Zusammenarbeit/Kommunikation Musterklauseln

Zusammenarbeit/Kommunikation. Alle Beteiligten verpflichten sich zur Zusammenarbeit und pflegen einen respektvollen und kooperativen Umgang. Die Zusammenarbeit erfolgt im direkten Gespräch und in einer fairen und offenen Kommunikati- on. Die verantwortlichen Mitarbeitenden und die Erziehungsberechtigten stellen einen geeigneten Informati- onsaustausch sicher. Die HPS informiert die Erziehungsberechtigten umgehend über besondere Vorkommnisse so wie die Erziehungsberechtigten die verantwortlichen Personen (Lehrpersonen, Therapeut/-innen) in der HPS über besondere Vorkommnisse informieren. Einmal jährlich findet ein schulisches Standortgespräch zwischen den Lehrpersonen und den Erziehungs- berechtigten statt. Die Erziehungsberechtigten erhalten einen schriftlichen Bericht als Grundlage. Dieses Gespräch dient der gemeinsamen Reflexion über die aktuelle Entwicklung und über die nächsten kompe- tenzorientierten Förderschwerpunkte. Die HPS ist berechtigt sachdienliche Informationen über den Xxxxxxx/ die Schülerin bei anderen Fachstellen (z.B. EB, Früherziehungsdienst, andere Sonderschule) einzuholen.
Zusammenarbeit/Kommunikation. Besteht ein Angebot der Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben und den Berufsschulen? Zu 2.1 Im Durchschnitt des Ausbildungsjahres max. 16 Auszubildende. Keine gleichzeitige Unterweisung mehrerer Gruppen unterschiedlicher Fachrichtungen durch einen Ausbilder. Zu 2.2 z. B. Lernortkooperationen, Erfahrungsaustausch mit den Berufsschulen, Ausbildergespräche mit den Betrieben Folgende Dokumente sind zur Einsichtnahme des Prüfers mindestens bereitzuhalten: Lehrgangsübersichten/Lehrgangsinhalte Ausbildereinsatzplan Hallenbelegungspläne/Auslastungsübersicht Erfüllt Hinweise und Bezug BBTV ja zum Teil nein § 25 Abs. 3 BBTV g) Einhaltung der inhaltlichen und zeitlichen Gliederung der Ausbildungsordnung in der jeweiligen Fassung h) Anwendung von handlungsorientierten Aufgabensammlungen auf der Grundlage der Ausbildungsordnungen in der jeweiligen Fassung Information für Auszubildende und Betrieb 2.3 Struktur – Entspricht die Ausbildung inhaltlich und zeitlich der Ausbildungsordnung inkl. des Ausbildungsrahmenplans? – Der Einsatz externer Ausbilder ist plausibel nachzuweisen. 2.4 Art Wissensvermittlung – Anwendung von handlungsorientierten Aufgabensammlungen auf Basis der Ausbildungsordnungen Nachweis des Einsatzes, z. B. durch Vergütungsnachweis Folgende Dokumente sind zur Einsichtnahme des Prüfers mindestens bereitzuhalten: Lehrgangsübersichten/Lehrgangsinhalte mit zeitlicher Gliederung, Schulungsunterlagen/ Aufgabensammlungen der einzelnen Lehrgänge Die Anwendung muss dargelegt werden, Vorhandensein der Aufgabenreihen ist nicht ausreichend. 3 Materiell-technische Voraussetzungen Erfüllt Hinweise und Bezug BBTV ja zum Teil nein § 25 Abs. 3 BBTV a) Größe und Ausstattung der Ausbildungsstätten einschließlich der Unterrichtsräume, Pausen- und Sozialräume nach den Empfehlungen des Bundesinstitutes für Berufsbildung, in: dass. (Hrsg.), Überbetriebliche Ausbildung in den Berufen der Stufenausbildung Bau – Empfehlungen zur Raum- und Ausstattungsplanung, 2011
Zusammenarbeit/Kommunikation 

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.