Zustand und Behandlung des Mietobjektes. Der Mieter ist zur schonenden Behandlung der Mietsache verpflichtet. Ohne Zustimmung des Vermieters dürfen keine Änderungen am Mietobjekt vorgenommen werden. Der Veranstalter darf eigene Verstärkeranlagen, Geräte und Getränke mitbringen. Vorübergehend eingebrachte Gegenstände dürfen an Fußböden, Decken und Wänden nicht befestigt werden. Sie sind innerhalb der vereinbarten Mietdauer restlos zu entfernen. Nach Ablauf der Mietzeit können sie von dem Vermieter auf Kosten des Mieters entfernt oder eingelagert werden. Eine Haftung hierfür wird von dem Vermieter ausgeschlossen. Die Dekoration der angemieteten Räume durch den Mieter dürfen keine bleibenden Veränderungen an dem Mitobjekt herbeiführen.
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Samples: Mietvertrag
Zustand und Behandlung des Mietobjektes. Der Mieter ist zur schonenden Behandlung der Mietsache verpflichtet. Ohne Zustimmung des Vermieters dürfen keine Änderungen am Mietobjekt vorgenommen werden. Der Veranstalter darf eigene Verstärkeranlagen, Geräte und Getränke mitbringenetc. nur nach Zustimmung des Vermieters im Sportheim aufstellen. Vorübergehend eingebrachte Gegenstände dürfen an Fußböden, Decken und Wänden nicht befestigt werden. Sie sind innerhalb der vereinbarten Mietdauer restlos zu entfernen. Nach Ablauf der Mietzeit können sie von dem Vermieter auf Kosten des Mieters entfernt oder eingelagert werden. Eine Haftung hierfür wird von dem Vermieter ausgeschlossen. Die Dekoration der angemieteten Räume durch den Mieter dürfen keine bleibenden Veränderungen an dem Mitobjekt herbeiführen.
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Samples: Mietvertrag
Zustand und Behandlung des Mietobjektes. (1) Der Mieter ist zur schonenden Behandlung der Mietsache verpflichtet. Ohne Zustimmung des Vermieters dürfen keine Änderungen am Mietobjekt vorgenommen werden. .
(2) Der Veranstalter darf eigene Verstärkeranlagen, Geräte und Getränke mitbringenetc. nur nach Zustimmung des Vermieters im Bürgerhaus aufstellen.
(3) Vorübergehend eingebrachte Gegenstände dürfen an Fußböden, Decken und Wänden nicht befestigt werden. Sie sind innerhalb der vereinbarten Mietdauer restlos zu entfernen. Nach Ablauf der Mietzeit können sie von dem Vermieter auf Kosten des Mieters entfernt oder eingelagert werden. Eine Haftung hierfür wird von dem Vermieter ausgeschlossen. .
(4) Die Dekoration der angemieteten Räume durch den Mieter dürfen keine bleibenden Veränderungen an dem Mitobjekt herbeiführenbedarf der Zustimmung des Vermieters.
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Samples: Miet Und Benutzerordnung
Zustand und Behandlung des Mietobjektes. Der Mieter ist zur schonenden Behandlung der Mietsache verpflichtet. Ohne Zustimmung des Vermieters der Vermieterin dürfen keine Änderungen am Mietobjekt vorgenommen werden. Der Veranstalter darf eigene Verstärkeranlagen, Geräte und Getränke mitbringenetc. nur nach Zustimmung der Vermieterin im Sportheim aufstellen. Die Kostenerstattung bei Abnahme von Strom, Wasser o.ä. bleibt vorbehalten. Vorübergehend eingebrachte Gegenstände dürfen an Fußböden, Decken und Wänden nicht befestigt werden. Sie sind innerhalb der vereinbarten Mietdauer restlos zu entfernen. Nach Ablauf der Mietzeit können sie von dem Vermieter der Vermieterin auf Kosten des Mieters entfernt oder eingelagert werden. Eine Haftung hierfür wird von dem Vermieter der Vermieterin ausgeschlossen. Die Dekoration der angemieteten Räume durch den Mieter dürfen keine bleibenden Veränderungen an dem Mitobjekt herbeiführen.
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Samples: Mietvertrag