Nutzung. Das Leihgerät darf nur für unterrichtliche Zwecke (z.B. (Fern-)Unterricht, Unterrichtsvor- und Nachbereitung, Schulprojekte, …) genutzt werden. Eine Nutzung für private Zwecke ist nicht erlaubt.
Nutzung a. Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Bei Erstnutzung oder auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung ist eine Einweisung der Studiotechnik durch den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglich. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.
b. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein, letztere immer und auf jedem Set. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich.
c. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden.
x. Xxxx unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch.
x. Xxxxx Xxxxx - Photographie ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Studioinhabers respektive des Vermieters nicht mehr vereinbar sind.
f. Der Mieter und Dritte die in seinem Auftrag handeln werden darum gebeten mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen. Benutzte Papierhintergründe/Abreißhorizont sind mit 8€/lfdm. im Anschluss an den Miettag in Bar zu entrichten. Für Smokey Fluid der Nebelmaschine werden 3€/pro Liter, ebenfalls im Anschluss an den Miettag bei der Endabnahme in Bar fällig.
g. Das Fotostudio und Wohnhaus werden mit einem Gasbrennwertgerät betrieben. In allen angemieteten Räumen, sowie dem angrenzenden Wohnhaus samt Kellerbereich herrscht Rauchverbot, sowie zündeln mit offenem Licht. Ausströmender Gasgeruch ist ...
Nutzung. Der Kunde erhält das einfache, auf die Laufzeit des Vertrags befristete, nicht übertragbare, widerrufliche Recht, den Lizenzgegenstand nach Maßgabe des jeweils einschlägigen Lizenzmodells zu internen Zwecken zu verwenden. Der Kunde darf hierzu den Lizenzgegenstand installieren und gemäß der im Angebot oder Bestellformular angegebenen Metrik nutzen. Rechte zur Bearbeitung, Verbreitung oder öffentlichen Zugänglichmachung der Standardsoftware werden nicht gewährt. Sicherungskopien darf der Kunde nur erstellen, soweit für den vertragsgemäßen Gebrauch des Lizenzgegenstands erforderlich. Eine solche Sicherungskopie ist gesondert vertraglich zu regeln. Die Nutzung des Lizenzgegenstands für eine erweiterte Lizenzgröße nach Maßgabe des jeweils einschlägigen Lizenzmodells sowie die Nutzung weiterer Module des Lizenzgegenstands ist nur nach Maßgabe einer zuvor abzuschließenden Lizenzerweiterung zulässig. Lizenzerweiterungen bedürfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Die Einräumung des Nutzungsrechts ist durch die vorherige vollständige Zahlung der Lizenzgebühren aufschiebend bedingt. MOVEC behält sich das alleinige Eigentums- sowie Urheberrecht und sämtliche gewerblichen Schutzrechte am Lizenzgegenstand vor. Das Nutzungsrecht erstreckt sich auch auf den erforderlichen Gebrauch der zum Lizenzgegenstand gehörigen Dokumentation. Der Kunde ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Dekompilierung des Lizenzgegenstands ohne Zustimmung der MOVEC berechtigt, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität mit anderen Computerprogrammen zu erhalten. Weitergehende Rechte zur Nutzung, Bearbeitung oder Verbreitung werden hierdurch nicht begründet. Alle Rechte am Lizenzgegenstand einschließlich aller vom Kunden hergestellten, vollständigen oder teilweisen Kopien des maschinenlesbaren Lizenzgegenstands, gleich ob vertragskonform oder vertragswidrig bearbeitet, übersetzt sowie unverändert oder bearbeitet mit anderen Programmen verbunden wurde, verbleiben - unbeschadet des Eigentums des Kunden am Aufzeichnungsträger - bei MOVEC.
Nutzung. ◼ Regelmäßige Nutzung: Gilt für die Räume, in denen sich der Inhalt befindet, oder für einen Teil dieser Räume, die jede Nacht genutzt werden. Die Gesellschaft akzeptiert jedoch, dass diese Räume in den zwölf Monaten vor dem betreffenden Schadensfall neunzig Nächte lang, davon maximal sechzig aufeinander folgende Nächte, nicht genutzt wurden. ◼ Unregelmäßige Nutzung: Bezeichnet eine Nutzung, die nicht der obigen Definition entspricht.
Nutzung. Sämtliche Trainingsunterlagen dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung durch den Kunden. Zu den Trainingsunterlagen zählen auch sämtliche von AMTANGEE an den Kunden auf Datenträgern überlassene oder über elektronische Netzwerke zugänglich gemachte Wissensprodukte oder Lernsysteme.
Nutzung. 1.1 Die maximale Bandbreite des Internetzugangs richtet sich nach dem gewählten Produkt und entspricht der beworbenen Bandbreite. Der nachfolgenden Tabelle ist die üblicherweise im 24-Stunden-Mittel minde- stens zur Verfügung stehende Bandbreite sowie die üblicherweise mini- mal mindestens verfügbare Bandbreite – jeweils im Down- bzw. Upload – des beworbenen Produktes zu entnehmen. Der Kunde hat keinen An- spruch auf eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der jeweiligen Bandbreitenkorridore:
Nutzung. Die Nutzung des Online-Banking und die jeweilige Ausprägung des Online-Banking wird bei Depot-/Kontoeröffnung beantragt. Des Weiteren hat der Kunde, der in der Ausprägung „Service“ ist, die Möglichkeit, in seinem ge- schützten Bereich in die Ausprägung „Trading“ zu wechseln. Das Depot/Konto kann nur mit einem Zugang zum Online-Banking inkl. Online-Postkorb, der nicht separat gekündigt werden kann, geführt werden.
Nutzung. 15.1 Das Rauchen (einschließlich E-Zigarette und ähnlichem) in allen öffentlichen Bereichen des Hotels sowie in allen Konferenzräumen ist untersagt. Im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot (einschließlich E-Zigarette und ähnlichem) ist das Hotel zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus wird das Hotel in jedem Fall die Kosten einer Sonderreinigung für Teile eines Bereiches oder für den gesamten Bereich in Höhe von bis zu EUR 500,00 in Rechnung stellen.
15.2 Alle Bereiche, so auch die Konferenzbereiche, sind mit sensiblen Rauchmeldern ausgestattet. Kommt es durch Rauchen (einschließlich E-Zigarette und ähnlichem) zu einer Aktivierung des automatischen Feueralarms und zu einer Intervention der Polizei und Feuerwehr, trägt der Kunde in jedem Fall die anfallenden Kosten, die durch einen solchen Einsatz entstehen.
15.3 Werden Einrichtungsgegenstände (z.B. lose Möbel, Einbaumöbel, Bodenbeläge, etc.) und/oder sonstige im Konferenzraum bzw. Hotelgebäude vorhandene Gegenstände und Materialien (z.B. Schreibunterlagen, Pinnwände, Flipcharts, etc.) beschädigt, oder über das übliche Maß hinaus verschmutzt, trägt der Kunde in jedem Fall die anfallenden Kosten für die Erneuerung, Wiederbeschaffung und/oder für die Reparatur im vollen Umfang.
15.4 Es ist dem Kunden nicht erlaubt, Einbauten und sonstige Änderungen an den Konferenzräumen durchzuführen.
15.5 Die Konferenzräume werden dem Kunden so möbliert zur Verfügung gestellt, wie dies im Vertrag vereinbart wurde. Zusätzliche Einrichtungsgegenstände oder technische Einrichtungen des Kunden dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels hinzugefügt werden. Die Konferenzräume sind dem Hotel nach Veranstaltungsende in dem Zustand zurückzugeben, wie sie dem Kunden vor Veranstaltungsbeginn bereitgestellt wurden.
15.6 Es ist dem Kunden nicht gestattet, in Konferenzräumen Löcher zu schlagen und Bohrungen durchzuführen oder sonstige Eingriffe in die Wand-, Boden- oder Deckensubstanz vorzunehmen. Des Weiteren ist es dem Kunden nicht gestattet, Dekorationsänderungen an Wänden, Böden oder Decken vorzunehmen, Dekorationsgegenstände zu entfernen oder zu veräußern.
15.7 Sofern der Kunde – nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Hotels – sonstige Veränderungen im Konferenzraum vornimmt, ist er verpflichtet, nach Beendigung der Veranstaltung den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wiederherzustellen.
15.8 Der Kunde verpflichtet sich, die jeweils geltenden Unfallverhütungs- und Brandschutzbestimm...
Nutzung. Das Leihgerät wird für die Zwecke des außerschulischen Unterrichts zu Hause dem/der ausleihenden Xxxxxxx/ Schülerin bis zur Beendigung des Leihvertrages zur Verfügung gestellt. Das Leihgerät darf nicht für private Zwecke oder von Dritten genutzt werden, sondern dient ausschließlich zur Teilnahme des/der Schülers/ Schülerin an von der Schule angebotenen außerschulischen Unterrichtsangeboten, inklusive der Vor- und Nachbereitung von Unterrichtsinhalten. Es ist ausdrücklich nicht gestattet, weitere Apps, Programme oder sonstige Dokumente auf das Leihgerät herunter zu laden bzw. aufzuspielen, die nicht für die beschriebenen außerschulischen Unterrichtsangebote erforderlich sind.
Nutzung. Ein Betreten oder Befahren der Fährschiffe bzw. des fahrkar tenpflichtigen Bereiches ist erst nach vollständiger Übertra gung der Fahrkarten bzw. deren Entwertung in der App auf dem mobilen Endgerät gestattet. Vor jeder Fahrt ist/sind das/ die erforderliche(n) Ticket(s) unter „Neue Fahrt“ zu aktivieren. Dies gilt auch für Zeitkarten (Wochen und Monatskarten). Zur TicketErkennung muss das BluetoothSignal des mobilen Endgerätes aktiviert sein. Der Akku muss geladen sein. Per App erworbene Fahrkarten sind auf einem während der gesamten Fahrt eingeschalteten und funktionsbereiten mo bilen Endgerät zu Kontrollzwecken bei der Fahrt bzw. in den Betriebsanlagen ständig mitzuführen und auf Verlangen des Personals der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH in einer zur Prüfbarkeit geeigneten Erkennbarkeit vorzuzeigen. Die Bedie nung des Endgerätes nimmt der Kunde vor. Das Prüfpersonal kann jedoch die kurzfristige Aushändigung und Bedienung des Endgerätes zu Prüfzwecken verlangen. Per App erworbene Fahrkarten auf einem mobilen Endgerät sind nicht übertragbar. Fahrkarten, die ohne Lichtbild erstellt wurden, gelten nur in Verbindung mit einem gültigen amt lichen Lichtbildausweis der Person, die als Nutzer im Profil hinterlegt ist. Bei Fahrkarten für Fahrzeuge ist zum einen ein Foto des KfzKennzeichens unter „Meine Fahrzeuge“ zu hin terlegen. Zum anderen muss der Fahrgast auf Verlangen des Personals den Fahrzeugschein vorlegen können. Einzelfahrkarten gelten für den sofortigen Fahrtantritt. Kann der Kunde den Nachweis einer gültigen Fahrtberechti gung bei der Fahrkartenkontrolle nicht erbringen (z. B. auf grund einer technischen Störung oder eines leeren Akkus etc.) oder erfolgte die Buchung der Fahrkarte erst nach Fahrtan tritt oder nach dem Betreten des fahrkartenpflichtigen Be reiches, wird dies als Fahrt ohne gültige Fahrkarte geahndet. Eine Bestellung, eine Bestellbestätigung und Bildschirmfotos/ Screenshots der Fahrkarten auf dem mobilen Endgerät gelten nicht als Fahrtberechtigung. Die Fahrkarte ist mit der FährTic App anzuzeigen.