Common use of Zugang zum Internet Clause in Contracts

Zugang zum Internet. 1.1 Der Telekommunikationsnetzbetreiber gewährt dem Kunden im Rahmen seiner technischen, betrieblichen und rechtlichen Möglichkeiten nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen für die Dauer des Vertrages einen Zugang zum Internet (nachfolgend „Internetanschluss“). Der Telekommunikationsnetzbetreiber stellt dem Kunden dafür einen Breitbandanschluss mit der gebuchten Bandbreite zur Verfügung und wird ihm über diesen Breitbandanschluss den Zugang zum Internet mit der höchstmöglichen Übertragungsgeschwindigkeit ermöglichen. Die konkrete Übertragungsleistung ist jedoch auch von der Leistung des Providers des Empfängers oder Senders (nachfolgend „Gegenstelle“), von der Leistung der Verbindungsnetze Dritter, einem ggf. kundeneigenen Zugangsendgerät und von der Leistungsfähigkeit der vom Kunden eingesetzten sonstigen Hard- und Software abhängig. Der Telekommunikationsnetzbetreiber haftet nicht für eine von ihm nicht zu vertretende Einschränkung der Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund der Leistung der Gegenstelle, der Leistung der Verbindungsnetze Dritter und/oder der vom Kunden eingesetzten Hard- und Software, soweit diese nicht von dem Telekommunikationsnetzbetreiber zur Verfügung gestellt wurde, oder für Einschränkungen der Übertragungsgeschwindigkeit im Internet außerhalb des Breitbandnetzes des Telekommunikationsnetzbetreiber. Darüber hinaus kann durch die Nutzung einer WLAN-Verbindung die Übertragungsgeschwindigkeit eingeschränkt sein. 1.2 Technische Voraussetzung für die Nutzung des Internetdienstes ist das Vorhandensein eines Endgeräts (z. B. PC); dieses wird vom Kunden bereitgestellt. 1.3 Für die Kompatibilität etwaiger dem Kunden von dem Telekommunikationsnetzbetreiber zur Verfügung gestellter Hard- und Software mit der Hard- oder Software des Kunden übernimmt der Telekommunikationsnetzbetreiber keine Haftung. Die Nutzung der Software unterliegt den Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareanbieters. 1.4 Sofern der Telekommunikationsnetzbetreiber dem Kunden für die Nutzung der Internetdienste eine persönliche Zugangskennung zuteilt, wird der Kunde diese vor dem unbefugten Zugriff Dritter schützen. Der Kunde wird für alle von ihm zu vertretenden Entgelte und Schäden aufkommen, die aus der Nutzung der Zugangskennung durch Dritte entstehen. 1.5 Der Telekommunikationsnetzbetreiber ist zum Fernzugriff auf den Router des Kunden (z.B. FritzBox!) und auch zur Fernwartung über den Router berechtigt. 1.6 Der Telekommunikationsnetzbetreiber kann den Internetzugang sowie den Zugang zu den sonstigen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Schutz der Software oder der gespeicherten Daten, die Interoperabilität der Dienste, der Datenschutz oder die Aufrechterhaltung der schnellstmöglichen Übertragungsgeschwindigkeit für alle Kunden dies erfordern.

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Samples: Nutzungsvertrag, Service Agreement, Service Agreement

Zugang zum Internet. 1.1 8.1 Der Telekommunikationsnetzbetreiber ISP gewährt dem Kunden im Rahmen seiner technischen, betrieblichen und rechtlichen Möglichkeiten nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen Bestimmun- gen für die Dauer des Vertrages einen Zugang zum Internet (nachfolgend „Internetanschluss“). Der Telekommunikationsnetzbetreiber stellt ISP wird die ihm höchstmögliche Übertragungsge- schwindigkeit entsprechend der mit dem Kunden dafür einen Breitbandanschluss mit der gebuchten Bandbreite zur Verfügung und wird ihm über diesen Breitbandanschluss den Zugang zum Internet mit der höchstmöglichen Übertragungsgeschwindigkeit vereinbarten Dienstevari- ante ermöglichen. Die konkrete Übertragungsleistung ist jedoch auch von der Leistung des Providers des Empfängers oder Senders (nachfolgend „Gegenstelle“), von der Leistung der Verbindungsnetze Dritter, einem ggf. kundeneigenen Zugangsendgerät Dritter und von der Leistungsfähigkeit Leistungsfähig- keit der vom Kunden eingesetzten sonstigen Hard- und Software abhängig. Der Telekommunikationsnetzbetreiber ISP haftet nicht für eine von ihm nicht zu vertretende Einschränkung der Übertragungsgeschwindigkeit Über- tragungsgeschwindigkeit aufgrund der Leistung der Gegenstelle, der Leistung Leis- tung der Verbindungsnetze Dritter und/oder der vom Kunden eingesetzten Hard- und Software, soweit diese nicht von dem Telekommunikationsnetzbetreiber ISP zur Verfügung gestellt wurde, oder für Einschränkungen der Übertragungsgeschwindigkeit im Internet Inter- net außerhalb des Breitbandnetzes des TelekommunikationsnetzbetreiberISPs. Darüber hinaus kann durch die Nutzung einer WLAN-Verbindung die Übertragungsgeschwindigkeit eingeschränkt einge- schränkt sein. 1.2 8.2 Technische Voraussetzung für die Nutzung des Internetdienstes ist das Vorhandensein Vor- handensein eines Endgeräts (z. B. PC, Smartphone, Laptop); dieses . Dieses wird vom Kunden bereitgestellt. 1.3 8.3 Für die Kompatibilität etwaiger dem Kunden von dem Telekommunikationsnetzbetreiber ISP zur Verfügung gestellter ge- stellter Hard- und Software mit der Hard- oder Software des Kunden übernimmt über- nimmt der Telekommunikationsnetzbetreiber ISP keine Haftung. Die Nutzung der Software unterliegt den Lizenzbedingungen Lizenz- bedingungen des jeweiligen Softwareanbieters. 1.4 8.4 Sofern der Telekommunikationsnetzbetreiber ISP dem Kunden für die Nutzung der Internetdienste eine persönliche per- sönliche Zugangskennung zuteilt, wird der Kunde diese vor dem unbefugten Zugriff Dritter schützen. Der Kunde wird für alle von ihm zu vertretenden Entgelte und Schäden aufkommen, die aus der Nutzung der Zugangskennung durch Dritte entstehen. 1.5 8.5 Der Telekommunikationsnetzbetreiber ist zum Fernzugriff auf den Router des Kunden (z.B. FritzBox!) und auch zur Fernwartung über den Router berechtigt. 1.6 Der Telekommunikationsnetzbetreiber ISP kann den Internetzugang sowie den Zugang zu den sonstigen Leistungen Leis- tungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung Aufrecht- erhaltung der Netzintegrität, der Schutz der Software oder der gespeicherten Daten, die Interoperabilität der Dienste, Dienste oder der Datenschutz oder die Aufrechterhaltung der schnellstmöglichen Übertragungsgeschwindigkeit für alle Kunden dies erfordern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zugang zum Internet. 1.1 Der Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber gewährt dem Kunden im Rahmen seiner technischen, betrieblichen und rechtlichen Möglichkeiten nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen für die Dauer des Vertrages einen Zugang zum Internet (nachfolgend „InternetanschlussInternet-Anschluss“). Der Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber stellt dem Kunden dafür einen Breitbandanschluss mit der gebuchten Bandbreite zur Verfügung und wird ihm über diesen Breitbandanschluss den Zugang zum Internet mit der höchstmöglichen Übertragungsgeschwindigkeit Übertragungs- geschwindigkeit ermöglichen. Die konkrete Übertragungsleistung ist jedoch auch von der Leistung des Providers des Empfängers oder Senders (nachfolgend „Gegenstelle“), von der Leistung der Verbindungsnetze Dritter, einem ggf. kundeneigenen Zugangsendgerät und von der Leistungsfähigkeit der vom Kunden eingesetzten sonstigen Hard- und Software abhängig. Der Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber haftet nicht für eine von ihm nicht zu vertretende Einschränkung der Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund der Leistung der Gegenstelle, der Leistung der Verbindungsnetze Dritter und/und/ oder der vom Kunden eingesetzten Hard- und Software, soweit diese nicht von dem Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber zur Verfügung gestellt wurde, oder für Einschränkungen der Übertragungsgeschwindigkeit im Internet außerhalb des Breitbandnetzes des TelekommunikationsnetzbetreiberKabelnetzbetreibers. Darüber hinaus kann durch die Nutzung einer WLAN-Verbindung die Übertragungsgeschwindigkeit Übertragungsge- schwindigkeit eingeschränkt sein. 1.2 Technische Voraussetzung für die Nutzung des Internetdienstes ist das Vorhandensein eines Endgeräts (z. B. PC); dieses wird vom Kunden bereitgestellt. 1.3 Für die Kompatibilität etwaiger dem Kunden von dem Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber zur Verfügung gestellter Hard- und Software mit der Hard- oder Software des Kunden übernimmt der Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber keine Haftung. Die Nutzung der Software unterliegt den Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareanbieters. 1.4 Sofern der Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber dem Kunden für die Nutzung der Internetdienste eine persönliche Zugangskennung zuteilt, wird der Kunde diese vor dem unbefugten Zugriff Dritter schützen. Der Kunde wird für alle von ihm zu vertretenden Entgelte und Schäden aufkommen, die aus der Nutzung der Zugangskennung durch Dritte entstehen. 1.5 Der Telekommunikationsnetzbetreiber ist zum Fernzugriff auf den Router des Kunden (z.B. FritzBox!) und auch zur Fernwartung über den Router berechtigt. 1.6 Der Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber kann den Internetzugang sowie den Zugang zu den sonstigen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Schutz der Software oder der gespeicherten gespei- cherten Daten, die Interoperabilität der Dienste, Dienste oder der Datenschutz oder die Aufrechterhaltung der schnellstmöglichen Übertragungsgeschwindigkeit für alle Kunden dies erfordern.

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Samples: Besondere Geschäftsbedingungen Internet Und Telefonie, Internet and Telephone Services Agreement

Zugang zum Internet. 1.1 Vodafone ermöglicht das Übermitteln von IP-Paketen zwischen den an das Internet angeschlossenen Rechnern. Hierzu werden Übergänge zu weiteren IP- Netzen zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch des Kunden auf die Einrichtung oder den Weiterbetrieb bestimmter Übergänge besteht nicht. Das Produkt Arcor-Business DSL wird auf Basis der am Kundenstandort vorhande- nen Kupfer-Teilnehmeranschlussleitung mit einer mittleren Verfügbarkeit von 97 % im Jahresdurchschnitt bereitgestellt. Die am Internet-Zugang des Kunden konkret erreichbare Übertragungs- geschwindigkeit ist durch die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung des Kunden, insbesondere durch die sog. Leitungsdämpfung, die sich aus der Länge der Anschlussleitung -gemessen vom Anschluss des Kunden bis zum nächsten Hauptverteiler- und dem Leitungsdurchmesser errechnet, bedingt. Daneben beeinflussen weitere Faktoren, wie zum Beispiel das sog. Nebensprechen durch andere Teilnehmer oder die Leistungsfähigkeit des DSL-Modems des Kunden, die Übertragungsstrecke zwischen dem DSL-Modem und Kunden-PC, die Leistungsfähigkeit des Kunden-PCs, die Betriebssystemeinstellungen des Kunden- PCs und die Browsereinstellungen des Kunden die am Arcor-Business DSL-Zugang konkret erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit. Weiterhin ist die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung u.a. von der Netzauslastung des Internet-Backbones, von der Übertragungsgeschwindigkeit des angewählten Servers des jeweiligen Contentanbieters abhängig. Vodafone stellt einen der unten aufgeführten Arcor-Business DSL-Zugänge bereit, wenn der ermittelte Dämpfungswert der Teilnehmeranschlussleitung nach dem Stand der Technik die angegebenen Übertragungsgeschwindigkeiten des jeweili- gen Arcor-Business DSL-Zuganges ermöglicht. Der Telekommunikationsnetzbetreiber gewährt Internet-Zugang kann in Einzelfällen nicht bereitgestellt werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn die verfügbaren Anschlussleitungen mit Zwischenregeneratoren ausgestattet, in der OPAL-Technik realisiert sind oder die Entfernung des jeweili- gen Anschlusses zum nächsten Hauptverteiler zu groß ist. Der Internet-Zugang kann nicht zur Verfügung gestellt werden, wenn die Netzintegrität des Teilneh- mernetzes hierdurch gefährdet wird. Arcor-Business DSL-Zugänge stehen nicht flächendeckend zur Verfügung. Die Verfügbarkeitsstandorte teilt Vodafone dem Kunden im Rahmen seiner technischen, betrieblichen und rechtlichen Möglichkeiten nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen für die Dauer des Vertrages einen Zugang zum Internet (nachfolgend „Internetanschluss“)auf Anfrage mit. Der Telekommunikationsnetzbetreiber Vodafone stellt dem Kunden dafür einen Breitbandanschluss ein DSL-Modem mit der gebuchten Bandbreite Ethernetschnittstelle (10/100 Base-T) zur Verfügung Anschaltung an das LAN des Kunden leihweise zur Verfügung. Diese Hardware verbleibt im Eigentum von Vodafone und wird ihm über diesen Breitbandanschluss den Zugang zum Internet mit der höchstmöglichen Übertragungsgeschwindigkeit ermöglichenist vom Kunden nach Ver- tragsbeendigung zurückzugeben. Die konkrete Übertragungsleistung ist jedoch auch von Business DSL-Anschaltung führt der Leistung Kunde anhand des Providers des Empfängers oder Senders mitgelieferten Hand- buches selbständig durch. Optional steht ein kostenpflichtiger Installations- Service (nachfolgend „Gegenstelle“), von der Leistung der Verbindungsnetze Dritter, einem ggf. kundeneigenen Zugangsendgerät und von der Leistungsfähigkeit der vom Kunden eingesetzten sonstigen Hard- und Software abhängig. Der Telekommunikationsnetzbetreiber haftet nicht für eine von ihm nicht zu vertretende Einschränkung der Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund der Leistung der GegenstelleTechniker-Service) zur Verfügung, der Leistung der Verbindungsnetze Dritter und/oder der vom Kunden eingesetzten Hard- und Software, soweit diese nicht von dem Telekommunikationsnetzbetreiber zur Verfügung gestellt wurde, oder für Einschränkungen der Übertragungsgeschwindigkeit im Internet außerhalb des Breitbandnetzes des TelekommunikationsnetzbetreiberHardware installiert. Darüber hinaus kann Business SDSL Regio wird durch die Nutzung einer WLAN-Verbindung die Übertragungsgeschwindigkeit eingeschränkt sein. 1.2 Technische Voraussetzung für die Nutzung des Internetdienstes ist das Vorhandensein eines Endgeräts (z. B. PC); dieses wird vom Kunden bereitgestellt. 1.3 einen Vorlieferanten bereit gestellt. Für die Kompatibilität etwaiger dem Kunden von dem Telekommunikationsnetzbetreiber zur Verfügung gestellter Hard- und Software Produktvariante Business SDSL erfolgt die Bereitstellung des Anschlusses je nach technischer Realisierbarkeit mit einer der Hard- oder Software des Kunden übernimmt der Telekommunikationsnetzbetreiber keine Haftungnachfolgend aufgeführten Bandbreiten: Anschlussvariante techn. Die Nutzung der Software unterliegt den Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareanbieters. 1.4 Sofern der Telekommunikationsnetzbetreiber dem Kunden für die Nutzung der Internetdienste eine persönliche Zugangskennung zuteilt, wird der Kunde diese vor dem unbefugten Zugriff Dritter schützen. Der Kunde wird für alle von ihm Bandbreite Downstream in kbit/s Upstream in kbit/s Business SDSL Regio 2000 768 kbps 1024 kbps bis zu vertretenden Entgelte und Schäden aufkommen, die aus der Nutzung der Zugangskennung durch Dritte entstehen. 1.5 Der Telekommunikationsnetzbetreiber ist zum Fernzugriff auf den Router des Kunden (z.B. FritzBox!) und auch zur Fernwartung über den Router berechtigt. 1.6 Der Telekommunikationsnetzbetreiber kann den Internetzugang sowie den Zugang 768 bis zu den sonstigen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Schutz der Software oder der gespeicherten Daten, die Interoperabilität der Dienste, der Datenschutz oder die Aufrechterhaltung der schnellstmöglichen Übertragungsgeschwindigkeit für alle Kunden dies erfordern.1024 bis zu 768 bis zu 1024 1536 kbps bis zu 1536 bis zu 1536 2048 kbps bis zu 2048 bis zu 2048

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Samples: Internet Access Agreement

Zugang zum Internet. 1.1 14 Inhalt der Leistungen (1) ERZNET unterstützt den Kunden beim Zugang zum Internet. Dazu übernimmt ERZNET für den Kunden die Vermittlung von Daten aus und in das öffentliche Internet über das von ERZNET betriebene Datennetz. Die Einzelheiten einschließlich der technischen Voraussetzungen für den Internetzugang ergeben sich aus dem Einzelvertrag. (2) Die Leistungen von ERZNET beschränken sich allein auf die Vermittlung der vom Kunden initiierten Datenkommunikation zwischen dem stationären Anschluss des Kunden und dem Übergabepunkt von ERZNET an das öffentliche Internet. Die Pflichten von ERZNET umfassen nicht den Betrieb der Datennetze und der Netzwerkinfrastruktur des öffentlichen Internets. ERZNET übernimmt daher insbesondere keine Verantwortung für Energieausfälle oder für Ausfälle von Datennetzen oder Servern, soweit diese das öffentliche Internet betreffen. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem vom Kunden angesprochenen Zielrechner ist insoweit nicht geschuldet. Daher ist eine Verwendung des Internetzugangs für die Nutzung von Hausnotruf-, Brand- und Einbruchmeldeanlagen sowie sonstige Alarmierungssysteme nicht geeignet. (1) Flat-Tarife werden vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelvertrag nur für eine übliche private Nutzung oder, soweit der Tarif ausdrücklich als für die gewerbliche Nutzung bestimmter Tarif gekennzeichnet ist, für die übliche gewerbliche Nutzung nach Maßgabe der folgenden Absätze gewährt. (2) Der Telekommunikationsnetzbetreiber gewährt dem Kunden Kunde ist nur berechtigt, den Internetzugang dritten Personen zu überlassen, soweit diese mit ihm in einem Haushalt leben und/oder die Nutzung in ähnlicher Weise sozial adäquat ist (z.B. bei vorübergehender Überlassung an Gäste im Rahmen seiner technischen, betrieblichen und rechtlichen Möglichkeiten nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen für die Dauer des Vertrages einen Zugang zum Internet (nachfolgend üblichen InternetanschlussHausgebrauchs“). Der Telekommunikationsnetzbetreiber Kunde darf den Internetzugang im Übrigen Dritten nicht zum alleinigen Gebrauch, zur privaten oder gewerblichen Nutzung oder in sonstiger Weise überlassen oder weitervermieten. (3) Eine Nutzung des Flat-Tarifs für einen der Zwecke oder deren wirtschaftliche Entsprechung ist ausgeschlossen: Callcenter, Angebot von telekommunikationsgestützten Diensten und/oder Telekommunikationsdiensten, Massenkommunikation (z. B. per SMS, E-Mail oder Fax), Telefonmarketing, Bereitstellung von Servern für Dritte. (4) Die weiteren Einzelheiten zum erlaubten Umfang der Nutzung ergeben sich aus dem Einzelvertrag. (5) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen eine Verpflichtung dieses § 15, so ist ERZNET berechtigt, dem Kunden die regulären Entgelte, welche ohne Flatrate gelten würden, hilfsweise die in einem solchen Fall üblichen Entgelte, zu berechnen. Weitergehende Ansprüche und Rechte von ERZNET, wie z.B. auf Ersatz eines weiteren Schadens, Kündigung und Sperren, bleiben hiervon unberührt. (6) Einen Einzelverbindungsnachweis kann der Kunde nach Maßgabe des § 65 TKG einsehen und abrufen. (1) ERZNET stellt dem Kunden dafür einen Breitbandanschluss seine Leistungen im Zusammenhang mit der gebuchten Bandbreite zur Verfügung und wird ihm über diesen Breitbandanschluss den dem Zugang zum Internet mit der höchstmöglichen Übertragungsgeschwindigkeit ermöglichenim Einzelvertrag genannten Verfügbarkeit und bei Fehlen einer Vereinbarung mit einer Verfügbarkeit von 95 % im Durchschnitt eines Kalendermonats zur Verfügung. Die konkrete Übertragungsleistung ist jedoch auch Davon nicht umfasst sind solche Zeiten, während derer der Zugang wegen erforderlicher Wartungsarbeiten oder aus von ERZNET nicht zu vertretenden Gründen unterbrochen oder beeinträchtigt ist. (2) Im Falle von a) erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, oder b) anhaltenden oder häufig auftretenden erheblichen Abweichungen zwischen der tatsächlichen und der im Einzelvertrag angegebenen Leistung eines Telekommunikationsdienstes mit Ausnahme eines Internetzugangsdienstes, ist der Kunde, der Verbraucher ist, unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt unter den Voraussetzungen und im Umfang des Providers des Empfängers § 57 Abs. 4 TKG zu mindern oder Senders den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. (nachfolgend „Gegenstelle“)1) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der im Einzelvertrag vereinbarten Vergütung. (2) Soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, sind nutzungsunabhängige Entgelte monatlich zu zahlen. Bei einem Vertragsbeginn im laufenden Kalendermonat besteht die Zahlungspflicht für nutzungsunabhängige Entgelte anteilig. (3) Da für eine vollständige Abrechnung die Übermittlung von Abrechnungsdaten durch Dritte erforderlich sein kann, behält sich ERZNET die Nachberechnung der Leistung bei Rechnungsversand nicht berücksichtigten Leistungen vor. Einwendungen gegen die Rechnung hat der Verbindungsnetze Dritter, einem ggfKunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform (z.B. per E-Mail oder Telefax) gegenüber ERZNET geltend zu machen. (1) Preisänderungen durch ERZNET erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. kundeneigenen Zugangsendgerät und Der Kunde kann dies nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch ERZNET sind insbesondere Änderungen der Kosten von der Leistungsfähigkeit der vom Kunden eingesetzten sonstigen Hard- und Software abhängigsowie Energie, die Nutzung von Kommunikationsnetzen und die Lohnkosten und sonstige Änderungen der Kosten aufgrund Änderungen der wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. (2) ERZNET hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Der Telekommunikationsnetzbetreiber haftet Insbesondere darf ERZNET Kostensenkungen nicht später weitergeben als Kostensteigerungen. Für Preisänderungen werden nur solche Kostenänderungen berücksichtigt, die für eine ERZNET bei Vertragsschluss nach der konkreten Art, dem Zeitpunkt ihres Entstehens und ihrem konkreten Umfang nicht vorhersehbar waren oder die unabhängig von ihm nicht zu vertretende Einschränkung ihrer Vorhersehbarkeit erst nach Ablauf von vier Monaten ab Vertragsschluss wirksam werden. (3) Änderungen der Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund Preise werden jeweils zum Beginn eines Kalendermonats und erst nach einer Mitteilung in Textform an den Kunden wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der Leistung beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Zugang der Gegenstelle, Mitteilung beim Kunden an. ERZNET wird dem Kunden in der Leistung Mitteilung die Preisänderungen und den Zeitpunkt deren Inkrafttretens unter Benennung der Verbindungsnetze Dritter und/oder Gründe und des konkreten Umfangs auf transparente und verständliche Weise erläutern. Zeitgleich mit der vom Kunden eingesetzten Hard- und Software, soweit diese nicht von dem Telekommunikationsnetzbetreiber zur Verfügung gestellt wurde, oder für Einschränkungen der Übertragungsgeschwindigkeit Mitteilung wird ERZNET die Änderungen im Internet außerhalb des Breitbandnetzes des Telekommunikationsnetzbetreiber. Darüber hinaus kann durch die Nutzung einer WLAN-Verbindung die Übertragungsgeschwindigkeit eingeschränkt seinunter xxx.xxxxxx.xx veröffentlichen. 1.2 Technische Voraussetzung für (4) Ändert ERZNET die Nutzung Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag nach Maßgabe und unter den Voraussetzungen des Internetdienstes ist § 57 Abs. 1 TKG ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Hierauf wird ERZNET den Kunden in der Mitteilung über die bevorstehende Änderung ausdrücklich hinweisen. Die sonstigen Kündigungsrechte, insbesondere das Vorhandensein eines Endgeräts (z. B. PC); dieses wird vom Kunden bereitgestelltRecht zur ordentlichen Kündigung nach § 22, bleiben unberührt. 1.3 Für (5) Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz außerhalb einer Preisanpassung nach den Absätzen 1 bis 4 wird ERZNET ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergeben. ERZNET wird den Kunden vor dem Inkrafttreten der Änderung in transparenter und verständlicher Weise über die Kompatibilität etwaiger dem Kunden von dem Telekommunikationsnetzbetreiber zur Verfügung gestellter Hard- und Software Änderung informieren. Von der Weitergabe ausgenommen sind Änderungen der Umsatzsteuer bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB innerhalb der Hard- oder Software des Kunden übernimmt der Telekommunikationsnetzbetreiber keine Haftung. Die Nutzung der Software unterliegt den Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareanbietersersten vier Monate nach Vertragsschluss. 1.4 Sofern der Telekommunikationsnetzbetreiber dem Kunden für (1) Der Kunde ist verpflichtet, den Internetzugang nicht missbräuchlich oder in sittenwidriger Weise zu nutzen und die Nutzung der Internetdienste eine persönliche Zugangskennung zuteilt, wird der Kunde diese vor dem unbefugten Zugriff Gesetze sowie die Rechte Dritter schützenzu respektieren. Der Kunde wird es insbesondere unterlassen, a) unzulässige Inhaltsdaten zu übertragen oder zugänglich zu machen; b) die Dienste von ERZNET für alle von ihm zu vertretenden Entgelte und Schäden aufkommeneinen Eingriff in die Sicherheitsvorkehrungen eines fremden Netzwerks, die aus der Nutzung der Zugangskennung durch Dritte entstehen. 1.5 Der Telekommunikationsnetzbetreiber ist zum Fernzugriff auf den Router des Kunden Hosts oder Accounts (z.B. FritzBox!Cracking, Hacking sowie Denial of Service Attacks) zu nutzen; c) durch Handlungen gleich welcher Art die physikalische oder logische Struktur des Netzes von ERZNET oder der Partner von ERZNET einschließlich der Antennengemeinschaften zu verändern oder die Sicherheit des Netzbetriebs zu gefährden; d) die Dienste von ERZNET übermäßig und auch in einer Art und Weise, die von den vertraglichen Zwecken nicht mehr gedeckt ist, zu nutzen; e) die Dienste von ERZNET zur Fernwartung über den Router berechtigtErbringung von Callcenter-Dienstleistungen oder vergleichbaren Leistungen zu nutzen; f) die Dienste von ERZNET zum Aufbau von Standleitungen und/oder Datenfestverbindungen zu nutzen; g) die Dienste von ERZNET entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile oder außerhalb des sozial Üblichen an Dritte weiterzugeben oder zur Verfügung zu stellen. 1.6 (2) Der Telekommunikationsnetzbetreiber Kunde hat ERZNET den aus einer Verletzung einer Pflicht nach Absatz 1 resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass der Kunde diesen nicht zu vertreten hat. Weitergehende Ansprüche und Rechte von ERZNET nach dem Vertrag und dem Gesetz, z.B. auf Freistellung von Ansprüchen Dritter, Kündigung oder Durchführung einer Sperre, bleiben hiervon unberührt. (1) Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist durch beide Parteien jederzeit jeweils mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats kündbar. (2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund für eine Kündigung durch ERZNET gilt insbesondere a) die Beendigung der Mitgliedschaft des Kunden in einer Antennengemeinschaft; b) eine nicht lediglich unerhebliche Verletzung einer Pflicht gemäß § 21 („Besondere Nebenpflichten des Kunden“) Absatz 1 durch den Kunden. (3) Jede Kündigung bedarf der Textform. (4) Teilkündigungen und Abkündigungen von Leistungsteilen sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn nach dem Einzelvertrag z.B. Leistungen des Zugangs zum Internet mit Telefondiensten (VoIP) verbunden sind. (1) ERZNET kann den Internetzugang des Kunden nach Maßgabe des § 61 TKG ganz oder teilweise sperren. (2) Weitere Ansprüche und Rechte von ERZNET, insbesondere auf Kündigung sowie den Zugang zu den sonstigen Leistungen beschränkenSchadensersatz, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung bleiben unberührt. (3) Im Falle einer berechtigten Sperre ist der Netzintegrität, Kunde zur Fortzahlung der Schutz der Software oder der gespeicherten Daten, die Interoperabilität der Dienste, der Datenschutz oder die Aufrechterhaltung der schnellstmöglichen Übertragungsgeschwindigkeit für alle Kunden dies erfordernnutzungsunabhängigen Vergütungsanteile verpflichtet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zugang zum Internet. 1.1 Der Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber gewährt dem Kunden im Rahmen seiner technischen, betrieblichen und rechtlichen Möglichkeiten nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen für die Dauer des Vertrages einen Zugang zum Internet (nachfolgend „Internetanschluss“). Der Telekommunikationsnetzbetreiber stellt Kabelnetzbetreiber wird die ihm höchstmögliche Übertragungsgeschwindigkeit entsprechend der mit dem Kunden dafür einen Breitbandanschluss mit der gebuchten Bandbreite zur Verfügung und wird ihm über diesen Breitbandanschluss den Zugang zum Internet mit der höchstmöglichen Übertragungsgeschwindigkeit vereinbarten Dienstevariante ermöglichen. Die konkrete Übertragungsleistung ist jedoch auch von der Leistung des Providers des Empfängers oder Senders (nachfolgend „Gegenstelle“), von der Leistung der Verbindungsnetze Dritter, einem ggf. kundeneigenen Zugangsendgerät und von der Leistungsfähigkeit der vom Kunden eingesetzten sonstigen Hard- und Software abhängig. Der Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber haftet nicht für eine von ihm nicht zu vertretende Einschränkung der Übertragungsgeschwindigkeit Über- tragungsgeschwindigkeit aufgrund der Leistung der Gegenstelle, der Leistung der Verbindungsnetze Dritter und/oder der vom Kunden eingesetzten Hard- und Software, soweit diese nicht von dem Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber zur Verfügung gestellt wurde, oder für Einschränkungen der Übertragungsgeschwindigkeit im Internet außerhalb des Breitbandnetzes des TelekommunikationsnetzbetreiberKabelnetzbetreibers. Darüber hinaus kann durch die Nutzung einer WLAN-Verbindung die Übertragungsgeschwindigkeit Übertragungsgeschwin- digkeit eingeschränkt sein. 1.2 Technische Voraussetzung für die Nutzung des Internetdienstes ist das Vorhandensein eines Endgeräts (z. B. PC); dieses wird vom Kunden bereitgestellt. 1.3 Für die Kompatibilität etwaiger dem Kunden von dem Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber zur Verfügung gestellter Hard- und Software mit der Hard- oder Software des Kunden übernimmt der Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber keine Haftung. Die Nutzung der Software unterliegt den Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareanbieters. 1.4 Sofern der Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber dem Kunden für die Nutzung der Internetdienste eine persönliche Zugangskennung zuteilt, wird der Kunde diese vor dem unbefugten Zugriff Dritter schützen. Der Kunde wird für alle von ihm zu vertretenden Entgelte und Schäden aufkommen, die aus der Nutzung der Zugangskennung durch Dritte entstehen. 1.5 Der Telekommunikationsnetzbetreiber ist zum Fernzugriff auf den Router des Kunden (z.B. FritzBox!) und auch zur Fernwartung über den Router berechtigt. 1.6 Der Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber kann den Internetzugang sowie den Zugang zu den sonstigen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Schutz der Software oder der gespeicherten Daten, die Interoperabilität der Dienste, Dienste oder der Datenschutz oder die Aufrechterhaltung der schnellstmöglichen Übertragungsgeschwindigkeit für alle Kunden dies erfordern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zugang zum Internet. 1.1 Der Telekommunikationsnetzbetreiber TELECO gewährt dem Kunden im Rahmen seiner technischen, betrieblichen und rechtlichen rechtli- chen Möglichkeiten nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen für die Dauer des Vertrages einen Zugang zum Internet (nachfolgend „Internetanschluss“). Der Telekommunikationsnetzbetreiber stellt dem Kunden dafür einen Breitbandanschluss mit der gebuchten Bandbreite zur Verfügung und wird ihm über diesen Breitbandanschluss den Zugang zum Internet mit der höchstmöglichen Übertragungsgeschwindigkeit ermöglichen. Die konkrete Übertragungsleistung ist jedoch auch von der Leistung des Providers des Empfängers oder Senders (nachfolgend „Gegenstelle“), von der Leistung der Verbindungsnetze Dritter, einem ggf. kundeneigenen Zugangsendgerät und von der Leistungsfähigkeit der vom Kunden eingesetzten sonstigen Hard- und Software abhängig. Der Telekommunikationsnetzbetreiber haftet nicht für eine von ihm nicht zu vertretende Einschränkung der Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund der Leistung der Gegenstelle, der Leistung der Verbindungsnetze Dritter und/oder der vom Kunden eingesetzten Hard- und Software, soweit diese nicht von dem Telekommunikationsnetzbetreiber zur Verfügung gestellt wurde, oder für Einschränkungen der Übertragungsgeschwindigkeit im Internet außerhalb des Breitbandnetzes des Telekommunikationsnetzbetreiber. Darüber hinaus kann durch die Nutzung einer WLAN-Verbindung die Übertragungsgeschwindigkeit eingeschränkt seinInternet. 1.2 Technische Voraussetzung für die Nutzung des Internetdienstes ist das Vorhandensein eines Endgeräts (z. B. PC); dieses wird vom Kunden bereitgestellt. 1.3 Für die Kompatibilität etwaiger dem Kunden von dem Telekommunikationsnetzbetreiber TELECO zur Verfügung gestellter Hard- und Software mit der Hard- oder Software des Kunden übernimmt der Telekommunikationsnetzbetreiber TELECO keine Haftung. Die Nutzung der Software unterliegt den Lizenzbedingungen des jeweiligen SoftwareanbietersSoftwareanbie- ters. 1.4 Sofern der Telekommunikationsnetzbetreiber TELECO dem Kunden für die Nutzung der Internetdienste eine persönliche Zugangskennung zuteilt, wird der Kunde diese vor dem unbefugten Zugriff Dritter schützen. Der Kunde wird für alle von ihm zu vertretenden Entgelte und Schäden aufkommen, die aus der Nutzung der Zugangskennung durch Dritte entstehen. 1.5 Der Telekommunikationsnetzbetreiber ist zum Fernzugriff auf den Router Die Leistungsmerkmale des Kunden (z.B. FritzBox!) und auch zur Fernwartung über den Router berechtigtInternetdienstes ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Internetprodukts. Die mittlere Verfügbarkeit des Internetdienstes liegt im Jahres-Durchschnitt bei 95 %. 1.6 Der Telekommunikationsnetzbetreiber TELECO kann den Internetzugang sowie den Zugang zu den sonstigen Leistungen beschränkenbe- schränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der NetzintegritätNetzintegri- tät, der Schutz der Software oder der gespeicherten Daten, die Interoperabilität der Dienste, oder der Datenschutz oder die Aufrechterhaltung der schnellstmöglichen Übertragungsgeschwindigkeit für alle Kunden dies erfordern. 3.2 Der Kunde wird ohne Zustimmung des jeweiligen Empfängers keine Kettenbriefe, Junk - oder Spamming - Mails oder andere E-Mail-Massensendungen verschicken. 3.3 Der Kunde ist für alle von ihm oder einem Dritten über seinen Internetanschluss bzw. seine Domains und Websites produzierten bzw. publizierten oder übermittelten Inhalte verantwort- lich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch TELECO findet nicht statt. 3.4 Für die im Internet durch Dritte angebotenen Dienste und Inhalte ist TELECO ausschließlich nach Maßgabe der Gesetze verantwortlich; insbesondere ist TELECO nicht verantwortlich für fremde Inhalte im Sinne des Teledienstgesetzes. 3.5 TELECO behält sich vor, den Zugang zu einem Angebot eines Dritten, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren. 3.6 Der Betrieb von Serverdiensten an dem Internetanschluss durch den Kunden, die Nutzung der von TELECO gewährten Internetdienste zum Zwecke der Bereitstellung von Tele- und/oder Mediendiensten und/oder anderen Telekommunikationsdiensten durch den Kunden gegenüber Dritten ist nicht gestattet. 3.7 Bei missbräuchlicher Nutzung des Internetdienstes gemäß den vorstehenden Regelungen und/oder bei Verstößen gegen geltendes Recht ist TELECO zur Sperrung bzw. Löschung der Inhalte oder fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Das gleiche Recht steht TELECO auch in begründeten Verdachtsfällen sowie bei einer Gefährdung des Netzes von TELECO oder des Internets zu. 3.8 Sofern der Kunde die Verletzung zu vertreten hat, ist er verpflichtet, TELECO von allen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden gegen TELECO erhoben werden, freizustellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Ansprüche, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter durch Handlungen des Kunden oder wegen sonstiger rechtswid- riger Handlungen des Kunden gegen TELECO erhoben werden, insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen. 4.Ergänzende Informationen zur Bandbreite des Internetzugangs Im Rahmen der Transparenz bezüglicher der zur Verfügung gestellten Bandbreite ist die TELE- CO verpflichtet, folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Internet/Telefonie

Zugang zum Internet. 1.1 Der Telekommunikationsnetzbetreiber gewährt dem Vodafone ermöglicht das Übermitteln von IP-Paketen zwischen den an das Internet angeschlossenen Rechnern. Hierzu werden Übergänge zu weiteren IP-Netzen zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch des Kunden im Rahmen seiner technischen, betrieblichen und rechtlichen Möglichkeiten nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen für auf die Dauer des Vertrages einen Zugang zum Internet (nachfolgend „Internetanschluss“)Einrichtung oder den Weiterbetrieb bestimmter Übergänge besteht nicht. Der Telekommunikationsnetzbetreiber stellt dem Kunden dafür einen Breitbandanschluss mit der gebuchten Bandbreite zur Verfügung und wird ihm über diesen Breitbandanschluss den Zugang zum Internet mit der höchstmöglichen Übertragungsgeschwindigkeit ermöglichenKunde kann Verbindungen entgegennehmen oder durch Vodafone Verbindungen zu anderen Anschlüssen herstellen lassen. Die konkrete Übertragungsleistung ist jedoch auch von der Leistung des Providers des Empfängers oder Senders (nachfolgend „Gegenstelle“), von der Leistung der Verbindungsnetze Dritter, einem ggf. kundeneigenen Zugangsendgerät und von der Leistungsfähigkeit der vom Kunden eingesetzten sonstigen Hard- und Software abhängig. Der Telekommunikationsnetzbetreiber haftet nicht für eine von ihm nicht zu vertretende Einschränkung der Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund der Leistung der Gegenstelle, der Leistung der Verbindungsnetze Dritter und/oder der vom Kunden eingesetzten Hard- und Software, soweit diese nicht von dem Telekommunikationsnetzbetreiber zur Verfügung gestellt wurde, oder für Einschränkungen der Übertragungsgeschwindigkeit im Internet außerhalb des Breitbandnetzes des Telekommunikationsnetzbetreiber. Darüber hinaus Durch die technischen Gegebenheiten anderer Telekommunikationsnetze kann durch die Nutzung einer WLAN-Verbindung die Übertragungsgeschwindigkeit eingeschränkt sein. 1.2 Technische Voraussetzung für die Nutzung des Internetdienstes ist das Vorhandensein eines Endgeräts (z. B. PC); dieses wird vom Kunden bereitgestellt. 1.3 Für die Kompatibilität etwaiger dem Kunden von dem Telekommunikationsnetzbetreiber zur Verfügung gestellter Hard- und Software mit der Hard- oder Software . Die am Internet-Zugang des Kunden übernimmt konkret erreichbare Übertragungs-geschwindigkeit ist durch die physikalischen Eigenschaften der Telekommunikationsnetzbetreiber keine HaftungAnschlussleitung des Kunden, insbesondere durch die sog. Die Leitungsdämpfung, die sich aus der Länge der Anschlussleitung -gemessen vom Anschluss des Kunden bis zum nächsten Hauptverteiler- und dem Leitungsdurchmesser errechnet, bedingt. Daneben beeinflussen weitere Faktoren, wie zum Beispiel das sog. Nebensprechen durch andere Teilnehmer oder die Übertragungsstrecke zwischen dem DSL-Router und einem Kunden-PC, die Leistungsfähigkeit des Kunden-PCs, die Betriebs- systemeinstellungen des Kunden-PCs, die verwendete Paketgröße/Frame Länge, die Anzahl der Verbindungen und die Browsereinstellungen die bei der Option Business Internet konkret erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit. Weiterhin ist die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung u.a. von der Software unterliegt den Lizenzbedingungen Netzauslastung des Internet-Backbones, von der Übertragungsgeschwindigkeit des angewählten Servers des jeweiligen Softwareanbieters. 1.4 Sofern Contentanbieters abhängig. Vodafone stellt einen der Telekommunikationsnetzbetreiber unten aufgeführten Business Internet-Zugänge bereit, wenn der ermittelte Dämpfungswert der Teilnehmeranschlussleitung nach dem Kunden Stand der Technik die angegebenen Übertragungsgeschwindigkeiten des jeweiligen Business Internet -Zuganges ermöglicht. Vodafone nimmt keine Verkehrs-Management-Maßnahmen vor, durch welche die Qualität des Internetzugangs, die Privatsphäre oder der Schutz personenbezogener Daten beeinträchtigt wird. Um Engpasssituationen zu vermeiden behält Vodafone sich jedoch vor, Verkehrs-Management-Maßnahmen einzuführen, um den Verkehrsfluss zu optimieren. Gleiches gilt für die Nutzung Maßnahmen zur Sicherung der Internetdienste eine persönliche Zugangskennung zuteilt, wird Integrität und Sicherheit des Netzes sowie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlicher Maßnahmen z.B. für Katastrophenfälle. Erwirbt der Kunde zusätzlich zum Internetzugang weitere Zusatzdienste, können diese vor dem unbefugten Zugriff Dritter schützenpriorisiert behandelt sein, um bestimmte Qualitätsparameter zu erfüllen. Der Kunde wird für alle von ihm zu vertretenden Entgelte und Schäden aufkommen, die aus Aus der Nutzung der Zugangskennung durch Dritte entstehen. 1.5 Der Telekommunikationsnetzbetreiber ist zum Fernzugriff auf Dienste resultierende Einschränkungen für den Router Internetzugang des Kunden (z.B. FritzBox!) und auch zur Fernwartung über den Router berechtigt. 1.6 Der Telekommunikationsnetzbetreiber kann den Internetzugang sowie den Zugang zu den sonstigen Leistungen beschränken, sofern ergeben sich bei Buchung der Dienste aus der jeweiligen Dienste- Beschreibung. Vodafone stellt die Sicherheit des NetzbetriebesInternet-Zugänge in unterschiedlichen Tarifvarianten, die Aufrechterhaltung in der NetzintegritätPreisliste aufgeführt werden, der Schutz der Software oder der gespeicherten Daten, die Interoperabilität der Dienste, der Datenschutz oder die Aufrechterhaltung der schnellstmöglichen Übertragungsgeschwindigkeit für alle Kunden dies erfordernzur Verfügung.

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Samples: Business Internet Agreement