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Nutzung Musterklauseln

Nutzung. Das Leihgerät darf nur für unterrichtliche Zwecke (z.B. (Fern-)Unterricht, Unterrichtsvor- und Nachbereitung, Schulprojekte, …) genutzt werden. Eine Nutzung für private Zwecke ist nicht erlaubt.
Nutzung a. Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Bei Erstnutzung oder auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung ist eine Einweisung der Studiotechnik durch den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglich. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden. b. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein. Dies gilt immer und für jedes Set. In Ausnahmefällen ist eine schriftliche Erlaubnis samt Studioaufsicht erforderlich. c. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die gemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden. x. Xxxx vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmt der Vermieter diesem Vorhaben zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch. e. Der Vermeiter ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Studioinhabers respektive des Vermieters nicht mehr vereinbar sind. f. Der Mieter und Dritte die in seinem Auftrag handeln werden darum gebeten mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen. Benutzte Papierhintergründe/Abreisshorizont sind mit 8€/lfdm. im Anschluss an den Miettag in Bar zu entrichten. Für das „Smokey-Fluid“ der Nebelmaschine werden 3€/pro Liter, ebenfalls im Anschluss an den Miettag bei der Endabnahme in Bar fällig. g. Das Fotostudio und Wohnhaus werden mit einem Gasbrennwertgerät betrieben. In allen angemieteten Räumen, sowie dem angrenzenden Wohnhaus samt Kellerbereich herrscht Rauchverbot, sowie zündeln mit offenem Licht. Ausströme...
Nutzung. Der Kunde erhält das einfache, auf die Laufzeit des Vertrags befristete, nicht übertragbare, widerrufliche Recht, den Lizenzgegenstand nach Maßgabe des jeweils einschlägigen Lizenzmodells zu internen Zwecken zu verwenden. Der Kunde darf hierzu den Lizenzgegenstand installieren und gemäß der im Angebot oder Bestellformular angegebenen Metrik nutzen. Rechte zur Bearbeitung, Verbreitung oder öffentlichen Zugänglichmachung der Standardsoftware werden nicht gewährt. Sicherungskopien darf der Kunde nur erstellen, soweit für den vertragsgemäßen Gebrauch des Lizenzgegenstands erforderlich. Eine solche Sicherungskopie ist gesondert vertraglich zu regeln. Die Nutzung des Lizenzgegenstands für eine erweiterte Lizenzgröße nach Maßgabe des jeweils einschlägigen Lizenzmodells sowie die Nutzung weiterer Module des Lizenzgegenstands ist nur nach Maßgabe einer zuvor abzuschließenden Lizenzerweiterung zulässig. Lizenzerweiterungen bedürfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Die Einräumung des Nutzungsrechts ist durch die vorherige vollständige Zahlung der Lizenzgebühren aufschiebend bedingt. MOVEC behält sich das alleinige Eigentums- sowie Urheberrecht und sämtliche gewerblichen Schutzrechte am Lizenzgegenstand vor. Das Nutzungsrecht erstreckt sich auch auf den erforderlichen Gebrauch der zum Lizenzgegenstand gehörigen Dokumentation. Der Kunde ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Dekompilierung des Lizenzgegenstands ohne Zustimmung der MOVEC berechtigt, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität mit anderen Computerprogrammen zu erhalten. Weitergehende Rechte zur Nutzung, Bearbeitung oder Verbreitung werden hierdurch nicht begründet. Alle Rechte am Lizenzgegenstand einschließlich aller vom Kunden hergestellten, vollständigen oder teilweisen Kopien des maschinenlesbaren Lizenzgegenstands, gleich ob vertragskonform oder vertragswidrig bearbeitet, übersetzt sowie unverändert oder bearbeitet mit anderen Programmen verbunden wurde, verbleiben - unbeschadet des Eigentums des Kunden am Aufzeichnungsträger - bei MOVEC.
Nutzung. ◼ Regelmäßige Nutzung: Gilt für die Räume, in denen sich der Inhalt befindet, oder für einen Teil dieser Räume, die jede Nacht genutzt werden. Die Gesellschaft akzeptiert jedoch, dass diese Räume in den zwölf Monaten vor dem betreffenden Schadensfall neunzig Nächte lang, davon maximal sechzig aufeinander folgende Nächte, nicht genutzt wurden. ◼ Unregelmäßige Nutzung: Bezeichnet eine Nutzung, die nicht der obigen Definition entspricht.
Nutzung. Sämtliche Trainingsunterlagen dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung durch den Kunden. Zu den Trainingsunterlagen zählen auch sämtliche von AMTANGEE an den Kunden auf Datenträgern überlassene oder über elektronische Netzwerke zugänglich gemachte Wissensprodukte oder Lernsysteme.
Nutzung. 1.1 Die maximale Bandbreite des Internetzugangs richtet sich nach dem gewählten Produkt und entspricht der beworbenen Bandbreite. Der nachfolgenden Tabelle ist die üblicherweise im 24-Stunden-Mittel minde- stens zur Verfügung stehende Bandbreite sowie die üblicherweise mini- mal mindestens verfügbare Bandbreite – jeweils im Down- bzw. Upload – des beworbenen Produktes zu entnehmen. Der Kunde hat keinen An- spruch auf eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der jeweiligen Bandbreitenkorridore:
Nutzung. Die Nutzung des Online-Banking und die jeweilige Ausprägung des Online-Banking wird bei Depot-/Kontoeröffnung beantragt. Des Weiteren hat der Kunde, der in der Ausprägung „Service“ ist, die Möglichkeit, in seinem ge- schützten Bereich in die Ausprägung „Trading“ zu wechseln. Das Depot/Konto kann nur mit einem Zugang zum Online-Banking inkl. Online-Postkorb, der nicht separat gekündigt werden kann, geführt werden.
Nutzung a) Registrierte und validierte Nutzer können FReD Fahrzeuge anmieten. Eine Nutzung ist nur für solche FReD Fahrzeuge möglich, die in der FReD App als verfügbar angezeigt werden. b) Ein ausgewähltes FReD Fahrzeug kann für einen bestimmten Zeitraum im Voraus verbindlich gebucht werden. Die Dauer der Buchung wird immer aktuell zum Buchungszeitpunkt in der App angezeigt. Der Auftrag kann über die App erteilt werden. Das AH Patterer ist berechtigt, den Auftrag abzulehnen, wenn das konkrete Fahrzeug zur Erfüllung der Buchungsanfrage nicht zur Verfügung steht. c) Der Einzelmietvertrag über die Nutzung eines FReD Fahrzeugs wird abgeschlossen, indem der Nutzer die verbindliche Buchung bestätigt oder den Mietvorgang durch die Öffnung des Fahrzeugs über die App startet und das FReD Fahrzeug diesen Mietvorgang durch die Entriegelung und Mobilisierung des Fahrzeugs bestätigt hat. d) Die Fahrzeugschlüssel befinden sich in der Schlüsselhalterung im Handschuhfach und müssen dort zum Starten und Nutzen des Fahrzeugs entnommen werden. Nach der Nutzung des Fahrzeugs muss der Schlüssel zurück in die Schlüsselhalterung gesteckt werden, damit sich die Miete beenden lässt. Bei Fahrzeugen mit schlüssellosen Zugangssystemen wird die Nutzung elektronisch freigeschalten. e) Der Nutzer ist verpflichtet, das FReD Fahrzeug sowie Gegenstände, die zur Fahrzeugausstattung gehören, vor Fahrtantritt auf sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen und diese an FReD zu melden. i) Bei schweren Schäden hat der Nutzer telefonisch FReD zu kontaktieren, um die Art und Schwere der Mängel, Schäden und/oder Verschmutzungen festzustellen. ii) Schwere Schäden sind solche, die Auswirkungen auf Fahreigenschaften, Sicherheit oder andere Fahrzeugfunktionen haben können oder das optische Erscheinungsbild deutlich betreffen (große Kratzer, starke Verschmutzung). Um eine verursachergerechte Zuordnung des Schadens zu ermöglichen, muss die Meldung zwingend vor Fahrtaufnahme erfolgen. Der Nutzer ist verpflichtet, vollständig und wahrheitsgetreu entsprechende Angaben zu machen. iii) Auf Anforderung von FReD ist der Nutzer verpflichtet, FReD ein Foto der Schäden und/oder Verschmutzungen zu übermitteln. iv) FReD kann die Benutzung des FReD Fahrzeugs untersagen, falls die Sicherheit der Fahrt beeinträchtigterscheint. Das AH Patterer ist berechtigt, bei Störungen des Nutzungsablaufes den Nutzer auf der in den persönlichen Daten hinterlegten Mobilfunk-Nummer anzurufen oder ihn per E-Mail zu kont...
Nutzung. Das Leihgerät wird für die Zwecke des außerschulischen Unterrichts zu Hause dem/der ausleihenden Xxxxxxx/ Schülerin bis zur Beendigung des Leihvertrages zur Verfügung gestellt. Das Leihgerät darf nicht für private Zwecke oder von Dritten genutzt werden, sondern dient ausschließlich zur Teilnahme des/der Schülers/ Schülerin an von der Schule angebotenen außerschulischen Unterrichtsangeboten, inklusive der Vor- und Nachbereitung von Unterrichtsinhalten. Es ist ausdrücklich nicht gestattet, weitere Apps, Programme oder sonstige Dokumente auf das Leihgerät herunter zu laden bzw. aufzuspielen, die nicht für die beschriebenen außerschulischen Unterrichtsangebote erforderlich sind.
Nutzung. 15.1 Das Rauchen (einschließlich E-Zigarette und ähnlichem) in allen öffentlichen Bereichen des Hotels sowie in allen Konferenzräumen ist untersagt. Im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot (einschließlich E-Zigarette und ähnlichem) ist das Hotel zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus wird das Hotel in jedem Fall die Kosten einer Sonderreinigung für Teile eines Bereiches oder für den gesamten Bereich in Höhe von bis zu EUR 500,00 in Rechnung stellen. 15.2 Alle Bereiche, so auch die Konferenzbereiche, sind mit sensiblen Rauchmeldern ausgestattet. Kommt es durch Rauchen (einschließlich E-Zigarette und ähnlichem) zu einer Aktivierung des automatischen Feueralarms und zu einer Intervention der Polizei und Feuerwehr, trägt der Kunde in jedem Fall die anfallenden Kosten, die durch einen solchen Einsatz entstehen. 15.3 Werden Einrichtungsgegenstände (z.B. lose Möbel, Einbaumöbel, Bodenbeläge, etc.) und/oder sonstige im Konferenzraum bzw. Hotelgebäude vorhandene Gegenstände und Materialien (z.B. Schreibunterlagen, Pinnwände, Flipcharts, etc.) beschädigt, oder über das übliche Maß hinaus verschmutzt, trägt der Kunde in jedem Fall die anfallenden Kosten für die Erneuerung, Wiederbeschaffung und/oder für die Reparatur im vollen Umfang. 15.4 Es ist dem Kunden nicht erlaubt, Einbauten und sonstige Änderungen an den Konferenzräumen durchzuführen. 15.5 Die Konferenzräume werden dem Kunden so möbliert zur Verfügung gestellt, wie dies im Vertrag vereinbart wurde. Zusätzliche Einrichtungsgegenstände oder technische Einrichtungen des Kunden dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels hinzugefügt werden. Die Konferenzräume sind dem Hotel nach Veranstaltungsende in dem Zustand zurückzugeben, wie sie dem Kunden vor Veranstaltungsbeginn bereitgestellt wurden. 15.6 Es ist dem Kunden nicht gestattet, in Konferenzräumen Löcher zu schlagen und Bohrungen durchzuführen oder sonstige Eingriffe in die Wand-, Boden- oder Deckensubstanz vorzunehmen. Des Weiteren ist es dem Kunden nicht gestattet, Dekorationsänderungen an Wänden, Böden oder Decken vorzunehmen, Dekorationsgegenstände zu entfernen oder zu veräußern. 15.7 Sofern der Kunde – nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Hotels – sonstige Veränderungen im Konferenzraum vornimmt, ist er verpflichtet, nach Beendigung der Veranstaltung den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wiederherzustellen. 15.8 Der Kunde verpflichtet sich, die jeweils geltenden Unfallverhütungs- und Brandschutzbestimm...