Zugang des Überweisungsauftrags bei der ebase. (1) Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er der ebase zu- geht. Der Zugang erfolgt durch den Eingang des Auftrags in den dafür vorgesehenen Empfangsvorrichtungen der ebase (z. B. Ein- gang auf Online-Banking-Server). (2) Fällt der Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrags nach Abs. 1 Satz 2 nicht auf einen Geschäftstag der ebase gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis, gilt der Überweisungsauftrag erst am darauf folgenden Geschäftstag als zugegangen. (3) Geht der Überweisungsauftrag nach dem an der Empfangsvor- richtung der ebase oder im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leis- tungsverzeichnis angegebenen Annahmezeitpunkt ein, so gilt der Überweisungsauftrag im Hinblick auf die Bestimmung der Ausfüh- rungsfrist (siehe Nr. 2.2.2) erst als am darauf folgenden Geschäfts- tag der ebase als zugegangen.
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Samples: General Terms and Conditions, Managed Depot Agreement, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zugang des Überweisungsauftrags bei der ebase. (1) Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er ebase zugeht. Das gilt auch, wenn der ebase zu- gehtÜberweisungsauftrag über einen Zahlungsauslösedienstleister erteilt wird. Der Zugang erfolgt durch den Eingang des Auftrags in den dafür vorgesehenen vor- gesehenen Empfangsvorrichtungen der ebase (z. B. Ein- gang Eingang auf Online-BankingBan- king-ServerServer der ebase).
(2) Fällt der Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrags nach Abs. 1 Satz 2 3 nicht auf einen Geschäftstag der ebase gemäß dem jeweils aktuell gültigen gül- tigen Preis- und Leistungsverzeichnis, gilt der Überweisungsauftrag erst am darauf folgenden Geschäftstag als zugegangen.
(3) Geht der Überweisungsauftrag nach dem an der Empfangsvor- richtung Empfangsvorrichtung der ebase oder im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leis- tungsverzeichnis angegebenen Leistungsverzeichnis ange- gebenen Annahmezeitpunkt ein, so gilt der Überweisungsauftrag im Hinblick auf die Bestimmung der Ausfüh- rungsfrist Ausführungsfrist (siehe Nr. 2.2.2) erst als am darauf folgenden Geschäfts- tag Geschäftstag der ebase als zugegangen.
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Samples: General Terms and Conditions