Common use of Zuchtverfahren und -methode Clause in Contracts

Zuchtverfahren und -methode. Zuchtplanungen sind rechtzeitig zu treffen. Gezüchtet wird innerhalb der Haararten und der Größen. 2.2.1 Man unterscheidet: •Fremdzucht: Die Zuchtpartner sind nicht verwandt. Gemeinsame Vorfahren können ab der siebten Generation vorkommen. •Mäßige Inzucht: Weiter entfernte Verwandte (Linienzucht) •Enge Inzucht: Paarungen von Verwandten 1. Grades-Inzest (Eltern x Kinder / Vollgeschwister untereinander / Halbgeschwister untereinander) sind verboten. Halbgeschwisterverpaarungen, Verpaarungen von Xxxxxxx mit ihren Großeltern und Verpaarungen von Xxxxxxx mit Vollgeschwistern eines ihrer Elterntiere bedürfen der vorherigen Genehmi- gung des Bundeszuchtwartes, die mit Auflagen erteilt werden kann. 2.2.2 Die gebräuchlichste Form ist der natürliche Deckakt. Die Bedeckung einer Hündin kann ohne Begründung abge- lehnt werden. Bleibt eine Hündin nach einem Deckakt leer, muss der Deckrüde für die folgende Paarung ohne er- neute Deckgebühr zur Verfügung stehen. 2.2.3 Künstliche Besamung ist in Ausnahmefällen zugelassen. Die Genehmigung hierfür ist vom Bundeszuchtwart ein- zuholen. 2.2.4 Tigerteckelzucht: Paarungen zwischen Tigerteckeln und einfarbigen, zweifarbigen bzw. andersfarbigen Teckeln gleicher Haarart und Größe sind erlaubt. Paarungen Tigerteckel x Tigerteckel sind nicht erlaubt. Vor Anpaarung mit einem Tigerteckel ist der 2. Hund auf das Vorhandensein des Merlegens zu testen.

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Zuchtverfahren und -methode. Zuchtplanungen sind rechtzeitig zu treffen. Gezüchtet wird innerhalb der Haararten und der Größen. 2.2.1 Man unterscheidet: •Fremdzucht: Die Zuchtpartner sind nicht verwandt. Gemeinsame Vorfahren können ab der siebten Generation vorkommen. •Mäßige Inzucht: Weiter entfernte Verwandte (Linienzucht) •Enge Inzucht: Paarungen von Verwandten 1. Grades-Inzest (Eltern x Kinder / Vollgeschwister untereinander / Halbgeschwister untereinander) sind verboten. Halbgeschwisterverpaarungen, Verpaarungen von Xxxxxxx mit ihren Großeltern und Verpaarungen von Xxxxxxx mit Vollgeschwistern eines ihrer Elterntiere bedürfen der vorherigen Genehmi- gung Genehmigung des Bundeszuchtwartes, die mit Auflagen erteilt werden kann. Entsprechende Anträge sind mit einer kynologischen Begründung über den zuständigen Landeszuchtwart an den Bundeszuchtwart zu stellen. 2.2.2 Die gebräuchlichste Form ist der natürliche Deckakt. Die Bedeckung einer Hündin kann ohne Begründung abge- lehnt werden. Bleibt eine Hündin nach einem Deckakt leer, muss der Deckrüde für die folgende Paarung ohne er- neute Deckgebühr zur Verfügung stehen. 2.2.3 Künstliche Besamung ist in Ausnahmefällen zugelassen. Die Genehmigung hierfür ist vom Bundeszuchtwart ein- zuholen. 2.2.4 Tigerteckelzucht: Paarungen zwischen Tigerteckeln und einfarbigen, zweifarbigen bzw. andersfarbigen Teckeln gleicher Haarart und Größe sind erlaubt. Paarungen Tigerteckel x Tigerteckel sind nicht erlaubt. Vor Anpaarung mit einem Tigerteckel ist der 2. Hund auf das Vorhandensein des Merlegens zu testen.

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Zuchtverfahren und -methode. Zuchtplanungen sind rechtzeitig zu treffen. Gezüchtet wird innerhalb der Haararten und der Größen. Versuchszüchtungen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Rassehunde-Zuchtvereins und des VDH durchgeführt werden. 2.2.1 Man unterscheidet: •FremdzuchtFremdzucht: Die Zuchtpartner sind nicht verwandt. Gemeinsame Vorfahren können ab der siebten Generation vorkommen. •Mäßige Mäßige Inzucht: Weiter entfernte Verwandte (Linienzucht) •Enge Enge Inzucht: Paarungen von Verwandten 1. Grades-Inzest (Eltern x Kinder / Vollgeschwister untereinander / Halbgeschwister untereinander) sind verboten. Halbgeschwisterverpaarungen, Verpaarungen von Xxxxxxx mit ihren Großeltern und Verpaarungen von Xxxxxxx mit Vollgeschwistern eines ihrer Elterntiere bedürfen der vorherigen Genehmi- gung Genehmigung des BundeszuchtwartesBundes zuchtwartes, die mit Auflagen erteilt werden kann. Verpaarungen mit einem Inzuchtkoeffizienten (Verwand- schaftskoeffizienten) >=50% (50%) sind verboten. Verpaarungen mit einem Inzuchtkoeffizienten (Verwand- schaftskoeffizienten) >= 12,5% (25%) sind nur in absolut begründeten Ausnahmefällen durch den Bundes- zuchtwart genehmigungsfähig. 2.2.2 Die gebräuchlichste Form ist der natürliche Deckakt. Die Bedeckung einer Hündin kann ohne Begründung abge- lehnt abgelehnt werden. Bleibt eine Hündin nach einem Deckakt leer, muss der Deckrüde für die folgende Paarung ohne er- neute erneute Deckgebühr zur Verfügung stehen. 2.2.3 Künstliche Besamung ist in Ausnahmefällen zugelassen. Die Genehmigung hierfür ist vom Bundeszuchtwart ein- zuholeneinzu- holen. 2.2.4 Tigerteckelzucht: Paarungen zwischen Tigerteckeln Zucht mit Teckeln der Farbmusterung „gefleckt“ (Tigerteckel) und einfarbigen, zweifarbigen bzw. andersfarbigen Teckeln gleicher Haarart und Größe sind erlaubt. Paarungen Tigerteckel x Tigerteckel sind nicht erlaubt. Vor Anpaarung mit einem Tigerteckel ist der 2. Hund auf das Vorhandensein des Merlegens zu testen.Farbmusterung „gestromt“ (gestromte Teckel)

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Zuchtverfahren und -methode. Zuchtplanungen sind rechtzeitig zu treffen. Gezüchtet wird innerhalb der Haararten und der GrößenGrö- ßen. 2.2.1 Man unterscheidet: •Fremdzucht: Die Zuchtpartner sind nicht verwandt. Gemeinsame Vorfahren können ab der siebten Generation Genera- tion vorkommen. •Mäßige Inzucht: Weiter entfernte Verwandte Paarung von Halbgeschwistern und weiter entfernten Verwandten (Linienzucht) ). •Enge Inzucht: Paarungen Paarung von Verwandten 1Xxxxxxxxxxxxxxxx und Eltern mit Nachkommen (Inzestzucht). Grades-Inzest (Eltern x Kinder / Vollgeschwister untereinander / Halbgeschwister untereinander) sind verboten. Halbgeschwisterverpaarungen, Verpaarungen von Xxxxxxx mit ihren Großeltern und Verpaarungen von Xxxxxxx mit Vollgeschwistern eines ihrer Elterntiere Inzestverbindungen bedürfen der vorherigen Genehmi- gung Genehmigung des BundeszuchtwartesBZW, die mit Auflagen erteilt werden kann. 2.2.2 Die gebräuchlichste Form ist der natürliche Deckakt. Die Bedeckung einer Hündin kann ohne Begründung abge- lehnt vom Rüdenbesitzer abgelehnt werden. Bleibt eine Hündin nach einem Deckakt leer, muss der Deckrüde für die folgende Paarung ohne er- neute erneute Deckgebühr zur Verfügung stehen. 2.2.3 Künstliche Besamung ist in Ausnahmefällen zugelassen. Die Genehmigung hierfür ist vom Bundeszuchtwart ein- zuholeneinzuholen. 2.2.4 Tigerteckelzucht: Paarungen zwischen Tigerteckeln und einfarbigen, zweifarbigen bzw. andersfarbigen Teckeln gleicher Haarart und Größe sind erlaubt. Paarungen Tigerteckel x Tigerteckel sind nicht erlaubt. Vor Anpaarung mit einem Tigerteckel ist der 2. Hund auf das Vorhandensein des Merlegens zu testen.

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Zuchtverfahren und -methode. Zuchtplanungen sind rechtzeitig zu treffen. Gezüchtet wird innerhalb der Haararten und der Größen. 2.2.1 Man unterscheidet: •Fremdzucht• Fremdzucht: Die Zuchtpartner sind nicht verwandt. Gemeinsame Vorfahren können ab der siebten Generation vorkommen. •Mäßige • Mäßige Inzucht: Weiter entfernte Verwandte Paarung von Halbgeschwistern und weiter entfernten Verwandten (Linienzucht) •Enge ). • Enge Inzucht: Paarungen Paarung von Verwandten 1Xxxxxxxxxxxxxxxx und Eltern mit Nachkommen (Inzestzucht). Grades-Inzest (Eltern x Kinder / Vollgeschwister untereinander / Halbgeschwister untereinander) sind verboten. Halbgeschwisterverpaarungen, Verpaarungen von Xxxxxxx mit ihren Großeltern und Verpaarungen von Xxxxxxx mit Vollgeschwistern eines ihrer Elterntiere Inzestverbindungen bedürfen der vorherigen Genehmi- gung Genehmigung des BundeszuchtwartesBZW, die mit Auflagen erteilt werden kann. 2.2.2 Die gebräuchlichste Form ist der natürliche Deckakt. Die Bedeckung einer Hündin kann ohne Begründung abge- lehnt werden. Bleibt eine Hündin nach einem Deckakt leer, muss der Deckrüde für die folgende Paarung ohne er- neute erneute Deckgebühr zur Verfügung stehen. 2.2.3 Künstliche Besamung ist in Ausnahmefällen zugelassen. Die Genehmigung hierfür ist vom Bundeszuchtwart ein- zuholeneinzuholen. 2.2.4 Tigerteckelzucht: Paarungen zwischen Tigerteckeln und einfarbigen, zweifarbigen bzw. andersfarbigen Teckeln gleicher Haarart und Größe sind erlaubt. Paarungen Tigerteckel x Tigerteckel sind nicht erlaubt. Vor Anpaarung mit einem Tigerteckel ist der 2. Hund auf das Vorhandensein des Merlegens zu testen.

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Zuchtverfahren und -methode. Zuchtplanungen sind rechtzeitig zu treffen. Gezüchtet wird innerhalb der Haararten und der Größen. Versuchszüchtungen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Rassehunde-Zuchtvereins und des VDH durchgeführt werden. 2.2.1 Man unterscheidet: •Fremdzucht• Fremdzucht: Die Zuchtpartner sind nicht verwandt. Gemeinsame Vorfahren können ab der siebten Generation vorkommen. •Mäßige • Mäßige Inzucht: Weiter entfernte Verwandte (Linienzucht) •Enge • Enge Inzucht: Paarungen von Verwandten 1. Grades-Inzest (Eltern x Kinder / Vollgeschwister untereinander / Halbgeschwister untereinander) sind verboten. Halbgeschwisterverpaarungen, Verpaarungen von Xxxxxxx mit ihren Großeltern und Verpaarungen von Xxxxxxx mit Vollgeschwistern eines ihrer Elterntiere bedürfen der vorherigen Genehmi- gung Genehmigung des BundeszuchtwartesBundes zuchtwartes, die mit Auflagen erteilt werden kann. Verpaarungen mit einem Inzuchtkoeffizienten (Verwand- schaftskoeffizienten) >=25% (50%) sind verboten. Verpaarungen mit einem Inzuchtkoeffizienten (Verwand- schaftskoeffizienten) >= 12,5% (25%) sind nur in absolut begründeten Ausnahmefällen durch den Bundes- zuchtwart genehmigungsfähig. 2.2.2 Die gebräuchlichste Form ist der natürliche Deckakt. Die Bedeckung einer Hündin kann ohne Begründung abge- lehnt abgelehnt werden. Bleibt eine Hündin nach einem Deckakt leer, muss der Deckrüde für die folgende Paarung ohne er- neute erneute Deckgebühr zur Verfügung stehen. 2.2.3 Künstliche Besamung ist in Ausnahmefällen zugelassen. Die Genehmigung hierfür ist vom Bundeszuchtwart ein- zuholeneinzu- holen. 2.2.4 Tigerteckelzucht: Paarungen zwischen Tigerteckeln Zucht mit Teckeln der Farbmusterung „gefleckt“ (Tigerteckel) und einfarbigen, zweifarbigen bzw. andersfarbigen Teckeln gleicher Haarart und Größe sind erlaubt. Paarungen Tigerteckel x Tigerteckel sind nicht erlaubt. Vor Anpaarung mit einem Tigerteckel ist der 2. Hund auf das Vorhandensein des Merlegens zu testen.Farbmusterung „gestromt“ (gestromte Teckel)

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