Nutzung Musterklauseln

Nutzung. Das Leihgerät darf nur für unterrichtliche Zwecke (z.B. (Fern-)Unterricht, Unterrichtsvor- und Nachbereitung, Schulprojekte, …) genutzt werden. Eine Nutzung für private Zwecke ist nicht erlaubt.
Nutzung. ◼ Regelmäßige Nutzung: Gilt für die Räume, in denen sich der Inhalt befindet, oder für einen Teil dieser Räume, die jede Nacht genutzt werden. Die Gesellschaft akzeptiert jedoch, dass diese Räume in den zwölf Monaten vor dem betreffenden Schadensfall neunzig Nächte lang, davon maximal sechzig aufeinander folgende Nächte, nicht genutzt wurden. ◼ Unregelmäßige Nutzung: Bezeichnet eine Nutzung, die nicht der obigen Definition entspricht.
Nutzung. 1.1 Die maximale Bandbreite des Internetzugangs richtet sich nach dem gewählten Produkt und entspricht der beworbenen Bandbreite. Der nachfolgenden Tabelle ist die üblicherweise im 24-Stunden-Mittel minde- stens zur Verfügung stehende Bandbreite sowie die üblicherweise mini- mal mindestens verfügbare Bandbreite – jeweils im Down- bzw. Upload – des beworbenen Produktes zu entnehmen. Der Kunde hat keinen An- spruch auf eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der jeweiligen Bandbreitenkorridore:
Nutzung. Die Nutzung des Online-Banking und die jeweilige Ausprägung des Online-Banking wird bei Depot-/Kontoeröffnung beantragt. Des Weiteren hat der Kunde, der in der Ausprägung „Service“ ist, die Möglichkeit, in seinem ge- schützten Bereich in die Ausprägung „Trading“ zu wechseln. Das Depot/Konto kann nur mit einem Zugang zum Online-Banking inkl. Online-Postkorb, der nicht separat gekündigt werden kann, geführt werden.
Nutzung. Sämtliche Trainingsunterlagen dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung durch den Kunden. Zu den Trainingsunterlagen zählen auch sämtliche von AMTANGEE an den Kunden auf Datenträgern überlassene oder über elektronische Netzwerke zugänglich gemachte Wissensprodukte oder Lernsysteme.
Nutzung a. Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Bei Erstnutzung oder auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung ist eine Einweisung der Studiotechnik durch den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglich. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.
Nutzung. Der Kunde erhält das einfache, auf die Laufzeit des Vertrags befristete, nicht übertragbare, widerrufliche Recht, den Lizenzgegenstand nach Maßgabe des jeweils einschlägigen Lizenzmodells zu internen Zwecken zu verwenden. Der Kunde darf hierzu den Lizenzgegenstand installieren und gemäß der im Angebot oder Bestellformular angegebenen Metrik nutzen. Rechte zur Bearbeitung, Verbreitung oder öffentlichen Zugänglichmachung der Standardsoftware werden nicht gewährt. Sicherungskopien darf der Kunde nur erstellen, soweit für den vertragsgemäßen Gebrauch des Lizenzgegenstands erforderlich. Eine solche Sicherungskopie ist gesondert vertraglich zu regeln. Die Nutzung des Lizenzgegenstands für eine erweiterte Lizenzgröße nach Maßgabe des jeweils einschlägigen Lizenzmodells sowie die Nutzung weiterer Module des Lizenzgegenstands ist nur nach Maßgabe einer zuvor abzuschließenden Lizenzerweiterung zulässig. Lizenzerweiterungen bedürfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Die Einräumung des Nutzungsrechts ist durch die vorherige vollständige Zahlung der Lizenzgebühren aufschiebend bedingt. MOVEC behält sich das alleinige Eigentums- sowie Urheberrecht und sämtliche gewerblichen Schutzrechte am Lizenzgegenstand vor. Das Nutzungsrecht erstreckt sich auch auf den erforderlichen Gebrauch der zum Lizenzgegenstand gehörigen Dokumentation. Der Kunde ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Dekompilierung des Lizenzgegenstands ohne Zustimmung der MOVEC berechtigt, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität mit anderen Computerprogrammen zu erhalten. Weitergehende Rechte zur Nutzung, Bearbeitung oder Verbreitung werden hierdurch nicht begründet. Alle Rechte am Lizenzgegenstand einschließlich aller vom Kunden hergestellten, vollständigen oder teilweisen Kopien des maschinenlesbaren Lizenzgegenstands, gleich ob vertragskonform oder vertragswidrig bearbeitet, übersetzt sowie unverändert oder bearbeitet mit anderen Programmen verbunden wurde, verbleiben - unbeschadet des Eigentums des Kunden am Aufzeichnungsträger - bei MOVEC.
Nutzung. Das Leihgerät wird für die Zwecke des außerschulischen Unterrichts zu Hause dem/der ausleihenden Xxxxxxx/ Schülerin bis zur Beendigung des Leihvertrages zur Verfügung gestellt. Das Leihgerät darf nicht für private Zwecke oder von Dritten genutzt werden, sondern dient ausschließlich zur Teilnahme des/der Schülers/ Schülerin an von der Schule angebotenen außerschulischen Unterrichtsangeboten, inklusive der Vor- und Nachbereitung von Unterrichtsinhalten. Es ist ausdrücklich nicht gestattet, weitere Apps, Programme oder sonstige Dokumente auf das Leihgerät herunter zu laden bzw. aufzuspielen, die nicht für die beschriebenen außerschulischen Unterrichtsangebote erforderlich sind.
Nutzung. Das Leihgerät darf nur für unterrichtliche Zwecke (z.B. (Fern-)Unterricht, Unterrichtsvor- und Nachbereitung, Schulprojekte, …) genutzt werden. Eine Nutzung für private Zwecke wie z.B. Spiele, soziale Medien, Streamingdienste, Downloadportale und Vergleichbares ist nicht erlaubt.
Nutzung. Die Nutzung des Online-Banking sowie die jeweilige Ausprägung des Online-Banking wird bei Depot-/Kontoeröffnung oder nachträglich über xxx.xxxxx.xxx vom Kunden beantragt.