Zusammenarbeit mit dem Kunden. 13.1. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Durchführung des Vertrages mitzuwirken, soweit dies nach billigem Ermessen erforderlich ist. Der Kunde wird angemessene Anweisungen und Richtlinien von Verisure befolgen, wie in den vorliegen- den Vertragsbedingungen vereinbart. Der Kunde stellt sicher, dass die vereinbarten Funktionsvoraussetzungen (z.B. 7.1.) eingehalten werden und wird Verisure oder von Verisure beauftragten Dritten die notwendigen Informationen zur Verfü- gung stellen (einschließlich der Benennung versteckter Versorgungsleitungen) und den Mitarbeitern von Verisure oder von Verisure beauftragten Dritten Zugang zum Objekt gewähren. 13.2. Der Kunde gewährleistet, dass seine Internetverbindung für den Alarmdienst verfügbar ist. Der Kunde muss die tech- nischen und administrativen Bedingungen der Telekommunikationsanbieter erfüllen. Der Kunde hat Verisure unverzüglich schriftlich über alle Umstände zu informieren, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Übertragung verhindern könn- ten (Wechsel des Telekommunikationsanbieters, Reparatur, Anpassung usw.). Der Kunde trägt die für die Internetverbin- dung notwendigen Mehrkosten. Der Kunde ist für eine funktionierende Internetverbindung für den Zugriff auf My Pages, die Mobilanwendung und den Alarmdienst verantwortlich. 13.3. Der Kunde verpflichtet sich, die Vertraulichkeit von Passwörtern und Kontodaten zu wahren, insbesondere diese nicht an Anwendungen Dritter weiterzugeben, und Verisure unverzüglich über jede unbefugte Nutzung von Passwörtern oder Konten, sowie jede andere Sicherheitsverletzung zu informieren. Zudem wird der Kunde dazu aufgefordert, die Alarmanlage nicht mit Lösungen oder Anwendungen Dritter zu verbinden, es sei denn, Verisure erklärt sich damit einver- standen. 13.4. Der Kunde stellt sicher, dass das für die auf My Pages angegebenen Aktionen erforderliche Kommunikationsmittel im Falle einer Alarmmeldung verfügbar ist. 13.5. Der Kunde erteilt Verisure die Erlaubnis, die Einrichtung und den Anschluss der Anlage aus der Ferne (per Up-/Down- load) zu überprüfen und gegebenenfalls die Einstellungen des Systems anzupassen, um die Qualität der Serviceleistung ohne Einfluss auf die Verpflichtungen des Kunden sicherzustellen. 13.6. Verisure ist berechtigt, den Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Der Kunde ist verpflichtet, in diesem Fall ange- messen mitzuwirken. Soweit der Kunde ein Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist, ist er, außer im Falle einer Rechtsnachfolge nach dem Gesetz, berechtigt, den Vertrag während eines Zeitraums von 30 (dreißig) Kalen- dertagen ab Mitteilung der Übertragung ohne Nachteile zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung innerhalb der vorgenannten Frist, gilt der Kunde als mit der Übertragung einverstanden. Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, ist er berechtigt, den Vertrag innerhalb einer Frist von 30 (dreißig) Kalendertagen ab Bekanntgabe der Übertragung zu kündigen, wenn die Übertragung berechtigte Interessen des Kunden im Sinne von Ziffer 4.5 beeinträchtigt. 13.7. Hat Verisure dem Kunden eine SIM-Karte für die Signalübertragung von der Alarmanlage zur Notruf- und Serviceleit- stelle zur Verfügung gestellt, ist der Kunde nicht berechtigt, diese SIM-Karte oder die zugehörige Nummer für andere Zwecke zu verwenden. 13.8. Der Kunde stellt sicher, dass die Informationen im Aktionsplan jederzeit korrekt und aktuell sind. 13.9. Der Kunde verpflichtet sich, Verisure über Störungen der Alarmanlage oder Probleme im Zusammenhang mit dem Alarmdienst unverzüglich zu informieren. 13.10. Der Kunde verpflichtet sich, Verisure unverzüglich über jede Änderung der Adresse oder der Kontaktdaten zu in- formieren. 13.11. Enthält die Alarmanlage einen oder mehrere Rauchmelder, wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verisure die Verpflichtungen seiner Kunden im Bereich des Brandschutzes nicht überprüft. Die Installation von Rauchmel- dern erfolgt daher unter der Verantwortung des Kunden hinsichtlich der Einhaltung der für ihn geltenden Vorschriften. 13.12. Der Kunde ist verpflichtet, während der Vertragslaufzeit eine angemessene Versicherung gegen Diebstahl und Zer- störung aller wertvollen Vermögenswerte, die in oder auf dem Objekt aufbewahrt werden können, abzuschließen und aufrechtzuerhalten, z.B. Kunstwerke, Schmuck, wertvolle Uhren, Designertaschen, Zuchttiere oder ähnliche Vermögens- werte. 13.13. Der Kunde ist verpflichtet, diejenigen Gebühren und/oder Kosten zu übernehmen, die gegebenenfalls aufgrund eines Alarmfalles wegen des Einsatzes von Polizei, Feuerwehr oder Rettungskräften erhoben werden. Sofern solche Kosten und/oder Gebühren gegenüber Verisure erhoben werden, hat der Kunde Verisure von der Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen. Der Kunde hat gegenüber Verisure keinen Ersatzanspruch hinsichtlich der ihm gegenüber erhobenen Kosten und/oder Gebühren. Sowohl der Freistellungsanspruch von Verisure als auch der Ausschluss eines Ersatzanspruches des Kunden gegen Verisure gelten auch im Falle von Fehl- oder Falschalarmen, sofern diese nicht zurechenbar in grob fahrläs- siger Weise oder vorsätzlich durch einen Mitarbeiter von Verisure ausgelöst worden sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Alarmsdienst, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Alarmsdienst
Zusammenarbeit mit dem Kunden. 13.1. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Durchführung des Vertrages mitzuwirken, soweit dies nach billigem Ermessen erforderlich ist. Der Kunde wird angemessene Anweisungen und Richtlinien von Verisure befolgen, wie in den vorliegen- den Vertragsbedingungen vereinbart. Der Kunde stellt sicher, dass die vereinbarten Funktionsvoraussetzungen (z.B. 7.1.) eingehalten werden und wird Verisure oder von Verisure beauftragten Dritten die notwendigen Informationen zur Verfü- gung stellen (einschließlich der Benennung versteckter Versorgungsleitungen) und den Mitarbeitern von Verisure oder von Verisure beauftragten Dritten Zugang zum Objekt gewähren.
13.2. Der Kunde gewährleistet, dass seine Internetverbindung für den Alarmdienst verfügbar ist. Der Kunde muss die tech- nischen und administrativen Bedingungen der Telekommunikationsanbieter erfüllen. Der Kunde hat Verisure unverzüglich schriftlich über alle Umstände zu informieren, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Übertragung verhindern könn- ten (Wechsel des Telekommunikationsanbieters, Reparatur, Anpassung usw.). Der Kunde trägt die für die Internetverbin- dung notwendigen Mehrkosten. Der Kunde ist für eine funktionierende Internetverbindung für den Zugriff auf My Pages, die Mobilanwendung und den Alarmdienst verantwortlich.
13.3. Der Kunde verpflichtet sich, die Vertraulichkeit von Passwörtern und Kontodaten zu wahren, insbesondere diese nicht an Anwendungen Dritter weiterzugeben, und Verisure unverzüglich über jede unbefugte Nutzung von Passwörtern oder Konten, sowie jede andere Sicherheitsverletzung zu informieren. Zudem wird der Kunde dazu aufgefordert, die Alarmanlage nicht mit Lösungen oder Anwendungen Dritter zu verbinden, es sei denn, Verisure erklärt sich damit einver- standen.
13.4. Der Kunde stellt sicher, dass das für die auf My Pages angegebenen Aktionen erforderliche Kommunikationsmittel im Falle einer Alarmmeldung verfügbar ist.
13.5. Der Kunde erteilt Verisure die Erlaubnis, die Einrichtung und den Anschluss der Anlage aus der Ferne (per Up-/Down- load) zu überprüfen und gegebenenfalls die Einstellungen des Systems anzupassen, um die Qualität der Serviceleistung ohne Einfluss auf die Verpflichtungen des Kunden sicherzustellen.
13.6. Verisure ist berechtigt, den Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Der Kunde ist verpflichtet, in diesem Fall ange- messen mitzuwirken. Soweit der Kunde ein Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist, ist er, außer im Falle einer Rechtsnachfolge nach dem Gesetz, berechtigt, den Vertrag während eines Zeitraums von 30 (dreißig) Kalen- dertagen ab Mitteilung der Übertragung ohne Nachteile zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung innerhalb der vorgenannten Frist, gilt der Kunde als mit der Übertragung einverstanden. Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, ist er berechtigt, den Vertrag innerhalb einer Frist von 30 (dreißig) Kalendertagen ab Bekanntgabe der Übertragung zu kündigen, wenn die Übertragung berechtigte Interessen des Kunden im Sinne von Ziffer 4.5 beeinträchtigt.
13.7. Hat Verisure dem Kunden eine SIM-Karte für die Signalübertragung von der Alarmanlage zur Notruf- und Serviceleit- stelle zur Verfügung gestellt, ist der Kunde nicht berechtigt, diese SIM-Karte oder die zugehörige Nummer für andere Zwecke zu verwenden.
13.8. Der Kunde stellt sicher, dass die Informationen im Aktionsplan jederzeit korrekt und aktuell sind.
13.9. Der Kunde verpflichtet sich, Verisure über Störungen der Alarmanlage oder Probleme im Zusammenhang mit dem Alarmdienst unverzüglich zu informieren.
13.10. Der Kunde verpflichtet sich, Verisure unverzüglich über jede Änderung der Adresse oder der Kontaktdaten zu in- formieren.
13.11. Enthält die Alarmanlage einen oder mehrere Rauchmelder, wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verisure die Verpflichtungen seiner Kunden im Bereich des Brandschutzes nicht überprüft. Die Installation von Rauchmel- dern erfolgt daher unter der Verantwortung des Kunden hinsichtlich der Einhaltung der für ihn geltenden Vorschriften.
13.12. Der Kunde ist verpflichtet, während der Vertragslaufzeit eine angemessene Versicherung gegen Diebstahl und Zer- störung aller wertvollen Vermögenswerte, die in oder auf dem Objekt aufbewahrt werden können, abzuschließen und aufrechtzuerhalten, z.B. Kunstwerke, Schmuck, wertvolle Uhren, Designertaschen, Zuchttiere oder ähnliche Vermögens- werte.
13.13. Der Kunde ist verpflichtet, diejenigen Gebühren und/oder Kosten zu übernehmen, die gegebenenfalls aufgrund eines Alarmfalles wegen des Einsatzes von Polizei, Feuerwehr oder Rettungskräften erhoben werden. Sofern solche Kosten und/oder Gebühren gegenüber Verisure erhoben werden, hat der Kunde Verisure von der Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen. Der Kunde hat gegenüber Verisure keinen Ersatzanspruch hinsichtlich der ihm gegenüber erhobenen Kosten und/oder Gebühren. Sowohl der Freistellungsanspruch von Verisure als auch der Ausschluss eines Ersatzanspruches des Kunden gegen Verisure gelten auch im Falle von Fehl- oder Falschalarmen, sofern diese nicht zurechenbar in grob fahrläs- siger Weise oder vorsätzlich durch einen Mitarbeiter von Verisure ausgelöst worden sind.
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