Zuordnung Der Funktionen Zu Funktionsstufen Musterklauseln

Zuordnung Der Funktionen Zu Funktionsstufen. 1 Die Funktionen werden von der Arbeitgeberin nach Aufgaben, Anforderungen und Kompetenzen einer von neun Funktionsstufen (1–9) zugeteilt. Gleiche und bezüglich Anforderungsniveau gleichwertige Funktionen gehören in die- selbe Funktionsstufe. Einzelheiten sind in einer entsprechenden Ausführungs- bestimmung geregelt, die den Sozialpartnern vorgelegt wird.
Zuordnung Der Funktionen Zu Funktionsstufen