Xxxxxxxxxx, Zinsperioden, Fälligkeit, Zinsberechnungsmethode. 2.1 Die Schuldverschreibungen werden ab dem 01. Mai 2023 (einschließlich) bezogen auf ihren Nennbetrag mit 8,00 % p.a. verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich für den vorausgegangenen Zeitraum jeweils am 01. Mai eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. Die erste Zinszahlung ist am 01. Mai 2024 fällig. Die letzte Zinszahlung ist, soweit die Schuldverschreibungen nicht vorzeitig zurückgezahlt, zurückgekauft oder entwertet wurden, am Rückzahlungstag fällig. Die Höhe der Zinszahlungen wird zum Ablauf eines Zinslaufes von der Emittentin berechnet. 2.2 Die Verzinsung der Schuldverschreibungen endet mit Beginn des Rückzahlungstages oder, sollte die Emittentin eine Zahlung aus den Schuldverschreibungen am Rückzahlungstag nicht leisten, mit Beginn des Tages der tatsächlichen Zahlung. 2.3 Sind Zinsen im Hinblick auf einen Zeitraum zu berechnen, der kürzer oder länger als eine jährliche Zinsperiode ist, so werden sie berechnet auf der Grundlage der Anzahl der tatsächlichen verstrichenen Tage im relevanten Zeitraum (gerechnet vom letzten Zinszahlungstag
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Xxxxxxxxxx, Zinsperioden, Fälligkeit, Zinsberechnungsmethode. 2.1 Die Schuldverschreibungen werden ab dem 01. Mai April 2023 (einschließlich) bezogen auf ihren Nennbetrag mit 8,00 6,50 % p.a. verzinst. Die Zinsen sind vorbehaltlich der Ziff. 6.2 und 6.3 jährlich nachträglich für den vorausgegangenen Zeitraum jeweils am 01. Mai Januar eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. Die erste Zinszahlung ist am 01. Mai Januar 2024 fällig. Die letzte Zinszahlung ist, soweit die Schuldverschreibungen nicht vorzeitig zurückgezahlt, zurückgekauft oder entwertet wurden, am Rückzahlungstag 01. Januar 2028 fällig. Die Höhe der Zinszahlungen wird zum Ablauf eines Zinslaufes von der Emittentin berechnet.
2.2 Die Verzinsung der Schuldverschreibungen endet mit Beginn des Rückzahlungstages oder, sollte die Emittentin eine Zahlung aus den Schuldverschreibungen am Rückzahlungstag nicht leisten, mit Beginn des Tages der tatsächlichen Zahlung.
2.3 Sind Zinsen im Hinblick auf einen Zeitraum zu berechnen, der kürzer oder länger als eine jährliche Zinsperiode ist, so werden sie berechnet auf der Grundlage der Anzahl der tatsächlichen verstrichenen Tage im relevanten Zeitraum (gerechnet vom letzten Zinszahlungstagletzten
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Samples: Anleihebedingungen
Xxxxxxxxxx, Zinsperioden, Fälligkeit, Zinsberechnungsmethode. 2.1 Die Schuldverschreibungen werden ab dem 01. Mai Februar 2023 (einschließlich) bezogen auf ihren Nennbetrag mit 8,00 6,50 % p.a. verzinst. Die Zinsen sind vorbehaltlich der Ziff. 6.2 und 6.3 jährlich nachträglich für den vorausgegangenen Zeitraum jeweils am 01. Mai Februar eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. Die erste Zinszahlung ist am 01. Mai Februar 2024 fällig. Die letzte Zinszahlung ist, soweit die Schuldverschreibungen nicht vorzeitig zurückgezahlt, zurückgekauft oder entwertet wurden, am Rückzahlungstag 01. Februar 2029 fällig. Die Höhe der Zinszahlungen wird zum Ablauf eines Zinslaufes von der Emittentin berechnet.
2.2 Die Verzinsung der Schuldverschreibungen endet mit Beginn des Rückzahlungstages oder, sollte die Emittentin eine Zahlung aus den Schuldverschreibungen am Rückzahlungstag nicht leisten, mit Beginn des Tages der tatsächlichen Zahlung.
2.3 Sind Zinsen im Hinblick auf einen Zeitraum zu berechnen, der kürzer oder länger als eine jährliche Zinsperiode ist, so werden sie berechnet auf der Grundlage der Anzahl der tatsächlichen verstrichenen Tage im relevanten Zeitraum (gerechnet vom letzten Zinszahlungstag
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Samples: Anleihebedingungen
Xxxxxxxxxx, Zinsperioden, Fälligkeit, Zinsberechnungsmethode. 2.1 Die Schuldverschreibungen werden ab dem 01. Mai 2023 Juli 2022 (einschließlich) bezogen auf ihren Nennbetrag mit 8,00 6,25 % p.a. verzinst. Die Zinsen sind vorbehaltlich der Ziff. 6.2 und 6.3 jährlich nachträglich für den vorausgegangenen Zeitraum jeweils am 01. Mai Juli eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. Die erste Zinszahlung ist am 01. Mai 2024 Juli 2023 fällig. Die letzte Zinszahlung ist, soweit die Schuldverschreibungen nicht vorzeitig zurückgezahlt, zurückgekauft oder entwertet wurden, am Rückzahlungstag 01. Juli 2028 fällig. Die Höhe der Zinszahlungen wird zum Ablauf eines Zinslaufes von der Emittentin berechnet.
2.2 Die Verzinsung der Schuldverschreibungen endet mit Beginn des Rückzahlungstages oder, sollte die Emittentin eine Zahlung aus den Schuldverschreibungen am Rückzahlungstag nicht leisten, mit Beginn des Tages der tatsächlichen Zahlung.
2.3 Sind Zinsen im Hinblick auf einen Zeitraum zu berechnen, der kürzer oder länger als eine jährliche Zinsperiode ist, so werden sie berechnet auf der Grundlage der Anzahl der tatsächlichen verstrichenen Tage im relevanten Zeitraum (gerechnet vom letzten ZinszahlungstagZinszahlungstag (einschließlich)) dividiert durch die tatsächliche Anzahl der Tage der Zinsperiode (365 Tage bzw. 366 Tage im Falle eines Schaltjahres) (ICMA-Regel 251).
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