Zertifizierung - Grundlagen Musterklauseln

Zertifizierung - Grundlagen. Eine Zertifizierung bestätigt die Konformität von zertifizierten Produkten, Prozessen oder Dienst- leistungen mit den in Ziff. 4 genannten Zertifi- zierungsgrundlagen. Sie erfolgt durch eine bei der Kiwa eingerichtete fachlich weisungsfrei ar- beitende Zertifizierungsstelle. Zertifikate sind grundsätzlich nicht auf Dritte übertragbar. Zertifizierungsverfahren werden nur auf Antrag eines Kunden und einer auf dieser Grundlage zu schließenden Zertifizierungsvereinbarung durch- geführt. Für Produkte, die in wesentlich zerti- fizierungsrelevanten Merkmalen voneinander abweichen, müssen separate Zertifizierungs- anträge gestellt werden. Einzelheiten des einer Zertifizierungsvereinbarung vorgeschalteten An- tragsverfahrens mit einem entsprechenden An- tragsformular können auf der Website der Kiwa unter xxx.xxxx.xx/Xxxxxxxxxx eingesehen und heruntergeladen werden. Ohne einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sowie einer auf dieser Grundlage schriftlich geschlos- senen Zertifizierungsvereinbarung unter Einbe- ziehung dieser Prüf-, Inspektions- und Zertifi- zierungsordnung (PIZO) sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt Kiwa keine Zertifi- zierung von Produkten, Prozessen und Dienst- leistungen durch. Mit Abschluss der Zertifizierungsvereinbarung verpflichtet sich der Kunde – soweit nicht etwas anderes vereinbart ist – zugleich ausdrücklich - die Zertifizierungsanforderungen zu erfüllen, einschließlich der Umsetzung entsprechender Änderungen, wenn diese durch die Zertifizie- rungsstelle der Kiwa mitgeteilt werden (Ziff. 7.8); - sicherzustellen, dass in dem Fall, dass die Zer- tifizierung für eine laufende Produktion gilt, das zertifizierte Produkt weiterhin die für die- ses Produkt geltenden Zertifizierungsanforde- rungen erfüllt; - alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, da- mit ggf. vorgesehene oder erforderliche Evalu- ierungen oder Inspektionen durchgeführt wer- den können; - die Zertifizierung nicht in einer Weise zu ver- wenden, die die Zertifizierungsstelle in Miss- kredit bringen könnte, sowie keinerlei Äuße- rungen über die Zertifizierung zu treffen, die die Zertifizierungsstelle als irreführend oder unberechtigt betrachten könnte; - bei Aussetzung, Entzug oder Beendigung der Zertifizierung die Verwendung aller Werbema- terialien, die einen Bezug auf die Zertifizierung enthalten, einzustellen und die vom Zertifi- zierungsprogramm geforderten Maßnahmen (z.B. Rückgabe von Zertifizierungsdokumen- ten) sowie alle anderen erforderlic...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.