Zugang und Verfügbarkeit / Service-Level-Agreement Musterklauseln

Zugang und Verfügbarkeit / Service-Level-Agreement. Die Nutzung von Levelnine Online erfolgt über den Zugang xxxxx://xxxxxx.xxxxxxxxx.xxx. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt. Es wird eine Verfügbarkeit von 5x12h (Montag bis Xxxxxxx) in der Zeit von 08:00-20:00 Uhr im Minimum 98% auf das Jahr gerechnet am Übergabepunkt der OBJECTIVEIT vereinbart. (Anmerkung: Die eigene Verfügbarkeit ist höher, seitens vieler angebundenen Versicherungsunternehmen werden jedoch nur sehr niedrige Verfügbarkeiten zugesichert und müssen nach dem Geleitzugprinzip weitergegeben werden) Im Falle eines Ausfalls ist OBJECTIVEIT berechtigt, dem Kunden einen alternativen Zugang zur Verfügung zu stellen. Die von OBJECTIVEIT geschuldete Verfügbarkeit, sowie die Reaktionszeit bei Störungen, ergeben sich aus dem diesem Vertrag als Anlage 2 beigefügte Service Level Agreement (SLA). Die im SLA genannte prozentuale Verfügbarkeit berechnet sich nach der Formel • Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die darauf beruhen, dass die vom Lizenznehmer zu schaffenden technischen Voraussetzungen für die Nutzung vorübergehend nicht gegeben sind, beispielsweise bei Störungen der Hardware der Nutzer • Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen Störungen, die auf Fehlern des Datenübertragungsnetzes beruhen oder im Verantwortungsbereich des Datenübertragungsunternehmens liegen • Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen Störungen, die auf das allgemeine Betriebsrisiko einer Internetanbindung zurückzuführen sind, z. B. Beeinträchtigungen durch DoS- Angriff • Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen höherer Gewalt, insbesondere wegen Stromausfällen, die nicht im Einflussbereich von OBJECTIVEIT stehen • Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen Wartungsarbeiten, die zwischen 20.00 und 09.00 Uhr durchgeführt werden • Zeiten, die durch das allgemeine Betriebsrisiko einer IT-Infrastruktur zwingend zur ordnungsgemäßen Wiederinbetriebnahme notwendig sind, z. B. Überprüfung des Dateisystems oder die Zeitdauer der Datenrücksicherung in Abhängigkeit der Datenmenge innerhalb der Applikation des Kunden Alle Zusicherungen gelten vorbehaltlich zulässiger Ausfallzeiten und/ oder geplanter und angekündigter Wartungszeiten. Messpunkt für die Antwortzeiten ist der Anfrage-/ Ergebnis-Übergabepunkt in den Rechenzentren von OBJECTIVEIT. Die ausreichende Performance der Datenverbindung von diesem Übergabepunkt zu den Systemen des Kunden gewährleistet der Kunde selbst. Der Lizenzgeber nimmt Updates für das jeweilige Programmmodul vor, sobald diese vom Lizenzgeber als notwendig und zweckdienlich angesehen...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.