Arbeitsunterbrechung. 1Eine Arbeitsunterbrechung dauert von 20-29 Minuten und gilt als Arbeitszeit. 2Arbeitsunterbrechungen dürfen auch auf Dienstfahrten eingeteilt werden, wenn anschliessend keine sicherheitsrelevanten Aufgaben mehr folgen.
Arbeitsunterbrechung. Wird die Arbeit aus Gründen unterbrochen, die weder der Arbeitge- ber noch die Beschäftigten zu vertreten haben (z. B. Maschinen- schaden, Brennstoff-, Strom-, Wassermangel usw.), ist der Beschäf- tigte verpflichtet, andere zumutbare Arbeiten zu verrichten. Ist dies nicht möglich, kann die ausgefallene Arbeitszeit innerhalb eines die Ausfalltage einschließenden Zeitraumes von 5 Wochen ohne Mehrarbeitszuschlag nachgearbeitet werden; die zeitliche Festlegung der Nachholzeiten bedarf der Zustimmung des Be- triebsrats. Am Ereignistag wird die ausgefallene Arbeitszeit ohne Nachholver- pflichtung bis zu 4 Stunden bezahlt. Kann im Übrigen die ausgefal- lene Arbeitszeit nicht oder nicht vollständig nachgeholt werden und kommt auch keine etwaige betriebliche Ausgleichsvereinbarung zu- stande, so ist die ausgefallene Arbeitszeit hälftig, jedoch höchstens bis zu insgesamt 12 Stunden zu vergüten. Der Arbeitgeber hat die ausgefallene Arbeitszeit insoweit nicht zu vergüten, als ein Anspruch auf Zahlung des Entgeltausfalls aus öffentlichen Mitteln besteht.
Arbeitsunterbrechung. Bei Betriebsstörungen, die der Arbeitgeber nicht zu vertreten hat, kann die ausgefallene Arbeitszeit innerhalb eines die Ausfallzeit einschließenden Zeitraumes von 5 Wochen nachgeholt werden.
Arbeitsunterbrechung. Anstelle einer Pause kann auf Wunsch der Mitarbeitenden oder ihrer Vertretung für die Ein- nahme einer Zwischenverpflegung eine Arbeitsunterbrechung von 20 bis 29 Minuten einge- räumt werden, wenn die Arbeitsschicht neun Stunden nicht überschreitet, die als Arbeitszeit gilt. Die Zeitzuschläge für Nachtdienst gemäss Ziffer 6.1.b werden auch für Arbeitsunterbrechun- gen gewährt, die als Arbeitszeit gelten.
Arbeitsunterbrechung. Über jede Arbeitsunterbrechung muss Einverständnis zwischen Auftraggeber bzw. seinem Beauftragten und dem Auftragnehmer herbeigeführt werden; das gilt auch, wenn die Arbeit wegen ungünstiger Witterungseinflüsse vom Auftragnehmer eingestellt werden soll. Unabhängig von der Regelung in vorstehender Xxxxxx hat der AN dem AG alle entstehenden Schäden aus von ihm und/oder seinen Subunternehmern verursachten und zu vertretenden Überschreitungen der im Bauzeitenplan enthaltenen Einzelfristen sowie auch der vertraglich vereinbarten Vertragsfristen zu ersetzen.
Arbeitsunterbrechung. 1 Anstelle einer Pause kann auf Wunsch der Mitarbeitenden oder ihrer Vertretung für die Einnahme einer Zwischenverpflegung eine Arbeitsunterbrechung von mehr als 20 Minuten eingeräumt wer- den, wenn die Dienstschicht neun Stunden nicht überschreitet; dabei gelten mindestens 20 Minu- ten dieser Arbeitsunterbrechung als Arbeitszeit.
2 Diese Bestimmung ist auch anwendbar, wenn aus betrieblichen Gründen Arbeitsunterbrechun- gen von mehr als 20 Minuten zugeteilt werden müssen, sofern die Pause nicht wenigstens eine Stunde beträgt.
3 Die Zeitzuschläge für Nachtdienst gemäss Ziffer 8 Anhang 4 GAV werden auch für Arbeitsunter- brechungen gewährt, die als Arbeitszeit gelten.
Arbeitsunterbrechung. Muss ein Beschäftigter den Hinweg zu und den Rückweg von der Ar- beitsstätte infolge einer Verlegung seiner Arbeitszeit mehrfach zurückle- gen, so ist ihm für jeden zusätzlichen Hin- und Rückweg eine Entschädi- gung in Höhe von insgesamt zwei Stundenverdiensten zu zahlen. Damit ist auch ein Anspruch auf Fahrgelderstattung abgegolten.
Arbeitsunterbrechung. Arbeitsunterbrechungen sind nach Maßgabe der teaminternen Verabredungen jederzeit möglich. Die Zeiterfassung ist zu betätigen.
Arbeitsunterbrechung. Soweit nicht nachstehend etwas anderes bestimmt ist, wird Xxxx nur für geleistete Arbeit gezahlt.
Arbeitsunterbrechung. 13.1 Werden die Arbeiten vom Auftragnehmer unterbrochen oder nicht fertiggestellt, so ist der Auftraggeber nach 8 Tagen berechtigt, die Arbeiten von einer anderen Firma fertigstellen zu lassen; die dadurch entstehenden Mehrkosten sind vom AN an den AG zu bezahlen. Die Preisdifferenz kann auch von den, bis zur Arbeitseinstellung durchgeführten Leistungen abgezogen werden. Werden mündl. vereinbarte Zwischentermine nicht eingehalten oder diverse Arbeiten trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von 8 Tagen nach dieser Aufforderung abgeschlossen, so ist der Auftraggeber ebenfalls berechtigt, die oben angeführten Maßnahmen zu treffen. Diese Maßnahmen können auch angewendet werden, wenn der Auftragnehmer die Leistungen nicht zufriedenstellend und anstandslos ausführt.
13.2 Der AG ist berechtigt, die bis zur Arbeitsunterbrechung oder Arbeitseinstellung durchgeführten Leistungen abzuschätzen und den Wert dieser Arbeiten festzustellen. Der AN nimmt den Preis, der vom AG festgestellt wurde, vorbehaltlos ohne Einwand zur Kenntnis.