 6.2 und 6.3 jährlich nachträglich für den vorausgegangenen Zeitraum jeweils am 01. Januar eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. Die erste Zinszahlung ist am 01. Januar 2024 fällig. Die letzte Zinszahlung ist, soweit die Schuldverschreibungen nicht vorzeitig zurückgezahlt, zurückgekauft oder entwertet wurden, am 01. Januar 2028 fällig. Die Höhe der Zinszahlungen wird zum Ablauf eines Zinslaufes von der Emittentin berechnet.

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Xxxxxxxxxx, Zinsperioden, Fälligkeit, Zinsberechnungsmethode. 2.1 Die Schuldverschreibungen werden ab dem 01. April 2023 Juli 2022 (einschließlich) bezogen auf ihren Nennbetrag mit 6,50 6,25 % p.a. verzinst. Die Zinsen sind vorbehaltlich der Ziff. 6.2 und 6.3 jährlich nachträglich für den vorausgegangenen Zeitraum jeweils am 01. Januar Juli eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. Die erste Zinszahlung ist am 01. Januar 2024 Juli 2023 fällig. Die letzte Zinszahlung ist, soweit die Schuldverschreibungen nicht vorzeitig zurückgezahlt, zurückgekauft oder entwertet wurden, am 01. Januar Juli 2028 fällig. Die Höhe der Zinszahlungen wird zum Ablauf eines Zinslaufes von der Emittentin berechnet.

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Xxxxxxxxxx, Zinsperioden, Fälligkeit, Zinsberechnungsmethode. 2.1 Die Schuldverschreibungen werden ab dem 01. April Februar 2023 (einschließlich) bezogen auf ihren Nennbetrag mit 6,50 % p.a. verzinst. Die Zinsen sind vorbehaltlich der Ziff. 6.2 und 6.3 jährlich nachträglich für den vorausgegangenen Zeitraum jeweils am 01. Januar Februar eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. Die erste Zinszahlung ist am 01. Januar Februar 2024 fällig. Die letzte Zinszahlung ist, soweit die Schuldverschreibungen nicht vorzeitig zurückgezahlt, zurückgekauft oder entwertet wurden, am 01. Januar 2028 Februar 2029 fällig. Die Höhe der Zinszahlungen wird zum Ablauf eines Zinslaufes von der Emittentin berechnet.

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Xxxxxxxxxx, Zinsperioden, Fälligkeit, Zinsberechnungsmethode. 2.1 Die Schuldverschreibungen werden ab dem 01. April Mai 2023 (einschließlich) bezogen auf ihren Nennbetrag mit 6,50 8,00 % p.a. verzinst. Die Zinsen sind vorbehaltlich der Ziff. 6.2 und 6.3 jährlich nachträglich für den vorausgegangenen Zeitraum jeweils am 01. Januar Mai eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. Die erste Zinszahlung ist am 01. Januar Mai 2024 fällig. Die letzte Zinszahlung ist, soweit die Schuldverschreibungen nicht vorzeitig zurückgezahlt, zurückgekauft oder entwertet wurden, am 01. Januar 2028 Rückzahlungstag fällig. Die Höhe der Zinszahlungen wird zum Ablauf eines Zinslaufes von der Emittentin berechnet.

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