Common use of Zugang zum Internet Clause in Contracts

Zugang zum Internet. 1.1 Der Telekommunikationsnetzbetreiber gewährt dem Kunden im Rahmen seiner technischen, betrieblichen und rechtlichen Möglichkeiten nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen für die Dauer des Vertrages einen Zugang zum Internet (nachfolgend „Internetanschluss“). Der Telekommunikationsnetzbetreiber stellt dem Kunden dafür einen Breitbandanschluss mit der gebuchten Bandbreite zur Verfügung und wird ihm über diesen Breitbandanschluss den Zugang zum Internet mit der höchstmöglichen Übertragungsgeschwindigkeit ermöglichen. Die konkrete Übertragungsleistung ist jedoch auch von der Leistung des Providers des Empfängers oder Senders (nachfolgend „Gegenstelle“), von der Leistung der Verbindungsnetze Dritter, einem ggf. kundeneigenen Zugangsendgerät und von der Leistungsfähigkeit der vom Kunden eingesetzten sonstigen Hard- und Software abhängig. Der Telekommunikationsnetzbetreiber haftet nicht für eine von ihm nicht zu vertretende Einschränkung der Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund der Leistung der Gegenstelle, der Leistung der Verbindungsnetze Dritter und/oder der vom Kunden eingesetzten Hard- und Software, soweit diese nicht von dem Telekommunikationsnetzbetreiber zur Verfügung gestellt wurde, oder für Einschränkungen der Übertragungsgeschwindigkeit im Internet außerhalb des Breitbandnetzes des Telekommunikationsnetzbetreiber. Darüber hinaus kann durch die Nutzung einer WLAN-Verbindung die Übertragungsgeschwindigkeit eingeschränkt sein.

Appears in 5 contracts

Samples: jungnickel.tv, jungnickel.tv, www.jungnickel.tv

Zugang zum Internet. 1.1 Der Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber gewährt dem Kunden im Rahmen seiner technischen, betrieblichen und rechtlichen Möglichkeiten nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen für die Dauer des Vertrages einen Zugang zum Internet (nachfolgend „InternetanschlussInternet-Anschluss“). Der Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber stellt dem Kunden dafür einen Breitbandanschluss mit der gebuchten Bandbreite zur Verfügung und wird ihm über diesen Breitbandanschluss den Zugang zum Internet mit der höchstmöglichen Übertragungsgeschwindigkeit Übertragungs- geschwindigkeit ermöglichen. Die konkrete Übertragungsleistung ist jedoch auch von der Leistung des Providers des Empfängers oder Senders (nachfolgend „Gegenstelle“), von der Leistung der Verbindungsnetze Dritter, einem ggf. kundeneigenen Zugangsendgerät und von der Leistungsfähigkeit der vom Kunden eingesetzten sonstigen Hard- und Software abhängig. Der Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber haftet nicht für eine von ihm nicht zu vertretende Einschränkung der Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund der Leistung der Gegenstelle, der Leistung der Verbindungsnetze Dritter und/und/ oder der vom Kunden eingesetzten Hard- und Software, soweit diese nicht von dem Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber zur Verfügung gestellt wurde, oder für Einschränkungen der Übertragungsgeschwindigkeit im Internet außerhalb des Breitbandnetzes des TelekommunikationsnetzbetreiberKabelnetzbetreibers. Darüber hinaus kann durch die Nutzung einer WLAN-Verbindung die Übertragungsgeschwindigkeit Übertragungsge- schwindigkeit eingeschränkt sein.

Appears in 2 contracts

Samples: unitymeda-bestellen.de, eazy.de

Zugang zum Internet. 1.1 Der Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber gewährt dem Kunden im Rahmen seiner technischen, betrieblichen und rechtlichen Möglichkeiten nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen für die Dauer des Vertrages einen Zugang zum Internet (nachfolgend „Internetanschluss“). Der Telekommunikationsnetzbetreiber stellt Kabelnetzbetreiber wird die ihm höchstmögliche Übertragungsgeschwindigkeit entsprechend der mit dem Kunden dafür einen Breitbandanschluss mit der gebuchten Bandbreite zur Verfügung und wird ihm über diesen Breitbandanschluss den Zugang zum Internet mit der höchstmöglichen Übertragungsgeschwindigkeit vereinbarten Dienstevariante ermöglichen. Die konkrete Übertragungsleistung ist jedoch auch von der Leistung des Providers des Empfängers oder Senders (nachfolgend „Gegenstelle“), von der Leistung der Verbindungsnetze Dritter, einem ggf. kundeneigenen Zugangsendgerät und von der Leistungsfähigkeit der vom Kunden eingesetzten sonstigen Hard- und Software abhängig. Der Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber haftet nicht für eine von ihm nicht zu vertretende Einschränkung der Übertragungsgeschwindigkeit Über- tragungsgeschwindigkeit aufgrund der Leistung der Gegenstelle, der Leistung der Verbindungsnetze Dritter und/oder der vom Kunden eingesetzten Hard- und Software, soweit diese nicht von dem Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber zur Verfügung gestellt wurde, oder für Einschränkungen der Übertragungsgeschwindigkeit im Internet außerhalb des Breitbandnetzes des TelekommunikationsnetzbetreiberKabelnetzbetreibers. Darüber hinaus kann durch die Nutzung einer WLAN-Verbindung die Übertragungsgeschwindigkeit Übertragungsgeschwin- digkeit eingeschränkt sein.

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Samples: goood.de