Zustellung von Schriftstücken Musterklauseln

Zustellung von Schriftstücken. 1. Auf Ersuchen des ersuchenden Staates stellt der ersuchte Staat dem Empfänger die Schriftstücke, einschliesslich derjenigen zu Gerichtsentscheidungen, zu, die aus dem ersuchenden Staat stammen und eine unter das Übereinkommen fallende Steuer betreffen.
Zustellung von Schriftstücken. 1. Die Vertragsparteien gewähren einander grösstmögliche Unterstützung bei der Zustellung gerichtlicher Schriftstücke an Personen, die von vorläufigen Massnah- men und Einziehungsmassnahmen betroffen sind.
Zustellung von Schriftstücken. (1) Der ersuchte Staat unternimmt bestmögliche Bemühungen, um die Zustellung von Schriftstücken vorzunehmen, die sich auf ein vom ersuchenden Staat nach den Bestimmungen dieses Vertrages gestelltes Rechtshilfeersuchen beziehen oder Bestandteil dieses Ersuchens sind.
Zustellung von Schriftstücken. 1. Die zuständigen Behörden des ersuchten Xxxxxx bewirken die Zustellung jeder Verfahrensurkunde, einschliesslich Gerichtsurteile, Entscheide oder gleichartige Schriftstücke, die ihnen zu diesem Zweck vom ersuchenden Staat übermittelt wer- den. Sofern nicht Zustellung in einer besonderen Form verlangt wird, kann sie durch eingeschriebenen Brief bewirkt werden. Auf Verlangen bewirkt der ersuchte Staat die Zustellung durch persönliche Übergabe an den Empfänger oder, falls dies mit dem Recht des ersuchten Xxxxxx vereinbar ist, in irgendeiner anderen Form.
Zustellung von Schriftstücken. 1. Die Zollbehörde der einen Vertragspartei stellt über Ersuchen der Zollbehörde der anderen Vertragspartei entsprechend der geltenden Gesetzeslage Schriftstücke der ersuchenden Behörde, die Angelegenheiten dieses Abkommens betreffen, an einen im Staatsgebiet der ersuchten Vertragspartei wohnhaften oder aufhältigen Empfänger zu. Zusätzlich wird der Inhalt des zuzustellenden Schriftstückes mit einer amtsbeglaubigten Übersetzung in eine Amtssprache der Vertragspartei versehen, in der die ersuchte Behörde ihren Sitz hat.
Zustellung von Schriftstücken. Sämtliche Zustellungen von Schriftstücken (beispielsweise Rechnungen, Auftragsbestätigungen, etc.) werden seitens des Auftragnehmers an die vom Auftraggeber zuletzt bekannt ge- gebene Anschrift vorgenommen und gelten in diesem Fall als zugegangen, es sei denn, der Auftraggeber hat dem Auftrag- nehmer eine Änderung seiner Anschrift schriftlich bekanntge- geben.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.