Zugang des Überweisungsauftrags bei der ebase. (1) Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er auf die ebase zugeht. Das gilt auch, wenn der Überweisungsauftrag über einen Zahlungsauslösedienst- leister erteilt wird. Der Zugang erfolgt durch den Eingang des Auftrags in den dafür vorgesehenen Empfangsvorrichtungen der ebase (z. B. Eingang auf On- line-Banking-Server der ebase). (2) FälltderZeitpunktdesEingangsdesÜberweisungsauftragsnachAbs. 1Satz 3 nicht auf einen Geschäftstag der European Bank for Financial Services GmbH gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis, gilt der Überweisungsauftrag erst am darauf folgenden Geschäftstag als zugegangen. (3) Geht der Überweisungsauftrag nach dem an der Empfangsvorrichtung der ebase oder im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis ange- gebenen Annahmezeitpunkt ein, so gilt der Überweisungsauftrag im Hinblick auf die Bestimmung der Ausführungsfrist (siehe Nr. 2.2.2) erst als am darauf folgenden Geschäftstag der European Bank for Financial Services GmbH als zugegangen.
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