Demoversion Musterklauseln

Demoversion. Bei einer Demoversion handelt es sich um ein Nutzungsrecht für die Software auf einer bestimmten Workstation (Personal Computer oder Notebook) für 10 Tage. Die Demoversion darf ausschliesslich auf einem einzigen Computer installiert und von einem einzelnen Anwender verwendet werden.
Demoversion. Die Software kann als eingeschränkte Demoversion zu Testzwecken zur Verfügung gestellt werden. Für die Nutzung der Demoversion gelten die Bestimmungen dieses Vertrages sinngemäß. Die Demoversion dient ausschließlich zu Vorstellungszwecken und darf nicht kommerziell genutzt werden. Die Demoversion kann anstelle der Datenbankinformationen der Vollversion Beispieldaten enthalten, die nicht für den Beratungseinsatz geschaffen wurden.
Demoversion. Gewährleistungsrechte sind bei der Demoversion ausgeschlossen.

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  • Installation Das Netzabschlussgerät wird auf dem Postweg versendet. Der Anschluss des Netzabschlussgerätes und der Anschluss der kundeneigenen Endgeräte er- folgt durch den Verbraucher selbst.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Dokumentation Jede Person, die über einen gültigen Zugriff auf Ihren Computer oder Ihr internes Netzwerk verfügt, ist berechtigt, die Dokumentation zu Ihren internen Referenzzwecken zu kopieren und zu verwenden.

  • Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

  • Pseudonymisierung Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.