Common use of Zahlung der Entschädigung, Klagefrist, Verjährung Clause in Contracts

Zahlung der Entschädigung, Klagefrist, Verjährung. 1. Geldleistungen des Versicherers sind mit Beendigung der zur Feststellung des Schadenfalles und des Umfanges der Lei- stung des Versicherers nötigen Erhebungen fällig. Die Fälligkeit tritt jedoch unabhängig davon ein, wenn der Versicherungsneh- mer nach Ablauf zweier Monate seit dem Begehren nach einer Geldleistung eine Erklärung des Versicherers verlangt, aus welchen Gründen die Erhebungen noch nicht beendet werden konnten und der Versicherer diesem Verlangen nicht binnen eines Monats entspricht.

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